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Preise von Zahlungsansprüchen

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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75 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Beitragvon automatix » Fr Mär 02, 2007 22:29

IHC833 hat geschrieben:Was bist so blöd und bezahlst dem Verpächter die Bips ?

Der Pächter hat auf die Prämie gar keinen Anspruch


warum sollte ein Verpächter, der den Acker jahrelang (teilweise jahrzehntelang) nicht mehr selbstbewirtschaftet hat anspruch auf das Prämienrecht haben?
er hat aufgehört, bekommt pacht und das wars.
auf das prämienrecht hat er gar keinen anspruch (und vom bip garn icht erst zu reden).
ist zwar für die blöd, die schon vor langer zeit aufgegeben haben, aber mein gott, denen ist ja auch der ganze ärger mit der bürokratie erspart geblieben....
automatix
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Beitragvon Komatsu » Fr Mär 02, 2007 22:45

War ein Schreibfehler .........
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Re: Pacht von Zahlungsansprüchen

Beitragvon H.B. » Sa Mär 03, 2007 9:37

Marion99 hat geschrieben:Wen also jemand Fläche mit ZA und einem hohen BIB verpachtet, dann finde ich es auch gerechtfertigt, dass der Verpächter den BIB erhält, denn er könnte den ZA ja auch verkaufen.


Marion, glaub mir, wenn jemand ne Fläche pachtet, und sich dazu ZA´s kauft, wär er verdammt blöd, wenn er die daraus resultierende Prämie dem Verpächter schenkt.
Und wenn er die ZA´s pachtet, hat er die Pacht zu überweisen, und nicht auch noch die Prämie.


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Zahlungsansprüche und Betriebsprämie sind etwas anderes?

Beitragvon ackergold » Sa Mär 03, 2007 11:51

Hallo,
nach dem Lesen der vorhergehenden Texte bin ich jetzt irritiert.

Beispiel:
Betrieb seit Jahren verpachtet, lt. akt. Pachtvertrag gehen die Zahlungsansprüche bei Pachtzeitende auf den nächsten Bewirtschafter über
akt. Pächter erhält die Betriebsprämie
nach neuesten Urteilen darf er trotz der Vereinbarung die Zahlungsansprüche verkaufen
soweit so gut
angenommen er geht mit Fläche vorsätzlich schlecht um, so dass der Verpächter keine andere Chance hat und das Pachtverhältnis aus wichtigem Grund kündigt, Ziel des Pächters war aber,die Zahlungsanprüche jetzt schon verkaufen zu können, was er auch vollzieht

Dann wäre die Pachtfläche ohne Zahlungsansprüche an den Verpächter zurückgegangen. Der kann die Fläche zwar an einen anderen Landwirt verpachten - jedoch sind für immer die Ansprüche auf Betriebsprämie weg.

So ist mein Wissensstand.

Wer als Eigentümer o. Pächter von Flächen die Zahlungsansprüche nicht verkauft, ist dumm.

Oder liege ich hier falsch?
Grüße
Ackergold
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Re: Zahlungsansprüche und Betriebsprämie sind etwas anderes?

Beitragvon H.B. » Sa Mär 03, 2007 12:37

ackergold hat geschrieben:Beispiel:
Betrieb seit Jahren verpachtet, lt. akt. Pachtvertrag gehen die Zahlungsansprüche bei Pachtzeitende auf den nächsten Bewirtschafter über

Das geht nicht, denn die Prämie gehört dem bisherigen Bewirtschafter. Moralisch müssten die ZA´s an den Neuen Pächter gehen und die BiP´s beim bisherigen bleiben. Das ist aber wegen der Unteilbarkeit der ZA`s nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Aber er kann die ZA`s dem neuen Pächter verpachten: Mit zB: einem Pachtpreis in einer ausgleichenden Höhe. Langfristig ist es aber für den neuen Pächter wirtschaftlicher, die ZA´s zu kaufen, egal bei wem. Der bisherige Pächter wird dann mit seinen ZA`s ohne Fläche auch nichts mehr anfangen können und wird sie um jeden Preis verkaufen müssen, um sie nicht verfallen zu lassen.

angenommen er geht mit Fläche vorsätzlich schlecht um, so dass der Verpächter keine andere Chance hat und das Pachtverhältnis aus wichtigem Grund kündigt, Ziel des Pächters war aber,die Zahlungsanprüche jetzt schon verkaufen zu können, was er auch vollzieht

..........den Pächter vor Abschluß eines Vertrages besser unter die Lupe nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand aus Prämiengründen die Fläche vorsätzlich schlecht umtreibt. Die ZA`s kann er ja auch so verkaufen. Einen Gewinn wird er daraus aber nicht erzielen...

Dann wäre die Pachtfläche ohne Zahlungsansprüche an den Verpächter zurückgegangen.

Die ZA´s können nur dann zum Verpächter zurück, wenn der auch einen landwirtschaftlichen Betrieb umtreibt.


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Beitragvon ackergold » So Mär 04, 2007 15:37

Hallo,
die Antwort war aufschlußreich. Jetzt bewegt mich die Frage, was ist denn der Zahlungsanspruch in Euro wert und welche Pachtpreise sind da Usus?

Das wird ja immer komplizierter.

Danke im Voraus.
Grüße
Ackergold
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Beitragvon H.B. » So Mär 04, 2007 16:05

Es gibt Ackerzahlungsansprüche, die setzen sich zusammen aus:
- Der von dem jeweiligen Grundprämie für Acker(im Normalfall so um 300€).
-Der betriebsindividuellen Prämie (das sind alle Tierprämien die der Betrieb jedes Jahr erhalten hat, geteilt durch Hektar)
-Minus der Abzüge bei Verstößen (infolge von Kontrollen)

Dann gibts Grünlandzahlungsansprüche, die setzen sich zusammen wie die Acker-ZA´s, haben aber eine Grundprämie von lediglich ca. 70€.

Und die Stilllegungs-ZA´s, die sind um die 300€, und ein paar Regelungen für Sonderfälle, die ich aber nicht kenne. Die treffen auch auf 99,9% der Betriebe nicht zu.

Pachtpreise sind regional sehr unterschiedlich und werden zwischen Pächter und Verpächter ausgehandelt.

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Beitragvon Geronimo » So Mär 04, 2007 19:32

IHC833 hat geschrieben:Was bist so blöd und bezahlst dem Verpächter die Bips ?

Der Verpächter hat auf die Prämie gar keinen Anspruch



In unsrer Gegend ist es verbreitet, dass bei Neuverpachtungen von Flächen, die vorher vom Eigentümer bewirtschaftet wurden, ab 2006 der Pächter die Zahlungsansprüche mit pachtet und der BIB an den Verpächter überwiesen wird.
Wie gesagt, Schuld ist daran nur der Bauernverband.
Ich kenne einen ehem. Landwirt, der durch Pacht und den BIBs jetzt wahrscheinlich mehr verdient, als vorher.
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Beitragvon automatix » So Mär 04, 2007 20:20

Kone77 hat geschrieben:
IHC833 hat geschrieben:Was bist so blöd und bezahlst dem Verpächter die Bips ?

Der Verpächter hat auf die Prämie gar keinen Anspruch



In unsrer Gegend ist es verbreitet, dass bei Neuverpachtungen von Flächen, die vorher vom Eigentümer bewirtschaftet wurden, ab 2006 der Pächter die Zahlungsansprüche mit pachtet und der BIB an den Verpächter überwiesen wird.
Wie gesagt, Schuld ist daran nur der Bauernverband.
Ich kenne einen ehem. Landwirt, der durch Pacht und den BIBs jetzt wahrscheinlich mehr verdient, als vorher.


aber nur, wenn der verpächter noch weiter landwirtschaft betreibt oder?
bekommt der ohne fläche zum aktivieren die bibs einfach so nachgeschmissen?

also ich hab auf jeden fall die za samt bibs gepachtet (auch wenn das jetzt nicht ganz so hohe waren)
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Beitragvon H.B. » So Mär 04, 2007 20:39

Kone77 hat geschrieben:die Zahlungsansprüche mit pachtet und der BIB an den Verpächter überwiesen wird.

Es ist Verhandlungssache, was dem Verpächter an Prämien überwiesen wird. Es ist die Gesamtsumme (Prämien + Pacht) als Pachtzins zu betrachten. Wenn dem Verpächter 90€ Prämie mehr wert sind, als 100€ Pacht, dann ists ja gut.

Kone hat geschrieben:Wie gesagt, Schuld ist daran nur der Bauernverband.

Was hat das mit dem BV zu tun? -> Versteh das nicht ganz, bin auch nicht Mitglied.


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Beitragvon Geronimo » So Mär 04, 2007 20:58

@HB

Weil der BV die aufgebenden Landwirte beraten hat und das mit den ZA auf deren Mist gewachsen ist.

@ automatix

Ja, die BIPs bekommen die einfach nachgeschmissen, obwohl der Betrieb aufgegeben wurde.
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Beitragvon H.B. » So Mär 04, 2007 21:07

Kone77 hat geschrieben:@HB

Weil der BV die aufgebenden Landwirte beraten hat und das mit den ZA auf deren Mist gewachsen ist.


........drei Fragen:

Nehmen wir mal an, du bist der Berater des BV. Zu Tür herein läuft ein seit 40 Jahren beitragzahlendes Mitglied und stellt dir diese Frage.

Es gibt 3 Möglichkeiten: Beraten, anlügen oder raußschmeißen!

Welche wählst du? Welche ist die seriöseste? Würde der BdM wählen?

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Beitragvon Geronimo » So Mär 04, 2007 21:13

Die seriöseste Lösung wäre gewesen, wenn der BV-Mann dem Verpächter sagen würde, er soll die ZA dem Pächter mitverpachten, der Rest ist Verhandlungssache zwischen Pächter und Verpächter.
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Beitragvon H.B. » So Mär 04, 2007 21:31

.........der BV ist eine Interessengemeinschaft, die jedes Mitglied zum Besten beraten muß. Wenn die Interessen kollidieren, muß jeder seinen Weg selber finden, und wenn auch ein Vertrag nicht zu Stande kommt.
Wenn jedoch beide zusammen hin gehen, kann ich mir schon vortellen, daß eine Lösung gefunden wird.
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