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Rückewagen Beladung und Sicherung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon Schuttler3005 » Sa Jun 18, 2016 16:54

Über eine sichere und ordentlich gesicherte Ladung sollte man sich generell Gedanken machen
Selbst wenn man noch einen 2 Anhänger mit separatem Zugfahrzeug und Fahrer belädt und diesem ein Unfall passiert bekommt man schließlich Probleme
Haftbar ist nicht nur der Fahrer sondern auch der Verlader und bei so "schlecht" zu sicherndem Ladegut wie Holzstämme muss man halt aufpassen
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon westi » Sa Jun 18, 2016 17:40

rima0900 hat geschrieben:
westi hat geschrieben:Da hast du definitiv recht.
Allerdings muss die Ladungssicherung so ausgelegt sein, dass im Straßenverkehr üblich vorkommende Situationen abgesichert sind. Darunter gehört Vollbremsung, Ausweichmanöver u.ä. Unfälle oder irgendwo dagegen fahren sind eindeutig nicht berücksichtigt, da dort Kräfte auftreten, die nicht mehr kalkulierbar sind. In solchen Fällen ist es egal, ob zB bei einem LKW, der auf einen stehenden auffährt, die Ladung alleine durch das Führerhaus kommt, oder der komplette Anhänger, weil die Ladung so gut gesichert war.


Der Hänger kommt aber eben nicht genau auf Kopfhöhe vom Fahrer von hinten in die Kabine... :roll:
Auch wenn das vielleicht nicht vorgeschrieben ist, würde ich mir als Fahrer da vielleicht Gedanken drüber machen ;)


Hab ja nie was anderes behauptet. Wenn Prallgitter vorhanden und nicht höher geladen ist, dann wird dieses schon mal das Gewicht auffangen. Natürlich muss man zusätzlich gegen wandern gesichert werden. Hab ich aber vorher schon mal geschrieben.
Was auch noch mit Ladungssicherung zu tun hat, ist die Verminderung von großer Geräuschentwicklung beim fahren. Auch da ist Ladungssicherung vorgeschrieben. Musst die Ladung auch dann sichern, wenn dadurch die Fracht leiser transportiert werden kann.
westi
 
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon Kugelblitz » Sa Jun 18, 2016 18:09

???
Wenns Krach macht, wird es wohl nicht richtig gesichert sein.....
Kugelblitz
 
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon eisenladen » Mo Jun 20, 2016 21:32

Jetzt noch mal auf Anfang.

Wieviel Gurte bei wieviel Tonnen Beladung.

Wie lange darf das Holz über die Lichter mit Roter Fahne hinten herausragen.

Darf man über das Frontgitter Laden?

Darf man die Rungen selbst verlängern?

Wo finde ich Vorschriften in der StVo für Rückewägen.

Gibt es Unterschiede bei den Vorschriften zwischen 25km/h oder 40km/h.

Fallen Rückewägen schon unter Holztransport wie LKW?
Und wo kann ich mich erkundigen, wenn Ihr jetzt keine Antworten habt? :klug:
Liegt der Baum im Wald und zittert, hat er wohl den Deutz gewittert!
eisenladen
 
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon westi » Di Jun 21, 2016 5:31

eisenladen hat geschrieben:Jetzt noch mal auf Anfang.

Wieviel Gurte bei wieviel Tonnen Beladung.

Wie lange darf das Holz über die Lichter mit Roter Fahne hinten herausragen.

Darf man über das Frontgitter Laden?

Darf man die Rungen selbst verlängern?

Wo finde ich Vorschriften in der StVo für Rückewägen.

Gibt es Unterschiede bei den Vorschriften zwischen 25km/h oder 40km/h.

Fallen Rückewägen schon unter Holztransport wie LKW?
Und wo kann ich mich erkundigen, wenn Ihr jetzt keine Antworten habt? :klug:


Na wenn Dir die vielen Antworten, die weitestgehend in die gleiche Richtung gehen, nicht reichen, würde ich sagen, Du suchst Dir einen Sachverständigen für Ladungssicherung und fragst den. Die gibt's reichlich, musst nur mal googeln. Dieser kann Dir auch ggf. für Spezialfälle eine zuverlässige und vor allem richtige Antwort geben. Zu Deiner ersten Frage kann ich Dir sagen, dass man nicht pauschal sagen kann wie viele Gurte bei welchem Gewicht. Das ist abhängig von der Konstruktion des Hängers - also wie viel der Ladung kann er in den einzelnen Richtungen aufnehmen - und vom Reibbeiwert der Ladung.

Wieso solltest du nicht über das Prallgitter hinaus laden dürfen? Musst halt die Ladungssicherung nach vorne gewährleisten.

Etwas spezielles zu Rückewagen wird es in der StVO wohl nicht geben. Wieso auch? Da müsste ja jede einzelne Hängervariante geregelt sein. Darfst nicht überladen, nicht zu hoch laden und die Ladungssicherung muss da sein. Ansonsten halt die ganz normalen Abmaße im Starßenverkehr einhalten.

Verlänger die Rungen doch. Musst halt nur im Schadensfall beweisen, dass diese für die Last ausgelegt waren. Und dann wirds eng für Dich.

Ansonsten wiederhole ich mich gerne: google Dir nen Sachverständigen :klug:
westi
 
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon Noudels » Di Jun 21, 2016 8:44

eisenladen hat geschrieben:Jetzt noch mal auf Anfang.

Wieviel Gurte bei wieviel Tonnen Beladung.
Kommt auf den Reibwert von Holz (dazu gibts Ladeguttabellen) und dein Prallgitter an (das weiss der RW Hersteller)

Wie lange darf das Holz über die Lichter mit Roter Fahne hinten herausragen.

Als Langgutfuhre gilt eine Beförderungen von Ladungen mit Kraftfahrzeugen bei denen die Länge des Kraftfahrzeuges oder des Anhängers samt Ladung 14 m übersteigt oder bei denen die Länge der Ladung um mehr als 1/4 der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt. Der Begriff wird in Deutschland nicht verwendet, ist jedoch in Österreich Bestandteil des Kraftfahrgesetzes.


Wenn in Österreich bei der Langgutfuhre die Ladung um mehr als einen Meter hinaus ragt, muss diese mit einer 25 mal 40 cm großen, weißen Tafel, die einen 5 cm breiten, rot reflektierenden Rand hat, gekennzeichnet werden. Sie darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

Darf man über das Frontgitter Laden?

Pauschal ohne zusätzliche Vorkehrungen NEIN

Darf man die Rungen selbst verlängern?
generell sind Schweissarbeiten an Rahmen, Zugdeichseln oder tragenden Teilen verboten - da diese einen Teil der Last "tragen" würde ich sagen NEIN

Wo finde ich Vorschriften in der StVo für Rückewägen.

Die StVo ist ein generelles Regelwerk, die keine Vorschriften für jede "Anhänger-Art" bereist stellt. Du findest in den §60 und §61 die grundlegenden Vorschriften für Zustand und Beleuchtung von Fahrzeugen und Verwahrung der Ladung

Insofern findest du in der StVO keine Vorschriften spezielle für Rückewägen.


Gibt es Unterschiede bei den Vorschriften zwischen 25km/h oder 40km/h.

Ja

Fallen Rückewägen schon unter Holztransport wie LKW?
Nachdem für Rückewägen selbst keine Vorschriften erfunden werden, ist davon auszugehen das sich die Vorschriften an denen der Holztransporte mit LKW anlehenen.


Und wo kann ich mich erkundigen, wenn Ihr jetzt keine Antworten habt? :klug:

Rechtsinformationssystem, in den Einschlägigen Normen, bei der Polizei, Tüv,



Anworten gibt es genug, lesen musst du schon selbst :klug:
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon floppsi311lsa » Di Jun 21, 2016 11:10

Moin

Wie Noudels schon richtig schrieb, gibt es keine speziellen Vorschriften für Rückewagen. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zur Ladungssicherung. Was nicht zutrift, ist die Aussage, dass es einen Unterschied zwischen den Geschwindigkeiten gibt. Die möglicherweise auftretenden Kräfte sind gleich, der Unterschied ist nur in der Dauer, wie lange diese Kräfte tatsächlich wirken. Im Allgemeinen (bei Fahrzeugen über 3,5t zGG) müssen Ladungen mit dem Faktor 0,8 gegen ein Verrutschen nach Vorne und mit Faktor 0,5 zu den Seiten und nach Hinten gesichert werden. Am effektivsten ist immer Formschluss, kann aber bei einem Rückewagen ohne Heckgitter nicht durchgeführt werden. Also müssen Spanngurte genutzt werden. Das Problem ist jetzt nur, dass ein Spanngurt nicht mit seinem Maximalwert (LC) vorgespannt werden kann. Auf den "blauen Schnipseln" an den Spanngurten stehen verschiedene Angaben dazu. LC ist die "Lashing Capacity", also die maximale Belastbarkeit im geraden Zug. Stf steht für "Standart Tension Force", die Vorspannkraft der Ratsche im geraden Zug bei erreichen der Shf, "Standart Hand Force", also der normalen Handkraft.

Für einen standartmäßigen 2,5t-Gurt (2500 daN) habe ich als Beispielwerte eine LC von 2500 daN, Stf von 500 daN und Shf von 50 daN. Daraus ergibt sich, dass dieser Gurt in einer Berechnung nur mit 500 daN Vorspannung kalkuliert wird. Beim senkrechten Niederzurren (links und rechts am Rahmen oder an Zurrpunkten eingehängt) ergibt sich für diesen Gurt eine Sicherungskraft von 750 daN, weil die Ratschenseite voll gerechnet wird und die andere Seite nur mit 50% weil es ja noch die Reibungsverluste an den Berührungspunkten mit der Ladung gibt.

Um jetzt die Fragen zu beantworten:

Wie viele Gurte benötig werden, lässt sich berechnen.
Unteilbare Ladung (Langholz gehört dazu) darf bis zu einer Entfernung von 100km bis zu 2 Meter überstehen, über 100km maximal einen Meter, immer mit "roter Fahne".
Über das Frontgitter darf geladen werden, wenn eine ausreichende Sicherung erfolgt.
Rungen sind tragende Fahrzeugteile und dürfen somit nur vom Hersteller oder durch von Ihm beauftragten Personen verändert werden.
Vorschriften sind in der StVO wenige vorhanden, die VDI-Richtlinien helfen da schon eher weiter und gelten entsprechend.
Unterschiede bezüglich Ladungssicherung gibt es zwischen 25 und 40 km/h NICHT. Über zGG 3,5t gelten die Oben von mir angegebenen Faktoren, darunter sieht es etwas anders aus (da werden die Faktoren aber nur GRÖßER).
Für Rückewagen gelten somit die gleichen Vorschriften, Normen und Gesetze wie für LKW.
Wer mehr wissen möchte, dem empfehle ich, sich einen Samstag in eine Schulung zur Berufskraftfahrerqualifizierung mit dem Thema Ladungssicherung zu setzen. Es gibt Veranstalter, die nach vorheriger Absprache bei der Anmeldung auch mal in die Praxis gehen und so einen Fall dann "am lebenden Objekt" besprechen. Im Zweifel sind die 80 bis 150 Euro sehr gut angelegtes Geld.

Allen Holzfahrern sei noch folgende Seite ans Herz gelegt: http://klsk.de/index.php?id=849
Hier sind Ergebnisse einer Untersuchung aufgeführt, die so mittlerweile in der Praxis angewendet werden. Wer so verläd und sichert wie dort angegeben, hat in einer Kontrolle keinen Grund sich wegen mangelnder Ladungssicherung zu fürchten.

Gute Ladungssicherung muss nicht immer kompliziert und aufwändig sein.

Besten Gruß
Flo (der seit fast 3 Jahren LKW fährt und bisher in 4 von 4 Kontrollen Lob für die richtige Ladungssicherung bekommen hat)

PS: beim KLSK gibts noch die Bilder des Monats, ist recht interessant, was da so dabei ist...
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon Noudels » Di Jun 21, 2016 12:04

floppsi311lsa hat geschrieben:Wie Noudels schon richtig schrieb, gibt es keine speziellen Vorschriften für Rückewagen. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zur Ladungssicherung. Was nicht zutrift, ist die Aussage, dass es einen Unterschied zwischen den Geschwindigkeiten gibt.


Hey das hab ich dann falsch aufgefasst! Ich habe das nicht auf Ladungskräfte bezogen sondern auf seine Frage zu den Vorschriften für einen Rückewagen ob die Anders sind bei 40km/h oder 25km/h (Also betreffend Bremse, Abdeckungen, Unterfahrschutz, Bremsbetätigung (sowie dere Ausfallssicherheit) ect.
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon floppsi311lsa » Di Jun 21, 2016 12:33

Moin

Noudels hat geschrieben:Hey das hab ich dann falsch aufgefasst! Ich habe das nicht auf Ladungskräfte bezogen sondern auf seine Frage zu den Vorschriften für einen Rückewagen ob die Anders sind bei 40km/h oder 25km/h (Also betreffend Bremse, Abdeckungen, Unterfahrschutz, Bremsbetätigung (sowie dere Ausfallssicherheit) ect.


Da gibt es Unterschiede. Je nach zGG ist die Art der Bremse vorgeschrieben. Unter 8t zGG ist eine Auflaufbremse möglich, darüber nur Drulu. Ansonsten Gelten auch hier die ganz normalen Abmessungen nach StVZO.

Gruß
Flo

PS: wenn ein Schlepper mit Drulu aufm Hof steht, stellt sich mir persönlich die Frage nach der Bremse gar nicht. Drulu dran und fertig, auch wenn es etwas mehr kostet, bringt es einen großen Vorteil: das Ding bremst, wenn es soll, egal in welcher Richtung es bewegt wird und wer Federspeicherzylinder nimmt braucht noch nicht mal Keile vorlegen ;D
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon Noudels » Di Jun 21, 2016 14:43

in Österreich unterliegen die 40km/h Hänger auch noch einer jährlichen Begutachtung,

bei 25km/h unterscheiden wir noch
zum Verkehr zugelassen
ohne Zulassung

Sprich da ist das dann nochmal komplzierter.

Im Prinzip hast du recht wenn Druckluft da ist dann macht es auch Sinn überall Druckluft zu fahren.

In Österreich ist lustigerweise auf den meisten Rückewagen standardmässig eine hydraulische Bremse oben. Allerdings ohne automatische Bremskraftreglung und ohne Blockade bei Verlust... (was für eine Zulassung nötig wäre)

Das ist alles ein sehr spannendes Thema aber hat jetzt nichtmehr wirklich mit seinem Thread zu tun.

LG
Andreas
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon helfert » Di Jun 21, 2016 17:00

Wenn wir schonmal beim Thema sind. Kann mir jmd sagen wie mit Sicherung per einteiligen Spanngurten bei einem Anhänger mit Zentralrohrrahmen aussieht?
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon Noudels » Di Jun 21, 2016 17:39

Einmal Rundherum inkl Zentralrohr würde ich tippen..

evtl noch diagonal über eine Rungenbank unten ..

aber viel mehr fällt mir da schon nicht ein
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon helfert » Di Jun 21, 2016 19:22

So handhabe ich das bisher, hat das zu Zurrpunkten Nachteile oder gibt sich das nichts?
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon floppsi311lsa » Di Jun 21, 2016 22:23

Nabend

helfert hat geschrieben:So handhabe ich das bisher, hat das zu Zurrpunkten Nachteile oder gibt sich das nichts?


Das gibt sich ne ganze Menge. Wichtig ist immer der Winkel, in dem der Gurt angeschlagen wird. Senkrecht ist das Optimum, 60° ist noch ok, ab 45° abwärts könnte man sich Das auch so langsam sparen. Bei den einteiligen Gurten ist das Problem, dass der Winkel zwischen der Senkrechten und der Linie zum Zentralrohr die Niederzurrwirkung auffrisst. Theoretisch wäre es am Besten, wenn Vorne und Hinten, quer zum Zentralrohr, jeweils ein ausreichendes Stahlprofil angebaut ist, dass Anschlagpunkte für zweiteilige Spanngurte bietet. Praktisch wird aber vermutlich ausser der Umreifung nicht viel mehr gehen bei einem Zentralrohr. Diagonal bring aber eher nur Nachteile, weil sich die Winkel zum Schlechteren verändern. Kommt dann aber auf eine genauere Berechnung an, wie viele Gurte dann benötigt werden.

Gruß
Florian
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Re: Rückewagen Beladung und Sicherung

Beitragvon geierwalli » Fr Jul 01, 2016 21:57

Aufpassen das Sicherungsseil bei einem Rückewagen mit Auflaufbremse nicht am Traktor eingehängt kostet bei einer Kontrolle 300 Euro
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