Hallo,
ich stelle die Frage mal hier ein da ich im Nebenerwerb forstwirtschaftlich unterwegs bin.
Im Aussenbereich kann man in Bayern eine Halle bis 100qm Grösse bauen, ohne Genehmigung. D.h. so lange man privilegiert ist. Nachdem ich ca. 10ha Wald bewirtschafte, ging ich davon aus dass ich diese bauen darf, unter anderem um meinen geplanten Rückewagen unterstellen zu können. Jetzt wurde mir vom AELF mitgeteilt dass das nicht ginge.
Für eine Privilegierung im Sinn des Baurechts müssen daher die Punkte „Langfristigkeit“, „Nachhaltigkeit“ und „Erwerbsziel“ erfüllt werden. Anscheinend ist das bei mir nicht der Fall.
Da frage ich mich, was ich denn machen kann oder muss damit ich die Punkte erfülle, bzw. wie ich beweisen kann dass ich das mache. Ich ging schon davon aus dass ich nachhaltig und langfristig wirtschafte.
Über ein paar Tipps würde ich mich riesig freuen, damit ich mir doch noch eine kleine Halle hinstellen kann.