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Private Ackernutzung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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35 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon geha0861 » Mo Sep 16, 2019 10:54

Hallo FrankR,
Ich vermute mal da existiert noch ein "Landwirtschaftlicher Betrieb" der noch nicht aufgelöst wurde (über Generationen hinweg) und Dein Opa ja auch keine Steuererklärungen mehr machen muss ,ist das noch niemanden aufgefallen? deshalb solltet Ihr noch Alte Unterlagen aus den letzten 10-20Jahren (sofern noch vorhanden) durcharbeiten und nen Steuerberater der Lw.-Steuerrecht kennt/macht einschalten . :(
Ist in meinem Bekanntenkreis bei 2 Familien gerade der Fall und die fallen aus allen Wolken was das Finanzamt nun abgreifen will/kann . :shock:

Mfg geha
>>> Wer das Ziel kennt, kann entscheiden;wer entscheidet,findet Ruhe;wer Ruhe findet,ist Sicher;wer sicher ist,
kann überlegen; wer überlegt, kann verbessern !! <<< KONFUZIUS
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Hafling » Mo Sep 16, 2019 11:35

Die Mitgliedschaft in der landw. Berufsgen. ist eine Pflichtversicherung, die ab einem Landbesitz (Garten, Wiese, Weide, Acker, Wald, Ödland) von über 2500m² automatisch eintritt. Dies kann sich niemand aussuchen und sich auch nicht davon befreien lassen. Da ist es auch vollkommen unerheblich, ob die Fläche genutzt wird oder nur brach darnieder liegt.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten dem zu entgehen: die Fläche wird verkauft oder verpachtet, man könnte sie z.B. in kleine Stücke unter 2500m² teilen und jedes Familienmitglied pachtet 1 Stück
Wer eine Fläche besitzt, die größer als 2500m² ist und noch nicht von der SVLFG zur Kasse gebeten wurde, hatte bisher einfach nur Glück. Im Zuge der Digitalisierung aller Grundbucheinträge findet die SVLFG aber früher oder später jeden, denn die dürfen ungehindert Akten einsehen, die für andere aufgrund von Datenschutz verschlossen bleiben.
§ 123 Abs. 1 und 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon FrankR » Di Sep 17, 2019 17:12

Ich habe da in meinem 2. Abasatz einen Fehler gemacht. Das "0," fehlte vor der "2" :-)
Es sind nämlich knapp 0,2ha. Jetzt wird ein Schuh drauß. Sorry......

Klar, bei 2ha keine Chance.

Es gab noch nie eine Steuererklärung, noch nie etwas vom Finanzamt o.ä. für diesen Fall.

@weissnich:
hatte meine Mutter mal vor etwa 2 Jahren versucht. Als denen die Argumente ausgingen, hat die Tussi einfach den Hörer aufgeknallt. Denen schwimmen die Felle davon ;-)

@Hafling:
im Bekanntenkreis gibt es einige, die bisher noch nicht von der SVLFG angeschrieben wurden. Da gehören Wald- und Wiesen dazu.
FrankR
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Nick » Di Sep 17, 2019 19:44

Hallo, was steht denn im Bescheid?

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Hafling » Mi Sep 18, 2019 10:30

Es handelt sich um 0,2ha Gartenland?
Ist das dein ernst?

Dazu gibt es eine ganz einfache Lösung. Halte Dich einfach an den Rechtsweg.
Den Antrag zur Befreiung kannst du im Net downloaden.
Den solltest du dann ausfüllen und auch abgeben.

Von der landw. berufsgen. Pflichtversicherung können sich Unternehmer kleinster landwirtschaftlicher Unternehmen auf
schriftlichen Antrag befreien lassen, wenn die im Gesetz und der Satzung der SVLFG genannten Voraussetzungen erfüllt sind (§ 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VII).
Voraussetzungen der Befreiung
• land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einer Gesamtgröße von höchstens 0,25 Hektar
• kein Anbau von Spezialkulturen (z. B. Weinbau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Gemüsebau,
Baumschule, Beerenobst, Spargel, Tabak, Hopfen, Weihnachtsbäume)
• Ehegatten und Lebenspartner können sich nur gemeinsam befreien lassen
• wird das Unternehmen von mehreren Personen betrieben, z. B. durch eine Erbengemeinschaft, können
sich nur alle Unternehmer und deren Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam befreien lassen
• sind weitere Personen in dem Unternehmen tätig (z. B. die Wiese/Baumwiese wird von einer anderen
Person gemäht), ist eine Befreiung von der Beitragspflicht nicht möglich
Die Befreiung wird wirksam mit dem Tag nach Eingang des vollständigen Antrags. Sofern die Befreiung erst
nach dem 15.05. des laufenden Jahres wirksam wird, ist für das laufende Jahr nochmals ein Beitrag an die
Berufsgenossenschaft zu entrichten. Eine rückwirkende Befreiung erfolgt nur, wenn der Antrag innerhalb der
Rechtsbehelfsfrist des die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft feststellenden Bescheides gestellt wird.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon FrankR » Do Sep 19, 2019 17:23

Hallo und danke ;-)

Es stehen 3 verschiedene Arten von Bepflanzung/Bebauung mit den jeweiligen ha Angaben, die addiert schon keine 0,25 ha ergeben. Deshalb haben wir uns gewundert, was die wollen.
Früher war ja mal der Weinberg dabei. Das waren dann locker 0,5 ha zusammengerechnet.

Die einzelnen Angaben, wie die die Fläche berechnen, stimmen aber nicht mehr, denn mein Opa lässt schon recht lange bis auf die kleinere Ecke mit Tomaten und Zucchini (zusammen vielleicht 30qm) den Rest ... naja, verkommen will ich nicht sagen. Er kultiviert es nicht mehr und hat schon ettliche Bäume gefällt. Ich mähe ab und zu den Rasen, bzw. das Gras, dass es nicht wie ein Urwald aussieht.

Ich müsste mal den Lageplan/Grundriss anschauen, aber nach Google Earth sind es so ziemlich genau 1989qm, also sogar unter 0,2ha. Natürlich keine Tiere. Und es kam nie ein Änderungsvordruck. Aber irgendwann muss der Weingarten ja offiziell herausgerechnet worden sein, denn die Gesamtfläche wäre sonst viel größer. Komischerweise steht aber im Bescheid noch Weinbau mit 0,05ha drin.
Ich glaube, die haben da meine Großeltern, bzw. meinen Opa die letzten 8-10 Jahre (da war die Abgabe des Weinbergs an das örtliche Weingut als Pacht) vera****t.

Was ich besonders perfide finde: seit Mitte 2017 machen wir mit diesen Affen herum. Die Kündigung wird seitdem völlig ignoriert, es wird gar nicht darauf eingegangen und immer wieder Beitrag gefordert.
ICH habe dann auf der Internetseite der SVLFG zwei Anträge gefunden (gut versteckt). 1. Antrag auf Beitragsbefreiung, 2. Antrag auf Änderung. Aber IMMER ist das Unternehmen angesprochen...naja, ist Definitionssache.
Hätte man damals nicht schon mitteilen können, dass es einen Antrag auf Befreiung sein muss, auf den sie antworten? Unverschämtheit und typisch für Behörden.

Der Anwalt hat jetzt noch einmal geschrieben. Mal sehen, was rauskommt. Ich berichte dann ;-)
FrankR
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Tiros02 » Fr Sep 20, 2019 10:39

FrankR hat geschrieben: Komischerweise steht aber im Bescheid noch Weinbau mit 0,05ha drin.

Das wird vielleicht die Ursache sein. Weinbau ist Sonderkultur und da zählen oftmals diese Flächengrenzen nicht.
Tiros02
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon FrankR » Mo Sep 23, 2019 22:00

Hmm, das komische ist, dass da gar kein Weinbau betrieben wird. Ist schon recht seltsam, die Sache. Der extra Weinberg ist schon lange weg, im Garten passiert nicht mehr viel und keiner hat sich die Jahre über dieses winzige Stück "Weinbau", was im Bescheid steht, gewundert. Man zahlt halt, weil es so ist. Ich unterstelle der SVLFG Bauernfämgerei.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon berlin3321 » Di Sep 24, 2019 5:58

Mein Bescheid stimmt auch nicht.

Trotz Meldung wurde ich geschätzt. Hab' für 2017, 2018 und 2019 Widerspruch eingelegt.

Trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung wurde abgebucht. Hab' das zurück buchen lassen und bin mächtig sauer.

Sche**laden!

MfG Berlin
berlin3321
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon FrankR » Di Sep 24, 2019 11:13

berlin3321 hat geschrieben:Mein Bescheid stimmt auch nicht.

Trotz Meldung wurde ich geschätzt. Hab' für 2017, 2018 und 2019 Widerspruch eingelegt.

Trotz Rücknahme der Einzugsermächtigung wurde abgebucht. Hab' das zurück buchen lassen und bin mächtig sauer.

Sche**laden!

MfG Berlin


aha!
Das geht aber nicht so einfach. Wenn Einzugserm. zurückgezogen wurde, darf nicht mehr abgebucht werden! Es muss ein neues Dokument/Einzugserm. kommen oder ein Zahlschein.
FrankR
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon berlin3321 » Di Sep 24, 2019 15:56

Ja. Interessiert die aber nicht die Bohne.

MfG Berlin
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon FrankR » Do Sep 26, 2019 17:08

Bei meinem Opa wird seit 2017 nichts mehr abgebucht. Aber Zahlungsaufforderungen kommen
FrankR
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon FrankR » Fr Okt 18, 2019 17:38

Hallo,
so, nachdem ein Anwalt über mehrere Wochen 3 Schreiben verschickt hatte mit Feststellung, dass der Schriftverkehr 1. nur über meine Mutter gehen darf (Vollmacht wurde zum x-ten mal zur SVLFG gesendet) und 2. in Folge dann der Schriftverkehr nur noch über ihn (die haben nicht reagiert), haben wir den Anwalt von seinem Mandat befreit. Die SVLFG hat ohne darauf einzugehen, dem Anwalt irgend einen Müll geschrieben. Null Empfangsbestätigung für a. Kündigung/Antrag auf Befreiung und b. für die Vollmacht meiner Mutter über ihren Vater.

Es werden weiterhin Rechnungen und Drohungen an meinen Opa geschickt. Vor 2 Wochen wieder.

Das ist eine verdammte Drückerbande, diese SVLFG!

Da mein Opa keinen Rechtschutz hat, musste meine Mutter den Anwalt selber zahlen, denn Sie hat ihn ja kontaktiert. Da er rein null erreicht hat in den Wochen, hat sie ihn vom Mandat befreit und die paar hundert Euro für 2 Briefe selbst gezahlt. Übernimmt ihre Rechtschutz nicht, da das Grundstück nur meinem Opa gehört.
Wir sind jetzt genau so weit wie vor 2 Jahren.

Ich habe empfohlen, jeden Schriftwechsel, den mein Opa bekommt, ungelesen in den Müll zu werfen, denn rechtlich ist so ein Brief eh falsch adressiert.

Ich habe jetzt mal dem Landesministerium für Verbraucherschutz geschrieben. Mal sehen, was da rauskommt.
Das ist ja die Höhe.
Bauernfängerei!
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon berlin3321 » Sa Okt 19, 2019 4:39

Die SVFLG kannst Du in der Pfeife rauchen.

Meine Beitragsabrechnung ist wiederholt falsch. Beträge der Vorauszahlung falsch. Abrechnung zur Vorauszahlung falsch. Beitrag abgebucht trotz Widerruf der Einzugsermächtigung. Rückbuchung wird mit falschem Betrag als offene Forderung angemahnt.

Nicht ersichtlich und erkennbar welches Zahlenwerk als Grundlage für die Abrechnung diente.

Telefonisch wurde in einem Nebensatz erwähnt, oh, man hätte trotz korrekt gemeldeter Std über das Intranet die Beiträge 2019 geschätzt.

Hallo?

Das ist ein absoluter Sche**laden.

MfG Berlin
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