Also Abmahnungen gibt es bei Beamten nicht. Das nennt sich dann Disziplinarverfahren und zieht bei einem Beamten auf Lebzeit einen Verweis, eine Geldbuße, eine Geldstrafe, eine Degradierung bis zu fünf Jahren oder auch eine Entlassung nach sich. Eine Entlassung nur, wenn das Ansehen des Dienstherrn in der Öffentlichkeit durch die Handlung geschädigt wurde oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten ausgesprochen wurde.
Bei einer Entlassung ist der Dienstherr verpflichtet, den Beamten bei der deutschen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit nachzuversichern. Aber nur, was den Arbeitgeberanteil anbetrifft. Der Arbeitnehmeranteil muß vom entlassenen Beamten selbst aufgebracht werden. Ansonsten reduziert sich der Rentenanspruch eben genau um den Anteil des Arbeitnehmers.
Mit "dududu" ist es hier nicht getan. Der bekommt disziplinarrechtlich schon eine übergezogen. Mit einem Verweis ist das hier definitiv nicht mehr getan. Außerdem hat er sich nach dem Waffengesetz strafbar gemacht. Dieses Strafverfahren kommt auch noch auf ihn zu. Da ist die In-Regressnahme für den Ersatz der Pistole das geringste Problem.