Hessen-Sibirier hat geschrieben:Ääh, nur daß man mal drüber spricht...
Hab jetzt keine Lust und Zeit danach zu googlen und weiß nicht wie das in anderen Bundesländern gehändelt wird. Nur:
Impfstoffe dürfen ausnahmslos nur vom TA verabreicht werden.
Hier war vor einiger Zeit ein ziemlicher Bohei, weil das VET-Prüfteam auf zwei Betrieben nennenswerte Mengen von RC-Impfstoff gefunden hat und dann im Bestandsbuch leider die falsche Anwenderperson angegeben war
Also immer schön drauf achten wer den Impfstoff verabreicht
Ich muß dafür immer eine Genehmigung beim Vetamt beantragen und muß ein Impfbuch führen, sowie den Imfpstoff richtig lagern. Prüft der Ta auch nach.
mfg