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Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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46 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon josefpeter » Di Apr 02, 2013 18:34

Obelix hat geschrieben:Mich hat eben gewundert, dass Dich als Österreicher das deutsche grüne Kennzeichen interessiert. Ich mische mich doch auch nicht in österreichische Zulassungs- und Steuerregelungen ein. Wenn wir hier in Deutschland das östereichische Wechselkennzeichen hätten, brauchten wir diesen Thread überhaupt nicht zu führen.

Im Übrigen scheinen Deine 2 Beiträge auch eher durch Neid motiviert zu sein, als durch sachlichen Bezug.


Ich möchte bitte schon noch lesen und kommentieren was ich möchte, auch wenn mich als Österreicher das natürlich nicht betrifft. Meine Gedanken kann ich sehrwohl kundtun ohne deine Erlaubnis zu brauchen.
Deine Unterstellung hinsichtlich Neid geht auch ins Leere, zeigt aber typischerweise das Verhalten, wenn etwaige Priviligien hinterfragt werden.

Meine Aussage (sofern du sie wirklich nicht verstanden hast): Man sollte hier nicht mit allen Mitteln versuchen, das begehrte grüne Kennzeichen zu erlangen. Und schon gar nicht so öffentlich, das schließt auch andere mit ein. Rechtlich magst/kannst du damit vielleicht ja durchkommen (kann ich nicht beurteilen) aber an sich stellt das für mich einen Angriff auf die lof-notwendigen Fahrzeuge dar. Es ist und bleibt so, die hier immer wieder geschilderten Fälle stellen für mich private Spielerei dar.
Auch solltet ihr euch überlegen, ob ich Vergleiche zwischen zuständigen Behörden hier so öffentlich diskutieren solltet. Das überlasse ich aber deine Fantasie.
josefpeter
 
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Obelix » Di Apr 02, 2013 18:36

abu_Moritz hat geschrieben: ... wir haben doch nun ein Wechselkennzeichen, nur ist das eine Mogelpackung ...

Das ist eine vollkommene Luftnummer. Eine typische Posse dafür, was Lobbyisten anrichten können und wie sie der Politik der Nase rum tanzen.
Obelix
 
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Obelix » Di Apr 02, 2013 18:51

josefpeter hat geschrieben: ... Man sollte hier nicht mit allen Mitteln versuchen, das begehrte grüne Kennzeichen zu erlangen. Und schon gar nicht so öffentlich, das schließt auch andere mit ein. Rechtlich magst/kannst du damit vielleicht ja durchkommen (kann ich nicht beurteilen) aber an sich stellt das für mich einen Angriff auf die lof-notwendigen Fahrzeuge dar. ...

Es gibt Gesetze in Deutschland. Ich halte mich dran. Wenn es das Gesetz und der Sachverhalt hergibt, dass ich grün fahren kann, dann nutze ich grün, wenn ich dadurch Einsparungen habe. Wann grün gefahren werden kann, darf in meinen Augen auch öffentlich diskutiert werden und braucht nicht heimlich gehalten zu werden. Daran, mit grünem Kennzeichen zulässig zu fahren, ist nichts verwerfliches, wie ich dass in Deinen Äußerungen zwischen den Zeilen herauslese.

josefpeter hat geschrieben: ... Es ist und bleibt so, die hier immer wieder geschilderten Fälle stellen für mich private Spielerei dar. ...

Die Sachverhalte sind komplex. Ich glaube nicht, dass ein Außenstehender nur von kurzen schriftlichen Äußerungen das in einem Forum beurteilen kann.

josefpeter hat geschrieben: ... Auch solltet ihr euch überlegen, ob ich Vergleiche zwischen zuständigen Behörden hier so öffentlich diskutieren solltet. ...

Ich weiss nicht, wo Dein Problem ist, wenn Behördenverhalten öffentlich diskutiert wird. Das trägt zur Transparenz bei und dazu, dass die Bürger in den Staat vertrauen.

Ich verstehe immer noch nicht das anliegen Deiner Beiträge.
Obelix
 
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon multicar25 » Mi Apr 03, 2013 8:25

Mal zurück zum Thema Steuerbefreiung oder begünstigung.
Ihr solltet mal direckt beim Finanzamt nachfragen. Die können direkt Auskunft geben und sagen Euch auch was und wie es geht (und es geht). Es muß ja nicht gleich komplett Steuerfrei sein, aber billiger geht auf jeden Fall. Die Leute beim Finanzamt sind genauso Menschen wie jeder andere und sind auch freundlich und Hilfsbereit. Ich habe schon gute Erfahrungen gemacht. Genauso die TÜV- Leute. Mann muß halt direkt mit ihnen reden. Und nicht über tausend Ecken (und Foren) und dann den ganzen Müll wieder im Internet wahllos verbreiten.....
Sorry, mußte ich mal los werden, ist aber so. :prost:
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Unimog 411 » Mi Apr 03, 2013 16:26

Michael.stro hat geschrieben:...
bestes Beispiel bei der Grünen Nummer ist der Landwirtschftlich Viehhänger

mit dem Viehänger darf da rein nur Vieh Transport betriben werden und nicht mall andere Landwirtschfatliche Arbeiten anfallen.
...

Hallo Michael,

da verwechselst Du mit Sicherheit etwas.

Du meinst bestimmt den Pferdetransportanhänger für Sportpferde mit grünen Kennzeichen - da dürfen nur die Tierchen befördert werden und nichts anderes.

Rechtsgrundlage
Pferdetransportanhänger für Sportpferde
Der ist aufgrund FZV §3 Abs. 2 Nr. 2 vom Zulassungsverfahren ausgenommen.
FZV hat geschrieben:§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
...
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
...
und gemäss KraftStG §3 Abs. 1 Satz 1 steuerbefreit (=grünes Kennzeichen)
KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;
...
Werden jetzt keine Sport-Pferde damit befördert, verliert der Anhänger seine Zulassungsfreiheit und damit auch seine Steuerbefreiung.

Wird der gleiche Anhänger in einen lof-Betrieb benutzt, ist er normalerweise aufgrund KraftStG §3 Abs. 1 Satz 7 steuerbefreit.
KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
...
7. Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden

verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
...
Und dann ist es völlig egal was in Rahmen der lof-Tätigkeit befördert wird - es müssen auch keine Sportpferde sein.

Um es nochmal zu sagen grünes Kennzeichen muss nicht zwangsmässig lof-Betrieb sein.
Unimog 411
 
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Holzteufele » Do Apr 04, 2013 21:35

Nungu hat geschrieben:
Holzteufele hat geschrieben:Ob LKW oder PKW hat nichts mit der grünen Nummer zu tun! :klug:
Unsere Bergwacht hat auch ein Quad mit grüner Nummer laufen. :!:


Die machen auch keine Landwirtschaft, sondern machen eine Arbeit, wo alle Fahrzeuge steuerbefreit sind (sein können). In der Landwirtschaft gilt die Steuerbefreiung hauptsächlich für Zugmaschinen, also gibt es da theoretisch auch einen Unterschied zwischen dieser und einem LKW. Aber wie gesagt, der Finanzbeamte legt das so oder so aus.


Bergwacht, DLRG, THW, Wasserwacht läuft unter Katastrophenschutz - deshalb grüne Nr.
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon dieterpapa » Fr Apr 05, 2013 7:56

Autokräne haben auch mal grüne und mal schwarze Nummern - je nach Zulassungsstelle. Sie sind aber immer steuerbefreit, da als selbstfahrende Arbeitsmaschine klassifiziert.
Also müsste man aus dem Pick-Up eine selbstfahrende Arbeitsmaschine machen ...

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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon abu_Moritz » Fr Apr 05, 2013 13:08

dieterpapa hat geschrieben:Also müsste man aus dem Pick-Up eine selbstfahrende Arbeitsmaschine machen ...



jep, nen Abschleppwagen zB ....
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Obelix » Fr Apr 05, 2013 15:58

Vielleicht sollten wir das fun-gebundene "Blaue Kennzeichen" mit extra hohem (z.B. 10-fachem) Steuersatz einführen:
- für private nicht betrieblich notwendige Geländewagen und SUV
- für Autos mit mehr als 150 PS
- für Autos die schwerer als 1.500 kg Leergewicht sind
- für Autos mit Reifen bereiter als 205/55/16

Einfacher könnte man natürlich erst mal Flugbenzin besteuern.
Das ist mir die hirnrissigste aller Verordnungen, warum so eine Umweltverschmutzung und Resourcenvergeutung steuerbefreit ist.
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Holzteufele » Fr Apr 05, 2013 22:53

abu_Moritz hat geschrieben:
dieterpapa hat geschrieben:Also müsste man aus dem Pick-Up eine selbstfahrende Arbeitsmaschine machen ...



jep, nen Abschleppwagen zB ....


Wäre dann lt. StvZO ein So.Kfz. Pannenhilfsfahrzeug :klug:
Willst Du den Anforderungskatalog dazu mal lesen :mrgreen: Dann verwirfst Du den Gedanken ganz schnell wieder :lol: :lol:
Immerhin darfst Du dann auch legal 2 orangefarbige Rundumkennleuchten auf Dach machen :lol:
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