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Raps schneegeschädigt

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Raps schneegeschädigt

Beitragvon Agro » Di Apr 23, 2024 20:44

Am letztenWochenende hat mein Raps unter den Schneefällen gelitten. Ein Teil hat sich wieder aufgerichtet, etwas ist angeknickt und ein Teil hat sich rübergelegt. Meine Frage ist, ob man bei solchen Raps noch eine Blütenbehandlung durchführen sollte.
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Mad » Di Apr 23, 2024 21:06

Gleicher Fall bei mir, gleiche Frage die ich mir gestellt habe und die Antwort ist: JA!

Gerade die Knickstellen und evtl. aufgeplatzten Stängel vom Frost sind perfekte Eintrittspforten für die Pilze.

Außer man will oder muss umbrechen, dann kann man sich eine Blütenbehandlung natürlich sparen.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon allgaier81 » Mi Apr 24, 2024 8:33

Könnt ihr mal Fotos zeigen? Ich habe es noch nicht erlebt das es hier zu dieser Zeit so viel geschneit hat aber ihr seid ja auch deutlich südlicher unterwegs.
Gruß, allgaier
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon AEgro » Mi Apr 24, 2024 8:55

Erst mal vorneweg, der Raps wird, auch wenn es noch so schlimm aussieht, nicht kaputgehen.
Im schlimmsten Fall wird er aus unterständigen Seitentrieben neu austreiben.
Wasser und Nährstoffe hat er ja genug.
Aber Krankheitsanfälliger ist er auf alle Fälle, das Wachstum spielt sich ja viel bodennäher mit schlechterer Durchlüftung ab.
Auch wird es zu deutlichem Zwiewuchs kommen.
Ich sprach gestern mit einem alten Lohnunternehmer, der sich noch an ein Jahr in den 80-ern erinnern konnte,
als ähnlich dieses Jahr der Raps Ende April ( allerding vor der Hauptblüte ) durch Schnee runtergewalzt wurde.
Die Bestände waren scheußlich zu dreschen.
Komplett verfilzt und durch den Zwiewuchs nie trocken.
Das muss ein elendes Gewürge gewesen sein mit hoher Kornfeuchte und Verlusten wegen zugeschmierter Siebe.
Mit seinen damaligen John Deere-Dreschern ließ sich auch das Stroh nicht häckseln.
Als die Hauptweizenernte anstand, wurde der Rapsdruch abgebrochen und im September forgesetzt.
War aber auch nicht besser, weil viel ausgefallener Raps und Unkraut von untern raus trieb.
Es wurde damals noch manche Teilfläche als unerntbar zusammengemulcht.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon ackerer » Do Apr 25, 2024 12:36

allgaier81 hat geschrieben:Könnt ihr mal Fotos zeigen? Ich habe es noch nicht erlebt das es hier zu dieser Zeit so viel geschneit hat aber ihr seid ja auch deutlich südlicher unterwegs.


Schau ma unter Rapsspielesaison hier nach.

Eine Blütenbehandlung möchte ich in der Fläche machen, wo alle 4 Jshre Raps steht. Bei der anderen nicht.
ackerer
 
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Wini » Do Apr 25, 2024 18:10

Nach dem Motto "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"
würde ich schneegeschädigten Raps sobald als möglich dem Mulcher zuführen.
Selbst wenn der 20cm über dem Boden liegt, ist die Nährstoff-Versorgung suboptimal.
Weitere Regenfälle bis zur Ernte werden wohl zum Faulen der Pflanzen führen.

Einzig die Frostrisse an den Stängeln werden durch die Pflanze selbst kuriert und verholzen.

Eine Blütenspritzung ist ja schon in Normaljahren in Franken meist für die Katz.
Die Versuchsergebnisse von 2018 -2023 weisen einzig für Cantus Gold einen positiven Betrag von lediglich 25€/ha aus.
Dafür muß man den Rapshonig nicht mit Fungiziden verseuchen und seine Arbeitszeit vergeuden.

Eine Nachsaat mit Blumensaatgut und Anmeldung als ÖR1a/b-Fläche ist noch bis 15.Mai möglich.
Da gibt es für den ersten Hektar 1300€, für den zweiten 500€.

Gruß
Wini
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Schwaddrusch?

Beitragvon adefrankl » Fr Apr 26, 2024 0:36

AEgro hat geschrieben:......
Ich sprach gestern mit einem alten Lohnunternehmer, der sich noch an ein Jahr in den 80-ern erinnern konnte,
als ähnlich dieses Jahr der Raps Ende April ( allerding vor der Hauptblüte ) durch Schnee runtergewalzt wurde.
Die Bestände waren scheußlich zu dreschen.
Komplett verfilzt und durch den Zwiewuchs nie trocken.
Das muss ein elendes Gewürge gewesen sein mit hoher Kornfeuchte und Verlusten wegen zugeschmierter Siebe.
Mit seinen damaligen John Deere-Dreschern ließ sich auch das Stroh nicht häckseln.
Als die Hauptweizenernte anstand, wurde der Rapsdruch abgebrochen und im September forgesetzt.
War aber auch nicht besser, weil viel ausgefallener Raps und Unkraut von untern raus trieb.
Es wurde damals noch manche Teilfläche als unerntbar zusammengemulcht.
Gruß AEgro

Wäre das nicht ein Fall für den Schwaddrusch? vgl. https://www.agrarheute.com/pflanze/raps ... mit-583802
Nun scheidet das faktisch aus, weil da ja kaum einer die Ausstattung dafür hat. Und früher hat man halt solche Flächen dann abgespritzt (bei mir nie vorgekommen, aber bei einem Landwirt vor Ort mal ein Wintergerstenschlag).
Nach dem Verbot der Sikkation könnte es doch zunehmend einen Bedarf für entsprechende Ausrüstung geben.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Deere Power » Fr Apr 26, 2024 21:03

Hallo zusammen verlasst Euch bitte nicht auf alle Aussagen, die hier schnell mal erfolgen, ohne die Details zu erwähnen.
Was als Brachefläche und Ökoregelung anerkannt wird bestimmen leider nicht Forummitglieder sondern das Bundesrecht im GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Selbst uim Falle dieser besonderen Witerungsverhältnsse gilt im Falle von ÖR1a dies:
Jede nichtproduktive Fläche muss während des ganzen Antragsjahres brachliegen und der Selbstbegrünung überlassen werden oder durch Aussaat begrünt werden. Die Begrünung durch Aussaat darf nicht mittels Reinsaat einer landwirtschaftlichen Kulturpflanze erfolgen. Eine Reinsaat liegt vor, wenn Samen nur einer Spezies verwendet werden. Auf einer nichtproduktiven Fläche nach Satz 1 dürfen Düngemittel einschließlich Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden.

und wenn eine Fläche als Brache gelten soll, dann gilt auch die Regelung im der GAP-Konditionalitäten-Verordnung:
Brachliegendes Ackerland ist der Selbstbegrünung zu überlassen oder durch Aussaat zu begrünen. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf
diesen Flächen verboten.


Diese Einschränkungen gelten in Hessen, Niedersachsen und auch in ganz Deutschland und sollte auch jeder professionelle Ackerbauer kennen, um die wirklich attraktiven Fördermitel tatschlich auch zu erhalten. Winterraps ist zu diesen Zeitpunkt doch bereits gedüngt und mit Insektizid behandelt. Eine Anmeldung als Brache scheidet daher aus. Wenn dies dennoch so praktiziert wird ist, wäre dies nicht fair gegenüber anderen Berufskollegen. Wir alle stehen dann wieder Rampenlicht der Gesellschaft. Daher bitte mehr Professionalität bei den Beiträgen.

Wini hat geschrieben:
Eine Nachsaat mit Blumensaatgut und Anmeldung als ÖR1a/b-Fläche ist noch bis 15.Mai möglich.
Da gibt es für den ersten Hektar 1300€, für den zweiten 500€.

Gruß
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Wini » Sa Apr 27, 2024 21:10

Hallo Deere Power,

Dir sind offenbar die Sonderregelungen zu ÖR1b-Flächen nicht bekannt.
Du verwechselt schichtweg Regelungen zu ÖR1a und Ör1b/c.

Bei ÖR/1b ist eine Einsaat einen Blühmischung bis 15.5 erlaubt.
Merkregel "b" für "Blume" ! oder Blühfläche.

Gugsde einfach mal hier:
https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlan ... /index.php

Ist in Bayern für Bürokraten natürlich verkompliziert worden und eine Anlage 2 mit Merkliste A und B zu beachten!
Schließlich wollen die Sesselfurzer in der Förderorganisation in den Ämtern und CSU-Ministerien auch Ihre Daseinsberechtigung und Behördensprech haben:

Der Blühstreifen/die Blühfläche muss mit einer Saatgutmischung entsprechend der Liste in Anlage 2 (s. Merkblatt Ökoregelungen unten) etabliert worden sein. Die verwendete Saatgutmischung muss aus mindestens zehn der in Gruppe A aufgeführten Arten bestehen, die zusätzlich durch Arten aus Gruppe B ergänzt sein können (einjährige Mischung), oder mindestens fünf der in Gruppe A und mindestens fünf der in Gruppe B aufgeführten Arten (mehrjährige Mischung) bestehen. Die Aussaat muss bis zum 15. Mai, kann aber auch schon im Vorjahr erfolgen. Eine Nachsaat ist zulässig, wenn die erste Aussaat unzureichend aufgegangen ist. Im Fall einer erneuten Beantragung derselben Fläche im Folgejahr ist der 15. Mai des ersten Antragsjahres spätester Aussaattermin.
Bei Aussaat einer mehrjährigen Saatgutmischung (s. o.) kann die Fläche in dem Jahr, das auf das erste Antragsjahr folgt, ohne erneute Aussaat wieder bei der ÖR1b beantragt werden. Bei nochmaliger Beantragung muss spätestens im dritten Jahr eine Neuansaat erfolgen. In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses verboten. Die Mindesttätigkeit auf ÖR1b-Brachen ist nur in jedem zweiten Jahr notwendig. Eine Aussaat zählt als Mindesttätigkeit im betreffenden Jahr. Sollte jedoch die Aussaat für das erste Jahr der Inanspruchnahme von ÖR1b schon im Herbst zuvor stattgefunden haben, ist eine Mindesttätigkeit zwei Jahre später, also im zweiten Jahr der ÖR1b, notwendig.

Warum sollte also ein Unterpflügen des geschädigten Rapses und ein Einsäen bis 15.5. samt Anmeldung als ÖR1b-Fläche nicht möglich sein ?
Die Fläche würde doch, wie gefordert, durch Aussaat einer Saatmischung begrünt
.

Siehe Merkblatt für Bayern Abschnitt 3.1.2
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/merkblatt_oekoregelungen.pdf

Ich persönlich, als persönlich haftender Landwirt für meinen Betrieb, hätte damit kein Problem.
Die Amtsschimmel und Apotheker im nächsten Amt für Landwirtschaft kann man ja auch mal um Rat fragen.

Aber ob da überhaupt noch fachkundige Sachbearabeiter mit einer soliden Ausbildung als Landwirt in Bayern sitzen, ist bei unsere CSU-Regierung aktuell nicht gewährleistet!

So können Vor-Ort-Kontrollen in Bayern auch von ungelernten Arbeitskräften durchgeführt werden. Eine Visitenkarte genügt.

Das ist doch ein Witz in der bayrischen Agrarverwaltung.

Gruß
Wini
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Mad » So Apr 28, 2024 0:13

Wini hat geschrieben:Warum sollte also ein Unterpflügen des geschädigten Rapses und ein Einsäen bis 15.5. samt Anmeldung als ÖR1b-Fläche nicht möglich sein ?
Die Fläche würde doch, wie gefordert, durch Aussaat einer Saatmischung begrünt
.

Siehe Merkblatt für Bayern Abschnitt 3.1.2
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/merkblatt_oekoregelungen.pdf



Du darfst auf deinen Flächen machen oder lassen was du willst, aber versuch bloß nicht alle anderen zu verarschen.

Jeder ist dazu verpflichtet, seine Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen zu dokumentieren. Wenn du jetzt deinen Raps umbrichst und dem Amt vormachen willst, dass da eigentlich gar kein Raps war, dann zeigen die dir erstmal die schönen Luftbilder vom Sentinel-Satelliten, der die Blüte wunderbar festgehalten hat. Dann bekommst du erstmal eine Kontrolle und wenn du dann offenlegst, dass du die Flächen gedüngt hast und PSM ausgebracht wurden, weil du ja sowas aufzeichnen musst, werden die Flächen erstmal schön aberkannt. Und obendrauf wird von der gesamten Prämie erstmal ein paar Jahre lang ordentlich was einbehalten, weil das deine Strafzahlung trägt.

Du kannst als Hobbylandwirt tun und lassen was du willst, aber es gibt außer dir noch genug andere, die auf das Geld angewiesen sind.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Wini » Mi Mai 01, 2024 19:51

Mach DIr doch nicht in Dein Samthöschen Mad !

Das Beispiel zeigt doch einfach wunderbar, das unsere Agrar-Bürokratie das Thema
Rapsumbruch durch Schneefall einfach noch nicht auf dem Schirm hat.

Bis 15.Mai sind jedenfalls noch 2 Wochen Zeit, daraus eine ordentlich ÖR1a/b-Fläche zu machen.
Schließlich gibt es für den ersten Hektar 1300€.
Un der MFA-Antrag kann auch noch bis 15. Mai entsprechend angepasst werden

Besser als dem Schnee-Raps beim Verfaulen zu zuschauen.

Schönen 1. Mai

Gruß
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Wini » So Mai 26, 2024 18:54

Wie sind die schneegeschädigten Kollegen hier eigentlich weiter gekommen ?
Hat sich der Raps hoffentlich erholt oder geht es doch Richtung Totalausfall ?
Sind irgendwelche Landes-Hilfen aus dem CSU-Lager im StMELF zu erwarten ?
Müssen die geschädigten Flächen per FAL-BY-App dokumentiert werden ?

Gruß
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Höffti » So Mai 26, 2024 18:56

Vermutlich alles halb so wild.
Hatte ich damals ja auch schon gesagt.
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Mad » So Mai 26, 2024 22:56

Mein Schnee-Lager blüht immer noch leicht, weil er aus Kompensationsgründen drölfzig Nebentriebe pro Pflanze hochgeschoben hat. Damit sollte er allerdings im Laufe der Woche durch sein. Ich rechne jedenfalls fest damit, dass er im Lager vergammeln wird. Nicht zuletzt wegen den nachgelegten Trieben, die wahrscheinlich doch nochmal ein Dach bilden werden. Der liegt generell ordentlich aufeinander. Alles was unten ist, wird kein Sonnenlicht mehr sehen und bei dem anhaltenden wechselhaften Wetter auch nicht mehr abtrocknen.
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Re: Raps schneegeschädigt

Beitragvon Wini » Mo Mai 27, 2024 11:11

Gleiche Erfahrung habe ich mit meinen dichter gesäten Linien-Rapsen auch gemacht.
In doppelt gesäten Bereichen am Vorgewende oder in feuchten Waldecken gehen die langen Pflanzen gerne ins Lager.
Wenn die Matte dann so 10-20cm auf den abgebrochenen Stängeln wochenlang
lagert, kommt es halt aufs Wetter an, was sich daraus noch ergibt.
Wenn es immer wieder regnet, bleibt es in der Matte einfach zu feucht und alles gammelt dahin.
Neigt sich das Ganze Werk erst kurz vor der Ernte, kann man sogar Glück haben und weniger
Druschverluste haben als eine stehender Bestand.

Habe mir auch schon die Mühe gemacht, solche Pflanzen wieder von Hand aufzurichten, aber das bringt nix.
Auch der stehende Raps ist ja noch nicht auf dem Wagen. Ein Hagelschlag und alles liegt am Boden.
Damit müssen Landwirte eben leben.

Wichtig ist, das man nach einem Rückschlag nicht am Boden liegen bleibt, sondern sich wieder aufrappelt.
Irgenwann trifft es jeden einmal.

Gruß
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