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Privilegierung zum Bau einer Halle

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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49 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Hauptmann » Mo Jan 18, 2021 19:27

Hallo,
ich stelle die Frage mal hier ein da ich im Nebenerwerb forstwirtschaftlich unterwegs bin. :-)
Im Aussenbereich kann man in Bayern eine Halle bis 100qm Grösse bauen, ohne Genehmigung. D.h. so lange man privilegiert ist. Nachdem ich ca. 10ha Wald bewirtschafte, ging ich davon aus dass ich diese bauen darf, unter anderem um meinen geplanten Rückewagen unterstellen zu können. Jetzt wurde mir vom AELF mitgeteilt dass das nicht ginge.

Für eine Privilegierung im Sinn des Baurechts müssen daher die Punkte „Langfristigkeit“, „Nachhaltigkeit“ und „Erwerbsziel“ erfüllt werden. Anscheinend ist das bei mir nicht der Fall.
Da frage ich mich, was ich denn machen kann oder muss damit ich die Punkte erfülle, bzw. wie ich beweisen kann dass ich das mache. Ich ging schon davon aus dass ich nachhaltig und langfristig wirtschafte.

Über ein paar Tipps würde ich mich riesig freuen, damit ich mir doch noch eine kleine Halle hinstellen kann. :-)
Deutschland ist durchgeknallt.
Hauptmann
 
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon 240236 » Mo Jan 18, 2021 19:31

Was machst du mit deinem Brennholz? Hast du die letzten Jahre Stammholz verkauft?
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Neo-LW » Mo Jan 18, 2021 19:32

Moin,

kann man die "Mitteilung" einscannen ?

Der Text im Original würde zur Beurteilung helfen.


Olli
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon T5060 » Mo Jan 18, 2021 20:21

Hauptmann hat geschrieben:Über ein paar Tipps würde ich mich riesig freuen, damit ich mir doch noch eine kleine Halle hinstellen kann. :-)


Expandieren .... bis dein Betrieb soviel abwirft, dass er einen wesentlichen Beitrag zum Familieneinkommen beiträgt und dann muss die Halle der Land- und Forstwirtschaft dienen.
Dir dienen darf sie in dem Sinne nicht.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon moggälä » Di Jan 19, 2021 14:14

10hA - machen Arbeit.
Erwerbsziel glaubt dir heute keiner (mehr).
Damit bist lediglich dabei zu zahlen - bei der BG (da will ich aber nicht mal meckern!), bei den Auflagen und bei der Steuer wird dir quasi nix anerkannt.

Die Halle kannste dir trotzdem genehmigen lassen - wenn ein paar sinnvolle Rahmenbedingungen eingehalten sind.
Hatte 2008 auch den Bedarf für meinen Mog - und das Gelände war kein Baugebiet. Allerdings direkt neben der Siedlung - ua darum gab es dann durch den LoF-Hintergrund ne offizielle Baugenehmigung (erst mal die Bau-Voranfrage bei der Gemeinde gestellt - das reduziert die Risiken).

mfG
Axel
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Gruul86 » Di Jan 19, 2021 16:39

Die Regelungen werden von Landratsamt zu Landratsamt teilweise unterschiedlich ausgelegt!

Bei uns stellt das Landwirtschaftsamt fest ob man privilegiert ist oder nicht! Wenn man dann priviligiert ist, einen Bedarf an einer Halle hat und die Halle für die Landwirtschaft genutzt wird darf man in Hofnähe eine Halle bauen mit 100 qm! Dabei muss man natürlich die Bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhalten (Abstandsflächen ...)!

Wenn man die Landwirtschaft nicht erwerbsmäßig betreibt oder der Landrat recht locker drauf ist wirds eher schwierig! Hab aber für mein Hackschnitzellager trotzdem eine Genehmigung obwohl wir im Aussenbereich wohnen! Sie ist aber direkt hinter dem Ehemaligen Stall! Mittens auf die Wiese, wo man evtl reinhäckseln hätte können, hätte ich nicht bauen dürfen!
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Frankenbauer » Di Jan 19, 2021 20:51

Das AELF entscheidet nicht, die Entscheidung liegt beim Landratsamt.
Ich habe eine von mir (also nicht vom Fach) gefertigte Zeichnung, die eigentlich nur gedacht war mit dem Mitarbeiter am Bauamt der Gemeind mal abzuklopfen was geht über diesen ans LRA gereicht und ca. zwei Wocehn später einen Brief mit der Aussage, dass meinem Plan nichts im Weg steht erhalten. Da ich die einzige Holz verkleidete Halle in der Flur, noch dazu in einer Senke gebaut habe musste ich noch nicht einmal einen Ausgleich bringen.
Mein Betrieb: Landwirtschaft im Nebenerwerb und der einzig Grund für diese Halle damals die Tatsache, dass ein Baugebiet die 150qm Halle eingeholt hatte und man dort nicht mehr rund um die Uhr Heuballen einlagern konnte. Mittlerweile sind um die neue Halle 550qm gepflastert, es gibt einen Rundweg drum rum und die Idee reift, wenn der Junior will den Stall dorthin auszusiedeln. Halle liegt 500m von Ort weg ALLEINE in einem Landschaftsschutzgebiet.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon T5060 » Di Jan 19, 2021 20:57

@Frankenbauer die Praxis ist bundesweit strenger geworden, aber du hast das schon mal vernünftig angepackt.
Man muss unseren Steuerverbraucher schon mal was reichen und man muss noch was haben, wo mit die ihr Dasein befriedigen können, zum Nachlegen.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon ChrisB » Mi Jan 20, 2021 8:32

Hallo,
bei uns hier in Unterfranken,
gab es vor ca 7 Jahren einen ähnlichen Fall,
ich hatte damals zu dem Sachbearbeiter vom AfL+F einen guten Draht,
habe Ihn daher mal angesprochen, aus purer Neugier,
auch weil ich schon mehrere solcher Dinger gebaut habe :wink:
Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt,
aber über Ja oder Nein entscheidet, der Fachmann vom AfL+
Damals sagte der Fachmann zu dem "Forstfall" 4 Ha Eigentum ,
hatte der Erbauer zwar nicht, aber die Hütte steht etwas abgespeckt :roll: ,
aber es geht in jedem Einzelfall um die persönlichen "Finanziellen" Gegebenheiten, Gewinnerzielung - Absicht !
Also 10 Ha Waldeigentum, ist schon eine Hausnummer, da könnte schon was gehen :klee:
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Badener » Mi Jan 20, 2021 9:39

Oh man einen Schuppen bauen ohne vorher eine mit den Ämtern zu sprechen. Da sind die jetzt schon angepisst.

Nur so viel, ich bin der Meinung, dass Du den Schuppen wieder Rückbauen kannst. Wieso?

1. Bei den Landwirtschaftsämtern bist Du als nur Waldmensch ein Mensch zweiter Klasse wenn Du nicht mindesten 50 ha zusammen bringst.
2. 10ha sind aktuell 3000€/a an Umsatz. Das ist verschwindend gering.
3. Wieviel hast Du in den letzten Steuererklärungen angegeben?
4. Muss das Gebäude der Betriebsentwicklung dienlich sein. Ist es das bei Dir?

Nur für Holz/Wald und als Unterstellmöglichkeit für einen RüWa kannst das knicken. Sonst würde das ja jeder machen.

Wenn Du Glück hast darfst den Schuppen mit einer Strafzahlung stehen lassen, verlasse Dich aber nicht darauf.
Selbst praktizierende Landwirten wurden solche vorhaben schon abgelehnt. Ganz ehrlich, in meinen Augen ist dein Bau auch nicht privilegiert, das wird das Amt wahrscheinlich ähnlich sehen. :regen:

Viel Glück :klee:

P.S. Und nochmal ein für alle mal.... ES KANN KEINE PERSON PRIVILEGIERT SEIN, IMMER NUR EIN BAUVORHABEN!!!!! :roll:
Zuletzt geändert von Badener am Mi Jan 20, 2021 9:45, insgesamt 1-mal geändert.
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Sottenmolch » Mi Jan 20, 2021 9:45

Hier reichen auch keine 10+/Ha. Da müsste dann höchstwahrscheinlich noch etwas Landwirtschaft mit dran hängen.
In einer nahegelegenen Gemeinde mit entsprechendem politischen Einfluß sieht das aber wieder anders aus. Da können sich auch Rentner auf ihrer Obstwiese im Wasserschutzgebiet (ca. 200m zum Brunnen) ein Gartenhaus (für den Rasenmäher..) hinstellen.

Gruß
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Wide » Mi Jan 20, 2021 9:49

Servus, das gleiche Thema hatte ich letzten Herbst auch.

Bauantrag für Hackschnitzellager (15x20 und 5m Einfahrtshöhe) wurde vom Landratsamt nicht genehmig. 100m2 mit 3m Einfahrtshöhe hätte das LRA genehmigt. Das wäre aber raus geschmissenes Geld gewesen.

Nach Rücksprache mit dem LRA (Sachbearbeiter sagte aber, dass er schwarz sieht) habe ich mich ans Forstamt gewandt. Hab dem netten Mitarbeiter erklärt, dass ich 5ha Wald, 6ha Wiesen habe und die 15ha von meinem Schwiegervater bewirtschafte. Zusätlich habe ich auf Hackschnitzelheizung umgestellt und brauche ein Lager indem ich die Hackschnitzel natürlich trocknen kann.
Das Telefonat hat keine 15 Minuten gedauert, der Mitarbeiter war sehr einsichtig und hilfsbereit. Er hat dem LRA eine Bestätigung geschrieben und so wurde die Halle ohne Änderungen genehmigt.

Mit dem Nebengewerbe wäre ich vorsichtig. Gewerblich darfst bei uns nur noch in Industriegebiete bauen!
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Badener » Mi Jan 20, 2021 10:32

Wide hat geschrieben:[...] ich 5ha Wald, 6ha Wiesen habe und die 15ha von meinem Schwiegervater bewirtschafte[...]


21ha Grünland, oder 20 ha Wald?
Forstamt kann man versuchen, aber die sind ziemlich mit dem LWA verbandelt. Bei uns sogar auf dem gleichen Stockwerk im gleichen Haus.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon Wide » Mi Jan 20, 2021 10:36

Die 15ha Wald vom Schwiegervater zählen leider nichts, hat der Sachbearbeiter gesagt. Aber er hat verstanden um was es geht.
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Re: Privilegierung zum Bau einer Halle

Beitragvon blatt » Mi Jan 20, 2021 14:30

Wide hat geschrieben:Die 15ha Wald vom Schwiegervater zählen leider nichts, hat der Sachbearbeiter gesagt. Aber er hat verstanden um was es geht.


PA, FRG, REG oder CHA ?
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