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Quad-Forst

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Quad-Forst

Beitragvon kinnaj94 » So Jan 01, 2012 21:05

Hi
ich habe mal eine Frage an euch.
Habe dieses Video gesehen (http://www.youtube.com/watch?v=7ft6gUw3iMg&feature=related), und wollte jetzt nach eurer Meinung und Erfahrung fragen.
Wie viel kostet so ein Forstanhänger oder so ein Holzspalter für einen Quad?
Und mit welchen Alter darf man so ein Quad gespann fahren?


Ich bedanke mich schon mal im vorraus, für die Antworten. :D

mfg kinnaj
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Re: Quad-Forst

Beitragvon Djup-i-sverige » So Jan 01, 2012 21:16

Also so ein ATV Rückewagen liegt mit Hydraulikaggregat bei ca. 9-11000tsd€ und den darfst du auch fahren, nur eben nicht auf der Strasse, das darfst im Normalfall in Deutschland eh nicht, weil die meist keine Zulassung besitzen....(Meist sind auch die AHK´s an den ATV´s nicht abgenommen)
Ansonsten darf man ein ATV (kein Quad ist für den Zweck geeignet) wohl ab 18 mit dem B Führerschein fahren in D.

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Zuletzt geändert von Djup-i-sverige am So Jan 01, 2012 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Quad-Forst

Beitragvon MB 1600 turbo » So Jan 01, 2012 21:26

daber darf ich ein 250er Quad auch mit den B fahren
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Re: Quad-Forst

Beitragvon Djup-i-sverige » So Jan 01, 2012 21:29

daber darf ich ein 250er Quad auch mit den B fahren


Wenn du willst auch ein 700er.. solange es keine Motorradzulassung hat..
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Re: Quad-Forst

Beitragvon Falke » So Jan 01, 2012 21:32

9-11000 Tausend Euro :roll: zwar nicht, aber ganz kleine Rückewägen (mit eigenem Hydraulikaggregat) und Holzspalter auf Achse (mit eigenem Hydraulikaggregat)
gibt es jeweils kaum unter 4000 €.

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Re: Quad-Forst

Beitragvon Waldhäusler » So Jan 01, 2012 21:33

Djup-i-sverige hat geschrieben:Also so ein ATV Rückewagen liegt mit Hydraulikaggregat bei ca. 9-11000tsd€ und den darfst du auch fahren, nur eben nicht auf der Strasse, das darfst im Normalfall in Deutschland eh nicht, weil die meist keine Zulassung besitzen....(Meist sind auch die AHK´s an den ATV´s nicht abgenommen)
Ansonsten darf man ein ATV (kein Quad ist für den Zweck geeignet) wohl ab 18 mit dem B Führerschein fahren in D.

http://www.kranman.com

Hallo,
hatte ein Quad mit AHK und nun ein ATV mit AHK, beides Eingetragen und zugelassen.

Also das ATV oder eben Zugmaschine darfst mit dem B fahren und ein ATV mit 4x4 sollte es vor dem Rückewagen schon sein!

Wenn Du googlst wirst einen ATV Anhänger für ca. 3 bis 4 T€ finden, ob das dann interessant ist für Dich :!:
Denke der Anhänger ist auch zulassungsfähig, nur wirst das Ding mit nur mit geringer Zuladung auf der Straße fahren dürfen, sonst geht´s über die zul. Anhängelast!

Aber bitte nicht vergessen, so ein ATV kostet auch Geld, wenn das nicht vorhanden ist dann wird das ganze schon teuer.
Grüße,
Waldhäusler
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Re: Quad-Forst

Beitragvon GüldnerG50 » So Jan 01, 2012 21:36

Hallo.

Auuuuuuuuuuuu.... Mit Klasse B wäre ich mir nun nicht sicher.... Da steht nähmlich:

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.


Bei Klasse S Steht dann Folgendes:

reirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.


Ein ATV mit 50cm³ und max. 4Kw ist wohl kaum Rückewagen geeignet...

Der TE ist wohl -wie ich- 1994 gebohren....

Du wirst wahrscheinlich ein Quad fahren dürfen, da du noch Klasse 3 Hast, damit konnte man doch Motorräder bis 125cm³ fahren?!

Der Nachbar von meinem Opa hat ein ATV, zugelassen als Ackerschlepper mit eingetragener Anhängerkupplung und auf 60km/h begrenzt, so kann der dieses zu LoF Zwecken mit der Klasse T fahren, ich jedoch nicht, da ich noch keine 18 bin und somit nur bis 40 fahren darf.... Dieses Führerschein Wirrwarr macht einen ganz Wirr, ich durfte den B, BE und T machen um das fahren zu dürfen, was ihr in Klasse 3 so bekommen habt und zudem noch nen kleinen LKW fahren durftet... Reine Geldmacherei, scheiß Bürokraten....

Nun kommt es wieder drauf an, als was diese ATV nun eingetragen ist... Ackerschlepper irgend eine Art von Kraftrad oder irgendwie als PKW???? *Schulter zuck*

Da mal wieder alle schneller sind als ich gleich die Frage an Waldhäusler, als was ist denn dein ATV eingetragen? Oder unter was läuft es dann?

Grüße
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Re: Quad-Forst

Beitragvon Djup-i-sverige » So Jan 01, 2012 21:40

9-11000 Tausend Euro


Ich bin von denen ausgegangen die deutschen Qualitätsansprüchen vielleicht genügen... :wink: :mrgreen:
http://www.blocket.se/dalarna/Suzuki_Kr ... m?ca=2&w=3



Ich weiß selber das es die billiger gibt (ab 1000€ mit Seilkran)

hatte ein Quad mit AHK und nun ein ATV mit AHK, beides Eingetragen und zugelassen.



Ich hatte geschrieben, die Meisten... :wink:

Güldner, die meisten ATV und auch Quads werden eben deswegen nicht als Motorrad zugelassen...
Wenn man gebraucht kauft kann man aber Eines erwischen das als Motorrad läuft, und dann wirds doof..
Zuletzt geändert von Djup-i-sverige am So Jan 01, 2012 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Quad-Forst

Beitragvon JohnDeere3040 » So Jan 01, 2012 21:42

GüldnerG50 hat geschrieben:
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder

Ein Quad wird wohl kaum als Kraftrad eingetragen sein, somit ists mit B fahrbar, mit T bei max 40/60 kmh als lof Zugmaschine (Ackerschlepper), unter 50 ccm eben auch mit Klasse S
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Re: Quad-Forst

Beitragvon GüldnerG50 » So Jan 01, 2012 21:50

Hallo.

Genau das möchte ich jetzt wissen.... Ich kenne Quads/ATVs eben als Vierrädrige Krafträder.... Beim ATV noch als Ackerschlepper und dann beißt es aus... Also wie kann ich ein z.B. 500er ATV mit Klasse B fahren? Als was muss das Ding eingetragen sein und wie schnell darf es fahren?

Grüße
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Re: Quad-Forst

Beitragvon bayernflo » So Jan 01, 2012 21:55

Servus,
alle mehrspurigen Fahrzeuge können mit Klasse B/BE gefahren werden wenn das Fahrzeug als Auto zugelassen ist und die maximal zugelassene Gesamtmasse nicht größer ist wie 3500kg bei dem Alten Führerschein 7500kg und bei BE auch 3500kg+Anhänger. Quad,ATV,Auto,LKW,Unimog,...
Gruß Flo
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Re: Quad-Forst

Beitragvon Djup-i-sverige » So Jan 01, 2012 21:57

http://www.gera.de/sixcms/detail.php?id ... _id2=10248

typisch deutsch undurchsichtig...
aber ganz unten steht die richtige Antwort... leider wohl schon wieder hinfällig.. aber wenn du ein solches ATV/Quad findest, die Zulassung bleibt bestehen.
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Re: Quad-Forst

Beitragvon kinnaj94 » So Jan 01, 2012 22:10

Ich habe jetzt auch noch ein sehr gutes Video gefunden http://www.youtube.com/watch?v=aG70_OrA ... re=related .
Bis 25km/h darf man es auf der Straße fahren. Ist jetzt zwar kein Forstanhänger, aber vileicht bekomme ich da noch mehr raus.
Hatt jemand mit ATV Zubehör schon Erfahrung?


mfg kinnaj

http://www.atv-quad-magazin.com/aktuell ... ulik-kran/
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Re: Quad-Forst

Beitragvon GüldnerG50 » So Jan 01, 2012 22:15

Hallo.

Aha, das Quad läuft dann sozusagen als Cabrio.... Vielen Dank für die Info....

Laut :google: ist eine Zulassung als VKP (vierrädriges KFZ zur Personenbeförderung) möglich, wodurch Klasse B benötigt wird, jedoch gilt auch hier wieder die beliebte Helmpfllicht....

Grüße
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Re: Quad-Forst

Beitragvon bayernflo » So Jan 01, 2012 22:16

Ich habe nochmal bei google gesucht und so wie ich das verstanden habe ist es egal wie das Quad/ATV zugelassen ist kann man immer mit B fahren.
Gruß Flo
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