Neo-LW hat geschrieben:Moin,
kann man die "Mitteilung" einscannen ?
Der Text im Original würde zur Beurteilung helfen.
Olli
Ich habe mal den Text rauskopiert:
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Forstwirtschaftliche Betriebe sind bei Baumaßnahmen im Außenbereich privilegiert.
Ein forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, wenn der Unternehmung ein Erwerbsziel zugrunde liegt, das Wirtschaften einem langfristigen Plan folgt, Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit erfüllt sind und es einen sachkundigen Betriebsleiter gibt. Dies gilt auch bei Nebenerwerbsbetrieben. Für eine Privilegierung im Sinn des Baurechts müssen daher die Punkte „Langfristigkeit“, „Nachhaltigkeit“ und „Erwerbsziel“ erfüllt werden.
Nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen sind Sie im Besitz von ca. 10 ha Wald. Das Vorhalten eigener Maschinen ist bei dieser Forstbetriebsgröße wünschenswert, aber unwirtschaftlich. Es stellt kein Erfordernis eines Forstbetriebs mit 10 ha Waldflächen dar. Eine Privilegierung der Halle im Sinn des Baurechts ist über den Forstbetrieb nicht möglich.
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Soll ich denen einen Kulturplan oder Abrechnungen zusenden, damit klar wird dass langfristig und nachhaltig gewirtschaftet wird?
Man hat mir auch gesagt dass beim ersten anfragen immer erstmal abgelehnt wird.
Zur Not könnte ich einen Ersatzbau beantragen, die alte Holzhütte wollte ich sowieso wegreissen, nur wollte ich ein wenig größer bauen. :-/