Aktuelle Zeit: Di Mär 19, 2024 9:19
"schwabe" hat geschrieben:Hallo
ich habe eine frage bzgl. des
fortbildungszeitraumes !
Der beginn meines ersten fortbildungszeitraumes ist der 01.01.2013 (so steht es jedenfalls auf der Rückseite der karte drauf)
Das heißt ich muss nun bis spätestens 31.12.2015 vier stunden nachweisen oder ?
Bekommen ich dann eine neue karte oder wie läuft das ?
Gelten die webinare auch ??
H.B. hat geschrieben:...und am Besten Beides mit der Handykamera abfotografieren. So können eventuelle Unklarheiten direkt am Feldrand abgeklärt werden.
Tobi2005 hat geschrieben:die Sachkunde verfällt nicht, sie "ruht" dann nur bis die Fortbildung erfolgreich absolviert wurde.
arachnid hat geschrieben:Bei mir war auch die Geschichte mit Beginn Fortbildungszeitraum 01.01.2013, so wie ich das verstanden habe bzw interpretiere, ruhte also meine Sachkunde seit dem 1.01.2016 bis gestern,
Bio Bauer hat geschrieben:Moin
Schafft mann diesen Online Kurs auch wenn mann so wie ich gar keine Ahnung von Pflanzenschutz hat?
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