Nur zur Ergänzung:
Nach einer aktuellen Änderung des §12 der tierischen Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV, § 12) ist das Verfahren Kugelschuss auf der Weide in Deutschland jetzt zulässig. Und zwar abweichend von den Vorgaben des EU-Hygienerechts (853/2004/EG), nach dem nur geschlachtete oder getötete Tiere in den Schlachtbetrieb verbracht werden dürfen.
http://www.tiergesundheit-aktuell.de/ri ... s-1179.php