Unsere Gemeinde ( Baden -Württemberg) plant auch gerade das Anlegen einer Streuobstwiese als Ausgleichsmassnahme für ein Neubaugebiet .
Diese Feld gehört eh der Gemeinde und da ich dieses Feld als Acker gepachtet habe bis jetzt ,bietet die Gemeinde mir die Weiterpachtung dieses Feldes ,das eine Streuobstwiese werden soll ,weiter an .
Folgendes steht bis jetzt fest :
-in BW und wahrscheinlich in anderen Ländern auch sind Ausgleichsmassnahmen nicht doppelförderfähig d.h. ich als Pächter /Bewirtschafter kann da KEINE anderen Umweltprogramme /Greeningmassnahmen geltend machen (z.B.Meka ,in Zukunft "Fakt")
- die Gemeinde bezahlt das Anlegen/Pflanzen der Bäume und die spätere Pflege (Baumschnitt)
-die Grundprämie (ZA,s) kann ich als aktiver Landwirt weiterhin dort geltend machen
-ich bekomme diese Fläche zu ganz niedrigem Pachtzins
-für die ein bis zweimalige Mahd mit Abtransport des Grases bezahlt mir die Gemeinde eine Aufwandsentschädigung von ca 300 Euro /ha/Jahr .
-mulchen ist tabu ,düngen ist tabu ,Gras muss gemäht und abtransportiert werden ,Heu oder Sillagegewinnung ist egal in dem Fall .