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Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon aldersbach » Sa Sep 03, 2022 6:19

@Wimsener. Kleiner Tipp beim nächsten Mal Einwurfeinschreiben verwenden das wird in den Briefkasten bzw das Postfach gelegt und gilt damit als zugestellt du kannst die Zustellung über die Sendungsnummer verfolgen und dir auch ausdrucken. Wird wird von den Gerichten genauso anerkannt. Ist zudem auch noch billiger
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon DWEWT » Sa Sep 03, 2022 7:25

aldersbach hat geschrieben: Da steht sehr selten was erfreuliches drin.


Dann hast du wohl auch noch nie eine Fläche gekauft?!
Die Post vom Notar kommt fast immer per Einschreiben.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon T5060 » Sa Sep 03, 2022 11:23

Man fertigt das Schreiben, druckt es zweimal aus, ein Zeuge gleicht beide Schreiben ab ob die identisch sind, dokumentiert das auf dem Schreiben was beim Versender bleibt.
Dann tütet man das eine Schreiben ein und fährt idealerweise zum Pächter mit Zeugen und gibt ihm das Schreiben. Den Empfang muss der nicht bestätigen. Hilfsweise geht auch Einschreiben.

Bei großen Miet - oder Pachtobjekten nur die Zustellung der Kündigung über Gerichtsvollzieher.

Und jetzt könnt ihr weiter über eure Spielchen diskutieren.

Und damit es auch der letzte versteht: Es ist gut das es im Pachtrecht eine gewisse Ordnung und Regularien gibt, auch wenn uns das manchmal selbst stinkt.
Vollerwerbsbetriebe müssen davon leben und mit mittelkleinen Vollerwerbsbetrieben, die noch weiter machen wollen, geht man bitte schonend um,
weil gerade die von einer Bedeutung sind, die Verpächter heute noch nicht erkannt haben.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon aldersbach » Sa Sep 03, 2022 20:53

DWEWT hat geschrieben:
aldersbach hat geschrieben: Da steht sehr selten was erfreuliches drin.

Dann hast du wohl auch noch nie eine Fläche gekauft?!
Die Post vom Notar kommt fast immer per Einschreiben.

Kannst Du mir sagen warum Du mich hier so schräg anmachst?
Erstens hab ich geschrieben dass sehr selten erfreuliches in Einschreiben steht,.
Zweitens kommt die Post von meinem Notar NIEMALS als Einschreiben Rückschein weil ich sie ihm wieder zurückgehen lassen würde.
Drittens geht es Dich nichts an wieviele Flächen ich schon gekauft habe, aber es ist nicht so ganz wenig.

Ich mag dieses Forum wirklich gerne weil in der Regel gute Tipps gegeben werden.
Der TE hat nach einem Rat gefragt und es wurde ihm mehrmals der beste Weg genannt, das persönliche Gespräch zu suchen und ggf. die Kündigung persönlich zu übergeben.
Dann hat ein User den aus meiner Sicht nicht besonders klugen Tipp mit dem Einschreiben Rückschein gegeben und ich habe auf diesen Beitrag geantwortet, denn gerade bei Terminkündigungen kann Einschreiben Rückschein einem böse auf die Füße fallen. Ich habe es noch beschrieben warum z.B. ich keine ER abhole, damit der Fan vom ER es versteht.
Wenn Du Dich an einem Schreiben des Notars aufgeilen kannst dann mach das - ich kauf die Objekte und geh dann zum Tagesgeschäft über und mach nicht andere Leute blöd an.
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Re: Pachtvertrag 594BGB und mündlich kündigen

Beitragvon T5060 » Sa Sep 03, 2022 22:28

Aldersbach, es gibt immer den Einen im Team der sich sein Kaffee selber kochen muss :-) :lol: :klee: :=
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