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Private Ackernutzung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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35 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Private Ackernutzung

Beitragvon HobHe » Di Sep 03, 2019 7:36

Guten Tag,

Ich habe zu folgender Situation ein paar Fragen und hoffe Ihr könnt mir helfen:

Mir gehört ein kleiner Acker mit etwas mehr als einem halben Hektar Fläche in Hessen. Bisher war der Acker an einen Landwirt verpachtet. Der Pachtvertrag läuft dieses Jahr aus. Da ich nun wieder in dem Ort wohne, wo der Acker ist, möchte ich den Pachtvertrag nicht verlängern, sondern den Acker als Hobby selbst nutzen. Mir schwebt es vor evtl. ein paar Obstbäume zu pflanzen und/oder eine Bienenmischung zu säen. Ein Bekannter Imker hätte Interesse einen Teil seiner Bienen auf die Fläche zu stellen. Auch eine ackerbauliche Nutzung könnte ich mir vorstellen. Geräte sind noch allerhand vorhanden, zwar aus den 60er bis 70er Jahren, sollte aber für die Fläche funktionieren.

Nachdem ich dem jetzigen Pächter mitgeteilt habe, dass ich den Pachtvertrag nicht verlängern werde, war dieser nicht erfreut. Er hat mir auch gesagt als Privatmann dürfe ich auf meinem Acker Garnichts machen. Ich müsste einen landwirtschaftlichen Betrieb anmelden, diverse Ausbildungen nachweisen und Mitglied in Berufsgenossenschaft, Alterskasse und noch einigen Verbänden sein. Ansonsten könnte man mich Anzeigen bzw. ich würde Probleme bekommen. So ganz kann ich das allerdings alles nicht glauben.

Deshalb wäre es schön, wenn Ihr mir sagen könntet, was ich tatsächlich darf oder machen muss, um meinen Acker privat als Hobby zu nutzen.

Gruß HobHe
HobHe
 
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Estomil » Di Sep 03, 2019 9:36

Wenn du Ackerbau betreiben willst und deine Produkte auch verkaufen willst ist das einigermaßen richtig.
Wenn du die Fläche natürlich nur als Garten nutzen willst bist du relativ frei.
Es kann dann aber natürlich auch passieren, dass die Fläche früher oder später als naturschutzrelevant eingestuft wird und die Fläche dann eben kein acker mehr ist.
Der Wert tendiert dann gegen null.

Du kannst aber zb dem Bauern auch vorschlagen die Fläche als ökologische Vorrangfläche zb mit einem Wildacker, bluehflaeche oder ähnlich einzusaehen und sie ihm offiziell weiter zu verpachten.
Er hat dann seine Punkte fürs greening und du erfreust dich an den Bienen etc.
Dann bleibt die Fläche dauerhaft zumindest acker.
Alternativ kannst du natürlich auch den Ackerstatus aufgeben und die Fläche als Kompensationsmaßnahme anbieten. Du pflanzt dann deine Streuobst Bäume und bekommst einmalig Summe x. Dafür steht die Fläche dann aber auch unter Schutz und kann nicht mehr als acker genutzt werden.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon HobHe » Di Sep 03, 2019 9:56

Hallo Estomil,

vielen Dank für deine Antwort.

Auf einem Teil des Ackers möchte ich sehr wahrscheinlich schon eine Art Ackerbau betreiben. Was und wie genau muss ich noch überlegen.
Verkaufen möchte ich tendenziell nichts von den angebauten Sachen. Ist für den Eigenverbrauch bzw. zum Verschenken an Freunde und Familie.
Muss ich dabei irgendetwas beachten?
Ich möchte keinerlei Förderung oder Ähnliches und ich möchte kein Geld damit verdienen. Ich sehe das als Zeitvertreib, der Geld kosten darf.

Gruß HobHe
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Family Guy » Di Sep 03, 2019 10:24

HobHe hat geschrieben:
Nachdem ich dem jetzigen Pächter mitgeteilt habe, dass ich den Pachtvertrag nicht verlängern werde, war dieser nicht erfreut. Er hat mir auch gesagt als Privatmann dürfe ich auf meinem Acker Garnichts machen. Ich müsste einen landwirtschaftlichen Betrieb anmelden, diverse Ausbildungen nachweisen und Mitglied in Berufsgenossenschaft, Alterskasse und noch einigen Verbänden sein. Ansonsten könnte man mich Anzeigen bzw. ich würde Probleme bekommen. So ganz kann ich das allerdings alles nicht glauben.



Ab 2500m² bist du automatisch in der Berufsgenossenschaft, musst den Mindestbeitrag zahlen, du bist dann aber auch versichert. Es gibt keine Ausnahmen.
Bei allen anderen Sachen hat er dir nur Angst gemacht, und wenn du keinen Flächenatrag stellst, wird auch keiner kommen und dich überprüfen, aber lass solche Konstruktionen für einen Dritten irgendwelche Sachen nachzuweisen, so wie Estomil dir das vorgeschlagen hat.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon HobHe » Di Sep 03, 2019 11:01

Hallo,

Konstruktionen mit Dritten möchte ich definitiv nicht. Das führt früher oder später bestimmt zu Problemen...
Meldet sich die Berufsgenossenschaft bei mir oder muss ich mich da aktiv melden?

Gruß HobHe
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon stulli » Di Sep 03, 2019 11:41

Moin. Man muss auch den Pächter verstehen. Wenn die 0,5 ha mitten im seinem Feld liegen oder sein jetziges Feld stückeln und da durch blöde Ecken enstehen, wäre man selber auch nicht begeistert.
Ist Morgen­grauen der Moment, in dem man realisiert, dass man wieder zur Arbeit muss?
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon bauer hans » Di Sep 03, 2019 12:34

stulli hat geschrieben:Moin. Man muss auch den Pächter verstehen. Wenn die 0,5 ha mitten im seinem Feld liegen oder sein jetziges Feld stückeln und da durch blöde Ecken enstehen, wäre man selber auch nicht begeistert.

die einlassungen des pächters sind nur dämlich,er könnte ja nen tauschacker anbieten.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon urw » Di Sep 03, 2019 20:11

HobHe hat geschrieben:... Mir schwebt es vor evtl. ein paar Obstbäume zu pflanzen und/oder eine Bienenmischung zu säen. Ein Bekannter Imker hätte Interesse einen Teil seiner Bienen auf die Fläche zu stellen. ...


HobHe hat geschrieben:Konstruktionen mit Dritten möchte ich definitiv nicht. Das führt früher oder später bestimmt zu Problemen...
Meldet sich die Berufsgenossenschaft bei mir oder muss ich mich da aktiv melden?
Im Bezug auf die BG würde ich meinen Teil auf ca. 2.400 m² begrenzen.
Im März 2014 hat das BVerfG festgestellt, daß Teile des ZDF-Staatsvertrages verfassungswidrig sind. Parteifunktionäre sitzen demnach im Verwaltungs- & Fernsehrat und nehmen Einfluß auf die Berichtserstattung.
Rudolf Z. (z. Berliner Morgenpost)
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Deutscher Holzer » Di Sep 03, 2019 21:15

Das würde bedeuten, daß der Imker einen Großteil der Fläche pachten und dafür die LBG Beiträge zahlen müsste.
Der Besitzer wäre dann mit ca. 2.400 m² zwar beitragsfrei, hat dann aber auch keinen Versicherungsschutz.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Deutscher Holzer » Di Sep 03, 2019 21:33

HobHe, einen landwirtschaftlichen Betrieb
,,anmelden'' brauchst du nicht. Wenn Dir der Acker gehört und als lanwirtschaftliche Nutzfläche im Einheitswertbescheid eingetragen ist, bist du automatisch einer.
Die landwirtschaftliche BG wird sich bei dir als Besitzer melden, so bald der Pächter die Beiträge nicht mehr bezahlt.

Das mit der Alterskasse, der Ausbildung, oder sonstigen Mitgliedschaften ist natürlich Blödsinn.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon FrankR » So Sep 15, 2019 11:34

Hallo und einen schönen Sonntag,

ich habe mich angemeldet, weil wir (interfamiliär) einfach nicht mehr weiterwissen und ich nun hoffe, hier einiges an Infos bekommen zu können.
Ich selbst bin kein Forst- oder Landwirt und habe damit (auch aus Zeitgründen) nichts zu tun, so gern ich es würde.

Es geht um die SVLFG (Berufsgenossenschaft Land- und Forstwirtsch.) und um den Garten meines 90-jährigen Opas.
Der Garten mit einer Gesamtfläche von knapp 2ha, wobei die real angebaute Fläche mit Apfel- und Birnenbäumen und ein paar qm Gemüseanbau weit darunter liegt, wird seit Jahren nur noch in einer kleineren Ecke mit etwa 35qm "bewirtschaftet". D.h. mein Opa pflanzt hier und da ein paar Tomaten und Sonnenblumen an, evtl. ein paar Zucchini o.ä. Er kann das auch wg. Altersgründen gar nicht mehr und genießt seine hoffentlich noch einige Jahre in der Natur wie früher.

Es war schon immer ein privat genutzter Garten für die Familie. Nie wurde etwas erwirtschaftet und nie waren Angestellte als Helfer da. Nie war es ein "Unternehmen".
Meine Uroma, die schon seit Jahrzehnten nicht mehr lebt, wurde offenbar damals (kurz nach dem Krieg?) "überrumpelt" und musste sich zwangsversichern. Sie bekam diese Ackerfläche übrigens damals von der Stadtverwaltung zugeschustert, weil ihr an anderer Stelle gelegenes Grundstück gefragt war. Das ist nun seit Jahrzehnten Baugebiet und um einiges wertvoller als der aktuelle Garten. So viel zu Bauernfängerei und Informationsvorteilen von Stadträten ;-)

Man war damals ja stolz darauf, "Landwirt" zu sein oder als solches anerkannt zu werden. Ohne Wissen haben das meine Großeltern dann übernommen. Weiteres würde zu lange werden. Deshalb kürze ich ab.

Meine Oma starb 2014 und mein Opa war überrascht, als er nun von der SVLFG angeschrieben wurde (er war ja Gesamterbe der Flächen....Berliner Testament). Meine Oma hatte dies nach dem Tod meiner Uroma (ihrer Mutter) offenbar ebenso verheimlicht und die SVLFG weiter gezahlt. Wohl aus Obrigkeitshörigkeit o.ä. Da hat nie mal jemand etwas hinterfragt......

Bitte nicht falsch verstehen. Eine BG ist wichtig und Angestellte müssen versichert sein. Das kennt man ja aus seinem eigenen Berufsleben.
Wenn aber der Garten unter 0,2ha groß ist, rein privat genutzt wird, kann die Forderung der SVLFG nicht in Ordnung sein.

Meine Mutter ist seit Jahren notariell per Vollmacht berechtigt, mit Einverständnis meines Opas, alles geschäftliche zu erledigen. Dies weiß auch die SVLFG. Nur ignoriert sie alles.
Die Kündigung 2017 mit Argumentation (<0,2ha, rein privat, keine Angestellten, kein Unternehmen) wurde komplett ignoriert. Es wird immer vom landwirtschaftl. Unternehmen meines Opas geredet. Er wird seit Jahren immer wieder angeschrieben, obwohl meine Mutter dafür verantwortlich ist.

Es wurden Beitragsforderungen gestellt, weil wir nach der Kündigungsfrist Ende 2017 die Beitragszahlungen einstellten.
Dann war knapp 2 Jahre Ruhe. Nun geht es wieder los.

Es gehörte mal vor Urzeiten ebenso ein Weinberg dazu, der aber räumlich getrennt etwa 1-2km entfernt liegt. Hier wurden seit Jahrzehnten Weinbau betrieben und meine Großeltern waren im Obst- und Gartenbauverein sehr aktiv. Mein Opa Jahrzehnte auch als Vorstand. Deshalb glaube ich das nicht so recht, dass er von dieser Versicherung nichts wusste ;-)

Dieser Weinberg und der Garten gehörte urspr. meiner Uroma. Bei ihrem Tod ging der Garten an meine Oma, der Weinberg an die Schwester meiner Oma. Dies ist auch notariell und offiziell so festgelegt. Die SVLFG hat nämlich auch immer vom Weinbau geschrieben, bis wir 2014 mal darauf hingewiesen haben, daß der Weinberg seit 1987 in anderen Besitz übergegangen ist. Das lief dann 30 Jahre einfach so weiter, obwohl doch dann der neue Besitzer von der SVLFG angeschrieben werden muss?! Naja......

Den Antrag, den wir gestellt haben (Befreiung aus der Versicherungspflicht), ignorierten sie. Dann Kündigung. Diese ignorierten sie. Dann einen Anwalt genommen. Auch das ignorierten sie. Selbst die notarielle Vollmacht meiner Mutter ignorieren sie. Was kann man da noch tun?
Einfach alle Schreiben von denen ignorieren und entsorgen? Mein Opa bekommt die immer und regt sich auf.
Danke schon mal im Voraus.

Tur mir Leid. Der Text ist etwas länger geworden und wohl eher für einen Anwalt gedacht, aber der hat offenbar keine Ahnung von dieser Sache, wie wir die Tage erfahren mussten.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon Zement » So Sep 15, 2019 12:40

Ihr habt 2Ha Fläche , also seit Ihr Beitragspflichtig . Punkt
.
Du musst die Fläche verkaufen , dann seit ihr befreit von der Zahlung . ;-)
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon einsiedler » So Sep 15, 2019 13:32

Ich bin nicht ganz auf dem neuesten Stand.
Wenn die Fläche nicht genutzt wird, (nicht einmal mähen und liegenlassen) sollte sie nicht beitragspflichtig sein.
Oder verpachten.
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Re: Private Ackernutzung

Beitragvon weissnich » Mo Sep 16, 2019 9:03

normalerweise würde ich sagen ruft da doch einfach mal an und suche das persöhnliche gespräch.. dann kannst da auch direkt fragen wie du aus ihren fängen entfleuchst :lol: :lol:

aber ihr habt ja einen anwalt und in dem moment seid ihr vertreten also muss der alles machen..
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