Bleibt nur abzuwarten, was der Regierung jetzt neues einfällt
Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 13:35
Grundrechte verletzt
Nach Auffassung des Gerichts verstößt § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung (DüV) gegen zentrale rechtsstaatliche Prinzipien.
Die Vorschrift sei zu unbestimmt, um als Grundlage für Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit von Landwirten zu dienen.
„Aus § 13a Abs. 1 DüV ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen“,
so das Gericht in seiner Begründung.
Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) sei dafür nicht ausreichend, da sie nur Behörden binde und keine Außenwirkung habe.
Was das Urteil konkret bedeutet
Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern sind ab sofort ungültig.
Eine Neuausweisung dieser Gebiete in der bisherigen Form ist nicht möglich.
Es gilt derzeit das allgemeine Düngerecht, ohne die zusätzlichen Auflagen der roten und gelben Gebiete.
Landwirte müssen sich weiterhin an die grundlegenden Vorgaben der Düngeverordnung halten, sind jedoch von den zusätzlichen Verschärfungen befreit.
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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]Höffti hat geschrieben:"Nix Besseres kommt micht nach!"
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]240236 hat geschrieben:T5060: Ich glaube, deine Aussage ist ein Wunschgedanke
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