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Schadenersatz Weihnachtsbäume

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Fr Aug 07, 2015 23:36

MarlboroMann hat geschrieben:
anderson hat geschrieben: Das hat sich inzwischen erledigt. Vormittags kommt einer von der LWK, der schaut sich das an. Dann wird eine Schätzung verfasst, der Anwalt schreibt ein Drumherum mit Frist


Was nen Aufwand wegen 20 krüppelige Weihnachtsbäume :roll:

Einfach mal mit dem Verursacher das Gespräch suchen scheint in der heutigen Zeit wohl schmerzen zu verursachen :evil:


Denkfehler.. hat der Verursacher das Recht Dinge eines Dritten zu beschädigen ?

Jetzt nochmal ganz von vorne : Bauer hat ein Stück Wald in dem Bäume wachsen, die er später mit Verzinsung seines Kapitals und seiner Arbeit verkaufen möchte.
Um dieses Ziel zu erreichen braucht er keine Stromleitung in seinem Grundstück.
Jetzt kommt jemand und darf durch dieses Grundstück eine Leitung bauen und der Landwirt muss sich deshalb in seiner Wirtschaft erheblich beschränken.
Der wo die Leitung baut und betreibt, macht dies nicht aus Demut und Nächstenliebe, sondern er verdient Geld damit.

Der Schutz des Eigentums ist ein Menschenrecht in einem freien Staat. Deshalb lösen Beschränkungen oder Wegnahmen hoheitlicher Art, stets eine Entschädigungspflicht aus.
Entschädigung heisst "der Geschädigte ist bildhaft in die Lage zuversetzen, dass das Ihm genommene, wieder gegeben wird". Also Zahlung in Geld.
Schadensersatz heisst übrigens "der Geschädigte ist so zu stellen, als wenn der Schaden nie eingetreten wäre".
Juristisch und bewertungstechnisch sind die Begriffe Schadensersatz und Entschädigung nie das selbe, genauso wie Besitz und Eigentum. Der Pächter oder der Dieb, sind beides Besitzer, aber niemals der Eigentümer.

So ist nun die Entschädigung eine Hol - oder Bringschuld ? Muss der Geschädigte den Schaden durch beweis belegen oder ist dies Sache des Schädigers ?

Anderson ist also schon mal Besitzer der Bäume, die Beschädigung der Bäume ist ein Eingriff in seinen Besitz.

Es ist mindestens vorab zu klären, was auf der Fläche gemacht und wie gemacht wird, wie und ob der Eingriff ausgeglichen wird. Soviel Anstand seitens des EVU muss sein.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon anderson » Sa Aug 08, 2015 0:23

Hallo,
die Darstellung der Situation diente nur der Einordnung, an wen ich mich wenden kann um den zu Schaden beurteilen. Das hat sich wie erwähnt inzwischen erledigt. Ob und wie ich auf Eingriffe in meinen Besitz reagiere, dazu brauche ich keine Erlaubnis. Das war auch nie die Frage.
Vielen Dank inzwischen, ich werd dann schreiben was rauskommt.
mfg
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Role77 » Sa Aug 08, 2015 5:55

@ T5060
Mal eine Frage. Da du ja anscheinend a Studium in Jura gemacht hast laut deinen Ausführungen, müßtest du die folgende Situation genau erläutern können.

Mein Nachbar hat ein Grundstück das ich nutzen darf. Allerdings hat er ein Fuhrunternehmen. Mit seinen Fahrzeugen muß er auf diesem genannten Grundstück Materialien zwischen Lagern und darin rum rangieren. Deshalb hat er dort ein Parkverbot eingerichtet. Ich habe trotzdem dort geparkt und mein Auto wurde nun beschädigt. Wer bezahlt jetzt den Schaden??

Gruß Role
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Sa Aug 08, 2015 9:25

Role77 hat geschrieben:@ T5060
Mal eine Frage. Da du ja anscheinend a Studium in Jura gemacht hast laut deinen Ausführungen, müßtest du die folgende Situation genau erläutern können.

Mein Nachbar hat ein Grundstück das ich nutzen darf. Allerdings hat er ein Fuhrunternehmen. Mit seinen Fahrzeugen muß er auf diesem genannten Grundstück Materialien zwischen Lagern und darin rum rangieren. Deshalb hat er dort ein Parkverbot eingerichtet. Ich habe trotzdem dort geparkt und mein Auto wurde nun beschädigt. Wer bezahlt jetzt den Schaden??

Gruß Role


Was heisst darfst du nutzen ?
öffentlicher Verkehrsraum scheint es ja nicht zu sein...... und es ist egal ob es ein Auto ist oder ne Palette Kondome.... ich würde mal sagen, dass geht zu 75 % zu Lasten deines Nachbarn, weil der keinen Haftungsausschluss im Vertrag mit dir über die Grundstücksnutzung hat.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Role77 » Sa Aug 08, 2015 10:36

Töööööööt!!!
Falsche Antwort!! :D
Zu 75%? So sicher scheinst dir also nicht mehr zu sein!
Da weiß ich das zufällig zu 100% das du da selber zahlst,weil dein Auto da nix verloren hat!
Da kannst noch so viele Gesetzestexte zitieren und dich auf den Kopf stellen und in die Ohren klatschen wennst das kannst.
Den Fall hatten wir nämlich.
Und beim TE verhält es sich ähnlich. Er hat geschrieben das seine Bäume auf Gemeindegrund stehen. Ob die das überhaupt stehen dürfen? Kann es sein das die Gemeinde da was verbockt hat?

Das nächste ist das man nicht mal weiß um welche Leitung es sich handelt. 20kV oder simple 400V Leitung?
Im Schutzbereich einer 20kV Leitung oder größer werden nur bepflanzungen von niedrig wüchsigem Pflanzen "geduldet". So ist das in 99% der GDK hinterlegt. Das heißt das du Korn oder Mais unter einer Freileitung pflanzen darfst aber keinen Baum der 30m hoch werden könnte.

Noch ein Fall den ich miterlebt habe:
Im Winter 2007/08(glaub ich,kann auch ein Jahr vorher oder später gewesen sein) hatten wir einen Schneebrucheinsatz fúr die E-ON im Großraum Regen. Es hatte 30cm Schnee und ein Baum war in eine 20kV Leitung gefallen. Wir sind mit dem Geländegängigen Steiger über eine Wiese zur Leitung gefahren und dann unter ihr zur Schadensstelle. Was wir nicht gesehen hatten war das dort lauter Christbaumjungpflanzen waren. :shock:
Die waren natürlich im A......... :oops:
In der Wiese wurden im 100% der kaputten Bäume ersetzt und im Leitungsbereich 30%. Die 30% aber auch nur um keinen Unfrieden zu haben. Er hätte sich die Bebauung nämlich genehmigen lassen müssen,dann wäre das kein problem gewesen und er hätte da auch 100% bekommen. Sogar auf seinem eigenen Grund!!!
Dank seines Großvater`s der die GDK in den 60ger Jahren unterschrieben hatte. :klug:
Genau aus diesem Grund werden heutzutage die GDK vermieden wo es nur geht.
Ich kann jetzt den Verwandtschaftsgrad nicht sagen,jedenfalls der Cousin meiner Mutter, hat seine Landwirtschaft erweitert und unter anderem einen Stall gebaut. Dabei war im eine 20kV Freileitung im weg. Er musste damals die kosten für das Verkabeln zu 50% selber tragen. Aber auch nur weil eine neue Trafostation in den Ort kam und ein Teil eh Verkabelt worden wäre. Sonst hätte er alles zahlen müssen.
Soviel zur GDK und Schadenersatz.

Gruß Role
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Fassi » Sa Aug 08, 2015 11:06

Was lernen wir dadraus? Dulde keine fremden Anlagen auf Deinem Grund.

@ MarlboroMan: Ich würde da mittlerweile genauso los donnern. Es ist nämlich hierum mittlerweile keine Seltenheit mehr, das sich Unternehmen nicht melden, die Schaden verursacht habe,n sondern die Regel, dass sie sich abducken, bis sich einer meldet. Und zu 90% wird da kaum noch Rücksicht auf anderleut Grund genommen. Völlig egal, ob Harvesterfahrer, ldw. Lohnunternehmer oder Bauunternehmen. Es wird erstmal gemacht und dann gehofft, dass sich hinterher keiner mehr rührt. Da geht es dann einfach nicht mehr ohne Anwalt und Gericht. Bestes Beispiel hierfür ist ein Feldweg, der von einem forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer völlig kaputt gefahren wurde (und der eigentlich die Anweisung hatte, diesen Weg nicht zu befahren). Alle Beteiligten waren sich einig, es aussergerichtlich zu lösen. Ende vom Lied, die Sache ist 3 Jahre her, wir ärgern uns nach wie vor mit dem Weg rum und seitens des Verursachers wird rumgedruckst und hinausgezögert. Beim nächsten Mal wird halt gleich angezeigt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Sa Aug 08, 2015 12:59

@Role77 - du hattest geschrieben das du das Grundstück nutzen darfst, nur kenne ich den Inhalt und die Form der Vereinbarung nicht

Ich bin euch eigentlich sehr dankbar um das Thema, es liefert sehr gute Argumente für die im Moment anstehende neue Ausrichtung der Leitungsbauentschädigung.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Dinkelberger » Sa Aug 08, 2015 13:04

Hallo,
zunächst einmal drücke ich anderson die Daumen, das sich das alles gütlich und zu aller Zufriedenheit regelt. Wenn ich das lese, sehe ich, wie gut ich es hier mit meinem Stück habe, bei der ein Rand unter einer Leitung liegt: Da informiert mich die Transnet BW Monate im Voraus, spricht mit mir vorher ab, was sie machen (bei mir waren die Christbäume schon etwas höher, vom Vorbesitzer gepflanzt... Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen) - und halten sich daran.
Grüsse vom Dinkelberger
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon anderson » Sa Aug 08, 2015 14:02

Hallo,
um das mit der Gemeinde als Grundeigentümer zu erläutern: Hier wurde um 1850 das Obereigentum des Landesherrn auf die Untertanen im Gemeinschaftseigentum an Wäldern und Almen übertragen. Zu einem Gutteil blieb das Grundeigentum bei einer Agrargemeinschaft und in manchen Fällen bei einer Gemeinde, fast nie ging es in Privateigentum über. Die Landwirte selbst haben ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht über Weide-, Holznutzung (früher auch Streunutzung). Dabei wurde der ortsnahe Wald zur besseren Nutzung in zugewiesene Flächen unterteilt mit Eintragung ins Grundbuch.
Aus dieser Rechtskonstellation ergibt sich die uneingeschränkte forstliche Nutzung des mir zugewiesenen Waldstückes.
mfg
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Sa Aug 08, 2015 14:44

Das ist die sogen. Allmende bei euch, ist aber so wie du es beschreibst.

Dem Grunde nach ist die Entschädigung ausgehend von der Nutzung vor der Baumaßnahme vorgenommen Nutzung / Nutzungsmöglichkeit !!
abzüglich nach Maßnahme noch zulässiger Nutzung kapitalisiert auf die Dauer der Beschränkung ( Arbeits - und Betriebsmittelmehraufwand + Minderertrag )
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon holzjackl » Sa Aug 08, 2015 17:13

Servus,
ich habe da mal eine Frage, die mich selbst betrifft.
was ist denn der Unterschied zwischen "Beschränkte persönliche Diestbarkeit" (Freileitungsrecht) und "Hochspannungsfreileitungsrecht" im Grundbuch?
Wird das juristisch anders behandelt, oder geht es da nur um die verschiedenen Spannungen die über die Trasse führen?
Müsste einmal eine 110KV und eine 220KV sein.

MfG
Wie schnell ist nix getan! (Alfred Bauhaus)
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Sa Aug 08, 2015 19:58

Das gleiche ...
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