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Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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46 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Obelix » Do Mär 28, 2013 20:00

Hallo,

hat von den Waldbesitzern jemand für rein land-/forstwirtschaftliche Zwecke einen Pickup (2-Sitzer, Ladefläche länger wie Fahrgastraum) mit grüner Nummer durchbekommen?

Grüße
Obelix
 
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Luki28 » Do Mär 28, 2013 20:16

Hallo,
ist zwar eine nette Idee aber glaub nicht das es geht. Also ich hatte schon bei uns schwierigkeiten meinen Pick Up (3 Sitzer, Singlcab) als LKW anzumelden..
Nutze das Auto zu 99 % zum Holzmachen und Wald / Wiesenpflege.
Aber wenns geht bin ich interessiert wie die Auflagen sind usw.
Luki28
 
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon thomasderbaumeister » Do Mär 28, 2013 20:20

ich habe vor einiger zeit mal land rover bei ebay beobachtet einmal einen mit winterdienstausrüstung ( schiebeschild und streuer) angeblich mit grüner nummer und einmal einen der als weinbergschlepper genutzt wurde, dieser hatte eine hydraulisch angetrieben zapfwelle am heck angebaut.
und soweit ich es von multicar´s weiß muß woll ein arbeitsgerät wie z.b eine hubarbeitsbühne fest verbaut sein. ich weiß jetzt aber nich genau ob es dort von bundesland zu bundesland unterschiede gibt... das es sich ja eigentlich nur um zulassungsrichtlinien handelt die eine steuer ersparen gibt es bestimmt jemand beim finanzamt wo die kfz steuer bearbeitet wird der dafür zuständig ist und dir auskunft erteilt :lol:
thomasderbaumeister
 
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Unimog 411 » Do Mär 28, 2013 22:03

Hallo Obelix,

Grundvoraussetzung für eine Steuerbefreiung aufgrund Lof ist, dass das Kraftfahrzeug eine Zugmaschine bzw. ein Sonderfahrzeug ist und zB. ausschliesslich in einen lof-Betrieb verwendet wird.
KraftStG hat geschrieben:§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
...
7. Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
b) zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
c) zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
d) zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
e) von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
verwendet werden. Als Sonderfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit ihnen fest verbundenen Einrichtungen nur für die bezeichneten Verwendungszwecke geeignet und bestimmt sind. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe a wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Land- oder Forstwirt land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse von einer örtlichen Sammelstelle zu einem Verwertungs- oder Verarbeitungsbetrieb, land- oder forstwirtschaftliche Bedarfsgüter vom Bahnhof zur örtlichen Lagereinrichtung oder Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert. Die Steuerbefreiung nach Buchstabe d wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Untersuchungsproben zur Tierseuchenbekämpfung oder auf dem Rückweg von einer Molkerei Milcherzeugnisse befördert werden;
...

Du muss also versuchen den Pickup als Zugmaschine (nicht LKW) zuzulassen.
Aus der Erinnerung hat eine Zugmaschine folgende Definitation
- Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG betragen
- die Länge der Hilfsladefläche darf nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse betragen

Schau mal ins Landy-Forum da stehen einige drin, die Ihren Landy als Zugmaschine laufen haben.

Zweite Möglichkeit wäre als selbstfahrende Arbeitsmaschine (mit festmontierten Arbeitsgerät), allerdings sind dann auch nur Anhänger zugelassen, die das "Rüstzeug" der Arbeitsmaschine befördern. Sowas ist mir allerdings nicht bekannt.

Gruß Unimog 411
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Robiwahn » Do Mär 28, 2013 22:45

Unimog 411 hat geschrieben:...
Zweite Möglichkeit wäre als selbstfahrende Arbeitsmaschine (mit festmontierten Arbeitsgerät), allerdings sind dann auch nur Anhänger zugelassen, die das "Rüstzeug" der Arbeitsmaschine befördern. Sowas ist mir allerdings nicht bekannt.

Gruß Unimog 411


Sowas in der Art geistert schon eine Weile vor meinem geistigen Auge rum: ein kleiner SSA auf nem Leicht-Lkw (max 7,5to). Könnte vielleicht auch auf nem Pickup gehen, dann allerdings wahrscheinlich ohne Ladekran (der wäre beim Leicht-Lkw zumindest bei meiner Idee dabei). Und den ausklappbaren Zuführauflagetisch ala Wiso dann auf dem Anhänger mitführen.

Grüße, Robi
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Holzteufele » Fr Mär 29, 2013 0:46

Umschlüsselung als Lkw wenig sinnvoll, da daß Finanzamt - dank den SUV- Spinnern diese Fzge nicht mehr steuerlich als LKW anerkennt, somit hast Du zwar gem der StVZO einen LKW, aber die Nachteile des LKW - max 3 Sitze, Sonntagsfahrverbot (exkl. Den Ausnahmen hierzu) die höhere Versicherungprämie ->LKW und die Besteuerung als PKW :regen:
Selbstfahrende Arbeitsmaschine wird auch übel, die darf keine Anhänger ziehen :regen: und muß so gebaut - verbaut sein ,daß die Haupttätigkeit des Fzgs der Transport des Arbeitsgerätes ist, keine Ladefläche... Keine AHK... :regen:
Zulassung als sonstiges Kfz :?: als was solls denn laufen :?: als Kurvenschmierwagen :lol: oder selbstfahrender Teppichsauger :lol:, geistert beides seit zig Jahrzehnten in der StVZO rum :gewitter:
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Obelix » Fr Mär 29, 2013 10:15

Nochmals zu dem Anliegen, was teilweise nicht richtig verstanden wurde:

Ich möchte einen Pickup (2-türig, 2 oder 3 Sitze in 1 Reihe - "Single Cab") als landwirtschaftliche Zugmaschine zulassen.

Ähnlich, wie ich jeden Unimog UX100 oder Multicar mit grüner Nummer problemlos zulassen könnte.

Vorteil:
- keine KFZ-Steuer
- relativ geringe Versicherungsprämie als landwirtschaftliche Zugmaschine

Natürlich wird das Ding auch nur zu land-/forstzwecken genutzt. Für andere Fahrzecke habe ich ja schließlich ausreichend PKW's.
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon thomasderbaumeister » Fr Mär 29, 2013 16:46

das versucht mein autoschrauber auch schon länger mit nem wrangler jeep um den spaßfaktor billig zu halten und zu ihm kommt von berufswegen öffters der tüv jedoch ist das projekt auch noch nicht "grün" aber ein haufen geschweißte teile liegen jedenfalls rum :lol: aber irgendwie gehen muß es ja es gibt ja wohl bei den quad´s und atv auch die möglichkeit.. wobei ich immer noch der meinung bin das der tüv nur den umbau bestätigt und das finanzamt daraufhin die steuerbefreiung ausspricht... ich würd dort mal nachfragen
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Waldgoischt » Fr Mär 29, 2013 16:50

Unser VW T4 Bus (6-Sitzer Pritsche-Plane) Hat auch ne Grüne Nummer.
Wir sind ein Forstbetrieb und dürfen den Transporter eben nur für Forstwirtschaftliche Zwecke verwenden (Revierarbeiten)
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Waldschraat » Fr Mär 29, 2013 17:17

Was Unimog 411 geschrieben hat trifft mM nach zu. Eigentlich geht für Zwecke der Kfz-Steuerbefreiung nur die Zulassung als Zugmaschine mit den beschriebenen Voraussetzungen. Sonderfahrzeug war bis vor kurzem gänzlich ausgeschlossen - hier gibt es eine abgeschlossene Liste mit Fahrzeugen. Wer da nicht in der Liste steht .... Pesch!. Erst vor einigen Wochen wurde entschieden, dass ein LKW - Silofuttermischwagen (entnimmt aus großen Fahrsilos Silage, mischt sie mit anderen Futtermitteln und verteilt sie an die Tiere) steuerbefreit sein kann. Bis dahin haben alle Gerichte das kategorisch ausgeschlossen, weil ein solches Gerät auch in "gewerblichen Tierbetrieben eingesetzt werden KÖNNTE" - Irre!

Interessant ist dann noch folgendes: auch mit schwarzer Nummer kann man steuerbefreit sein - aber nicht in den Wald fahren (dürfen)
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Holzteufele » Sa Mär 30, 2013 14:37

Obelix hat geschrieben:Nochmals zu dem Anliegen, was teilweise nicht richtig verstanden wurde:

Ich möchte einen Pickup (2-türig, 2 oder 3 Sitze in 1 Reihe - "Single Cab") als landwirtschaftliche Zugmaschine zulassen.
Natürlich wird das Ding auch nur zu land-/forstzwecken genutzt. Für andere Fahrzecke habe ich ja schließlich ausreichend PKW's.


:google: Zugmaschine und StVZO

Ganz kurz zusammengefasst (nicht vollständig) Der Pickup ist nach seiner Bauart ein PKW - mit viel wohlwollen ein LKW gem. StVZO - aber keine Zugmaschine. Für Zugmaschinen gelten Zugleistungen die Sie erfüllen müssen bezogen auf ihr Gewicht. Dabei muß dieses angehängte Gewicht auch sicher gebremst werden. Da die Zugleistung i.d.R (Unterschiede wg. EZ) mehr als das ZGG des Zugfahrzeuges sein muß (1,2-1,5 faches) -vergiss es. Es steht die Zugleistung im Vordergrund deshalb auch keine Ladefläche. Dann muß dein pickup auch noch einen Abgasschlüssel haben den man auf LKW - umschlüsseln kann... da klemmts ab und an auch....

Für ein LOF fehlt die Aufnahme für Anbaugeräte - landläufig auch 3-Punkt genannt.

Wenn Du nur aufm Feld rumgurkst - alle Gänge sperren bis auf einen, Gas drosseln (wenn Gang eingelegt nur Standgas oder etwas mehr das Du auf die 6km/h kommst) 6km/h Eintragung, abmelden und loseiern. Alles andere geht nicht und wird nur ein Bumerang
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Obelix » Sa Mär 30, 2013 18:51

Waldgoischt hat geschrieben:Unser VW T4 Bus (6-Sitzer Pritsche-Plane) Hat auch ne Grüne Nummer.
Wir sind ein Forstbetrieb und dürfen den Transporter eben nur für Forstwirtschaftliche Zwecke verwenden (Revierarbeiten)

Danke für die erste positive Antwort zu meinem Anliegen.
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Obelix » Sa Mär 30, 2013 19:00

Holzteufele hat geschrieben: ... Für Zugmaschinen gelten Zugleistungen die Sie erfüllen müssen bezogen auf ihr Gewicht. Dabei muß dieses angehängte Gewicht auch sicher gebremst werden. Da die Zugleistung i.d.R (Unterschiede wg. EZ) mehr als das ZGG des Zugfahrzeuges sein muß (1,2-1,5 faches) -vergiss es. ...

Nein.

Mir will nicht in den Kopf, dass ich einen "Multicar" problemlos auf grün bekomme, einen VW Amarok Singlecab beim gleichen Einsatzspektrum aber nicht.

Holzteufele hat geschrieben: ... Für ein LOF fehlt die Aufnahme für Anbaugeräte - landläufig auch 3-Punkt genannt. ...

Da kann es nicht dran hängen. Die Mehrzahl der Unimog hat keine 3-Punkt, Multicars nicht usw. und trotzdem ginge dort problemlos grün.

Holzteufele hat geschrieben: ... Alles andere geht nicht und wird nur ein Bumerang.

Ja, das befürchte ich auch.
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Holzteufele » Sa Mär 30, 2013 22:08

Obelix hat geschrieben:
Mir will nicht in den Kopf, dass ich einen "Multicar" problemlos auf grün bekomme, einen VW Amarok Singlecab beim gleichen Einsatzspektrum aber nicht.

Holzteufele hat geschrieben: ... Für ein LOF fehlt die Aufnahme für Anbaugeräte - landläufig auch 3-Punkt genannt. ...

Da kann es nicht dran hängen. Die Mehrzahl der Unimog hat keine 3-Punkt, Multicars nicht usw. und trotzdem ginge dort problemlos grün.


Der Multicar ist halt von der Bauart her ein LKW und so auch geschlüsselt seitens des Herstellers.
Der Unimog ist ebenso von seiner Bauart her Lkw - und so isser auch von Steyr-Daimler-Puch beim KBA eingetragen worden..
3-Punkt brachst Du für LOF.. da beisst die Maus kein Faden ab.

Grüne Nummer bedeutet nur Steuerbefreiung des Fzgs. sei es aus Landw. Gründen, für Rettungsdienste...
Es ist eine Seite was die StVZO verlangt um LkW oder sonstiges Kfz (nicht Sonderkraftfahrzeug) aus einem Fzg zu machen. Die steuerliche Seite ist eine andere..
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Re: Pickup (2-Sitzer) mit grüner Nummer?

Beitragvon Eicherfahrer » Sa Mär 30, 2013 23:27

na, da wird die Maus wohl den Faden abbeißen. Für eine LOF muss kein Dreipunkt dran sein. Wer hat denn einen Multicar, der als LOF zugelassen ist? Ich glaube nicht das das funktioniert. Wenn sogar ein T5 eine grüne Nummer bekommt, muss es da wohl noch andere Möglichkeiten geben, der ist doch bestimmt keine LOF. So ein Pickup kostet doch nicht soviel Steuern, wenn er als LKW zugelassen wird und Versicherung musst du auch, mit grüner Nummer, haben. Wenn du dann mit deinem " grünen" Pickup mal einen Sack Zement holst, können dich die Ordnungshüter auch noch ansch....
beste Grüße
vom Eicherfahrer
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