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Ruhestörung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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42 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon Holmer 91 » So Feb 03, 2008 14:49

Hallo,

das "durcharbeiten" war bei uns eigentl. noch nie (seit ich mich erinnern kann) der Fall. Klar, es wird auch schon mal spät (z.B. Dreschen, Stroh- und Maisernte). Und damit hatten wir - bzw. unsere Nachbarn - bis jetzt auch noch keine Probleme.

mfg, Holmer
"... Kühe sind schon auch ganz cool, aber Schweine sind halt einfach geil."
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Beitragvon celtis436RX » Mi Feb 06, 2008 19:33

selbst in der Ernte wenn de nachts arbeiten musst fährst du doch nicht die ganze Nacht im Garten umher du kommst doch nur kurz nachhause.
und selbst dann wenn auf der Straße jede halbe Stunde mal ein LKW vorbeifährt beschwert sich doch auch keiner
gebalte Claas Power im Einsatz
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Lärmschutz

Beitragvon Hubbel » Mi Feb 06, 2008 20:23

Hallo,

es gibt zumindestens bei uns in Rheinland-Pfalz für landwirtschaftliche Tätigkeiten Ausnahmen für die Landwirtschaft.
Wenn jemand genau wissen will, suche ich sie mal raus!


Gruß Arno!
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Beitragvon schuelerlotse » Do Feb 07, 2008 9:47

@ Hubbel

Die Ausnahmeverordnung würde ich gerne einmal in Augeschein nehmen.

Gruß
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Ich suche!

Beitragvon Hubbel » Do Feb 07, 2008 20:41

Hallo,
muss es aber erst mal raussuchen.
So am Freitag!!
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Beitragvon CarpeDiem » Do Feb 07, 2008 20:49

Ohne jetzt genau zu wissen, was Hubbel da mit der Ausnahmegenehmigung meinte, kann ich nur sagen, dass es bei uns eine Ausnahmegenehmigung gibt aber nur darüber, dass landwirtschaftliche Maschinen und LKW "fahren" dürfen und nicht von dem allgemeinen Sonntagsfahrverbot erfasst werden.

Eine Ausnahmegenehmigung zum Krach machen ist damit nicht verbunden. Dies entscheidet auch in RLP immer noch die Polizei, wann der sog. "ortsübliche Lärmpegel" überschritten ist dann kann sie nach ihrem Ermessen einschreiten.

Deshalb ist Rücksichtnahme immer noch die beste Möglichkeit Ärger und Verdruss zu vermeiden.
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Lärm

Beitragvon Hubbel » Do Feb 07, 2008 21:29

Hallo kuckst Du!

§ 3 Grundpflicht
Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen keine weiter gehenden Gebote und Verbote ergeben, hat sich jede Person so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.
§ 4 Schutz der Nachtruhe 05 06
(1) Von 22 bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht
für Maßnahmen zur Verhütung einer Gefahr oder Beseitigung einer Notlage,
für Gewerbebetriebe innerhalb von Baugebieten, die nach dem geltenden Bauplanungsrecht vorwiegend für Betriebe dieser Art vorgesehen sind,
für sonstige Gewerbebetriebe und für landwirtschaftliche Betriebe, soweit dort Arbeiten während der Nachtzeit erforderlich sind und die Grundpflicht des § 3 beachtet wird,
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Feb 08, 2008 11:42

Interessanter Hinweis Hubbel, dankeschön. Was ist denn das für ein Gesetz. Werde mich dann einmal damit beschäftigen. Das könnte mir für die Zunkunft wenn der Lohner kommt, hilfreich sein. Da werden sogar die Grünen (Blauen) staunen. Erstmal danke.
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Lärm

Beitragvon Hubbel » Fr Feb 08, 2008 18:21

@CarpeDiem
Ist das Landesimmisionsgesetz von Rheinland-Pfalz


@schimmel
lesen zu können lohnt sich immer!
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Ich lass mich gerne aufklären!

Beitragvon Hubbel » Fr Feb 08, 2008 20:38

Hallo Reini,
lassen wir mal alles gesetzliche außen vor!
Ist es nicht so, dass ein Landwirt seine Ernte außerhalb von Feiertagen und Uhrzeiten einbringen darf, wenn es erforderlich ist. Ein Feld und eine Ernte richtet sich eben nicht nach dem Kalender, sondern nach dem Reifezustand. Alles andre währe doch etwas pervers. Ernten von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr an Werktagen. Sonn- und Feiertags nie??

Dies ist mein Wissensstand und ich bin gerne bereit ihn zu verbessern!
Wenn ich mich irre ist es auch nicht so schlimm

Gruß Arno!
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Beitragvon Maic » Sa Feb 09, 2008 10:47

Verladung von Mastbullen und Ernte sind zwei sachen !
In der Regel ist bis 7Uhr Nachtruhe und da brauch ich es mir nicht gefallen lassen das da Bullen verladen werden !
Und das der Straßenverkehr lauter sein soll glaube ich nicht denn wenn Fremde in so eine Bullenmastanlage kommen dann kommt unter den Jungs stimmung auf !
Zur Ernte ... einem Landwirt ist eine besitmmte zahl an Tagen im Jahr erlaub länger Getreide zuverladen .
Normal ist von 7 bis 22 Uhr und dann sind de Lichter aus .
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Beitragvon Maic » Sa Feb 09, 2008 14:59

Hallo schimmel ,
in 15 min Verladen und dann wieder Ruhe das Glaubst du doch selbst nicht bischen kenn ich mich auch aus .
Die Zeit läuft ab 7 Uhr !
Wohne neben einem Schweinemastbetrieb und der Junge Mann glaubte ich bin der Herr !
Nachts Mühle laufen lassen und Mischer oder mit dem Silowagen Soja blasen .
Wir hatten bei uns im Haus und auf dem Dach mehr Sojaschrot als der auf dem Boden
Ernte Okay aber die andere Zeit wird sich nach der Uhrzeit gerichtet 7 Uhr morgens und abends 22 Uhr geht das Licht aus .
Wie Mühle , Mischer , Silowagen , Lüftung nur noch mini die Auflagen hat er vom Landkreis und da richtet er sich nach das kannst mir glauben .
Maic
 
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