Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 19:09
marius hat geschrieben:Die Entsorgungskosten der Anlage werden als Bankbürgschaft hinterlegt.
Und schon haben wir das erste Problem :
Was nützt mir der hinterlegte Eurobetrag an Entsorgungskosten, wenn es den Euro bis in 25 Jahren sicher nicht mehr gibt oder weitgehend wertlos ist ? Davon gehe ich nämlich aus.
Es wären dann nur noch wertlose Papierschnitzel hinterlegt und der Eigentümer darf den gesamten Plunder auf seine Kosten entsorgen wenn der Betreiber sich noch vor Ende den 25 Jahren abseilt z.b. über eine Insolvenz seiner PV Firma..
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