langholzbauer hat geschrieben:
Im Todesfall liegen die Kaufbelege in der Buchführung.
Die "Kaufbelege" mit dem Endpreis in Euro interessieren niemanden.
Wenn ich als Sachkundiger ein Gerichtsgutachten schreibe, interessiert mich das 3.2 Zeugnis,
und das Prüfbuch mit den Vierjahrefristen.
Können die Dokumente nicht vorgelegt werden, ist die BG fein raus.
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