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Schadenersatz Weihnachtsbäume

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon anderson » Mi Aug 05, 2015 23:43

Hallo,
ich habe zwei Waldgrundstücke in Ortsnähe, bei denen ein erheblicher Teil der Fläche unter einer Freileitung liegt. Da die Leitung sehr niedrig hängt, schneidet der Betreiber alles nieder was wie ein Baum aussieht. Darum habe ich vor 20 Jahren begonnen die brachleigenden Flächen in der Leitungtrasse vom Gestrüpp freizumachen und da jedes Jahr 100 Christbäume zu Pflanzen.
Nun haben mir die Wahnsinnigen zum einen Bäume in die Kultur gefällt und die dann auch ordentlich durchgezogen, zum anderen sind sie da offensichtlich auch mit dem Unimog reingefahren.
Der Erstkontakt lässt sich so zusammenfassen: Sie haben das Recht da Massnahmen durchzuführen und wenn ich da höherwertiges Material anpflanze, ist das mein Problem. Ich hätte den Platz ihrer Ansicht nach freizuhalten, damit sie ungestört arbeiten können. Jetzt brauch ich erstmal jemanden, der für mich den Schaden benennt, einen der dieser Rechtsansicht wiederspricht, den zum Briefchen schreiben hab ich schon. Wen fragt man da, weil mein örtlicher Förster stellt sich tot??!
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Do Aug 06, 2015 0:59

Wer ist denn Leitungsbetreiber ?
Welche Vereinbarung liegt der Leitungsnutzung denn zu Grunde ?
Es muss von damals ein forstwirtschaftliches Gutachten geben.
Die Maßnahme ist vorher mit dir abzusprechen.
Eingriff nach BNatSchG ?

Schreib zwar grad am Thema, bin aber im Forstbereich nicht bis ins allerletzte Detail fit, so dass wir dieser Teil für die zweite Auflage 2017 aufgehoben haben, dann als Fachbuch.
Den richtigen Co-Autor für den Forstbereich.habe ich, aber der hat im Moment keine Zeit.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Role77 » Do Aug 06, 2015 4:01

Servus.
Normalerweise gibt es für Stromleitungen eine sog. Grunddienstbarkeit. Dieses ermächtigt den Betreiber die für den Betrieb notwendigen Schritte einzuleiten. Eine solche wurde normalerweise vor dem Aufbau eingtragen(zumindest in D). Ist das so, hast schlechte Karten mit Schadenersatz.

Gruß Role
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Wide » Do Aug 06, 2015 6:55

Der Betreiber würde mich auch interessieren :?:

Welche Leitung ist es denn? Hochspannung ( 3 Drähte)?
Wenn eine Dienstbarkeit eingetragen ist, hat der Betreiber das recht die Leitung frei zu halten. Es gibt Sicherheitsabstände die eingehalten werden müssen!
Ein großes Unternehmen bei uns in Bayern schneidet mindestens drei Meter links und rechts der Leitung frei. Jedoch wird dem Besitzer bescheid gegeben.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Fadinger » Do Aug 06, 2015 7:07

Hallo!

Das wird darauf ankommen, ob im Dienstbarkeitsvertrag (auch) eine Trassenfreihaltung vereinbart wurde.
Grundsätzlich wird dem Leitungsbetreiber das Recht zugestanden, das Grundstück jederzeit zu betreten, um erforderliche Maßnahmen zum Erhalt und Betrieb der Leitung durchzuführen. Er ist aber zur Schadensminimierung und zur unverzüglichen Abgeltung etwaiger Kulturschäden verpflichtet.
Wenn nun auch eine freie Trasse im Abstand von x Metern zur Leitung festgeschrieben wurde, bist jedoch eher Du selber rechtlich im "Rückstand" ... :wink:
Normale 400V-Freileitung? Von wo bist Du? Brauchst Du jemanden, der der Rechtsansicht des Leitungsbetreibers widerspricht, oder (bzw.) wen, der Deine Ansicht bestätigt ("wiederspricht")? ... :wink:

Gruß F
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon anderson » Do Aug 06, 2015 9:00

Hallo,
die Grunddienstbarkeit ist eingetragen, soweit für mich kein Problem. Der eigentliche Punkt ist der, dass die schon vor Jahren alles von mir weggeholzt haben, was auch irgendwie wie ein Baum aussieht. Auf den kahlen Flächen ists bis zur Freileitung 10m und meine Christbäume werden max 2m. Die vorherigen Haselnusstauden waren höher. Direkt neben der Freileitung verläuft ein Waldweg, der auch der Pflege dient. Also oberhalb vom Weg Wald, unterhalb vom Weg eine Ebene Fläche, Leitungstrasse und meine Christbäume. Die Sinnlosigkeit der Massnahme besteht darin, dass die von oben Bäume (nicht meine) in meine Christbäume gefällt und dann kreuz und quer rausgezogen haben. Als Krönung sind sie dann noch reingefahren.
Es geht also nicht um die Christbäume, die nicht entsprechen. Nicht um meine Bäume, die entfernt werden müssen und auch keine Notwendigkeit die Fläche zu befahren. Es ist schlicht so, dass die da herumgewurschtelt haben und das mit ihrem Recht entschuldigen und begründen! Mir geht noch dazu auf den Nerv, dass es hier meinerseits um idealistische Geschichten geht und ich einfach die Fläche nicht zuwuchern lassen wollte. War ein wahnsinnige Arbeit die Haselnussstauden zu roden und da die Bäumchen hochzubringen.
Von drei Metern links und rechts kann ich nur Träumen, die Trasse ist inzwischen 40 m breit. Unterhalb des Weges wurde die gesamte Parzelle abgeholzt und oberhalb nochmal 15m.
Betreiber usw lass ich noch weg, weil es sieht ganz nach Rechtsanwaltsparty aus.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Do Aug 06, 2015 10:07

Role77 hat geschrieben:Servus.
Normalerweise gibt es für Stromleitungen eine sog. Grunddienstbarkeit. Dieses ermächtigt den Betreiber die für den Betrieb notwendigen Schritte einzuleiten. Eine solche wurde normalerweise vor dem Aufbau eingtragen(zumindest in D). Ist das so, hast schlechte Karten mit Schadenersatz.

Gruß Role


Ermächtigt den Betreiber NICHT, er muss die Maßnahmen absprechen und für den Eingriff ist das rechtlich zulässige Eigentum Entschädigung leisten. In dem Falle wird jedoch die Entschädigung als Schadensersatz bemessen.

Einzig im Notfall hätte der Zugriffsrecht auf die Fläche, aber die hat man im Notfall auch ohne GDK.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon anderson » Do Aug 06, 2015 11:06

Hallo,
das Ganze hat noch eine Vorgeschichte. Aber wichtig ist ebenfalls, dass hier in Tirol nur das Nutzungsrecht mir gehört. Grund un Boden gehört der Gemeinde. Dadurch ergibt sich die nervige Angewohnheit, dass die Massnahme mit dem Waldaufseher abgesprochen wird und man als letzter (danach) benachrichtigt wird. Da dann auch die Vorgeschichte, dass 1km weiter die Leitung aus dem Wald herauskommt und über mein angrenzendes Feld weitergeht. Im letzten Herbst haben sie da auch ausgeholzt, mich benachrichtigt, dass sie über meine Wiese zufahren. Dann haben sie da einen LKW mit Kran reingestellt, das Holz in meiner Wiese aufgearbeitet und dort gelagert bis zum Februar. Auf Anfrage war keiner zu erreichen und als Entschädigung hat mir irgendwer einen Sack Billigsaatgut vor die Haustür gestellt. Das Feld war auf 1000m² zum Acker umgebaut und als Krönung haben sie hinter dem Zaun zum Wald, den ich erhalten muss, die ganzen Äste geworfen. Viel Spass beim Zaunreparieren.
Irgendwann ists dann einfach genug, das weiss der Waldaufseher aber auch und versteckt sich erstmal...
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Role77 » Do Aug 06, 2015 14:10

@T5060
Das stimmt schon mal nicht. Ich weiß ja nicht wie es heutzutage mit den GDK aussieht,aber es gibt hald auch welche die Stammen aus der mitte des letzten Jahrhunderts. Dort wurde zum Bleistift der Grundbesitzer bereits dafür bezahlt das er diese Rechte an den Netzbetreiber oder Wassernetzbetreiber oder wen auch immer abtritt. Hab in meiner Family nämlich einen solchen Fall gehabt. Damit wurden alle Schadenersatz Ansprüche im vorhinein unterbunden. Die waren damals auch nicht blöd! :lol:
Außerdem habe ich für einen Subunternehmer der E-ON gearbeitet und immer wieder die tollsten Sachen mit den GDK`s mitbekommen. Du hast ja keine Ahnung was da alles ablief. Is ja a Wurscht. Da kannst dann mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen wenn einer deiner Ahnen sowas unterschrieben hat und a paar Mark dafür eingeschoben hat.

Gruß Role
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Do Aug 06, 2015 14:38

Welche Ansprüche ?

Es gibt nicht den einen Anspruch : Es gibt fünf Arten

1) Wertverlust = i.d.R. einmalig bezahlt, weitergehende Ansprüche nur bei entsprechenden Vereinbarungen
2) Schäden während der Bauphase = i.d.R. kurz nach Bauphase reguliert
3) Folgeschäden = sofern man keiner pauschalen Einmalabfindung zugestimmt hat, fallen die immer wieder an, u.U. auch trotzdem
4) lfd. Arbeiten = Schäden ( Schadensarten 2+3 ) die durch lfd. Arbeiten auf der Trasse entstehen, müssen auch neu bezahlt werden, bedürfen der Vorabinformation und einer eingeschränkten Zustimmung
5) Erweiterungen = statt 30 cm ein 50 cm Rohr oder eine zweite Leitung, sind zu verhandeln wie eine neue Leitung
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Role77 » Do Aug 06, 2015 15:07

Ja dann schau dir deinen Punkt 3 doch an!
95% aller GDK bei uns betrifft das. Und außerdem ist das eh Wurscht, is ja nicht mal sein Grund. :shock:
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon T5060 » Do Aug 06, 2015 16:06

Pachtflächen stehen die Schadensarten 2-4 zu, Eigentumsflächen 1+5 ... alles bestens geregelt

Wobei ich bei Punkt 3 genau hinschaue und wenn die damalige Abfindung in einem Mißverhältnis zum immer noch vorhandenen Schaden steht, hat der Versorger nachzulegen.
Denn eine arglistige Täuschung ist halt das was sie ist.
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Role77 » Do Aug 06, 2015 17:23

Bast scho. :roll:
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon Wide » Do Aug 06, 2015 20:15

Ich weiß vom Bayernwerk, dass bei Unterschrift der Diensbarkeit eine gewisse Summe bezahlt wird und dadurch der Schadensersatz für eine festgelegte Waldschneißen Breite ( z.B. 7,5 Meter links und rechts der Leitung) erlischt. In diesem Bereich gibt es keinen Schadensersatz.
Schäden außerhalb werden ersetzt. Auch Schäden die beim befahren des Grundstückes entstehen (Flurschäden) werden nach einer Tabelle des Bauernverbandes ersetzt.
Dienstbarkeiten gibt es beim Bayernwerk hauptsächlich für Hochspannungsleitungen und Trafostationen.
Für Niederspannung normalerweise nicht!

Da jedoch Anderson weder Pächter noch Besitzer ist, denke ich dass er schlechte Chancen hat.
Ich würde es mit einem Gespräch mit dem zuständigen Servicetechniker (Außendienst) versuchen. Bei uns Hilft das meistens.
Ich habe solche Gespräche öfter zu führen, da ich selber ein solcher Servicetechniker bin.
Ich denke aber, dass jedes Evu das ein bisschen anders regelt.

Bin gespannt was raus kommt.

Grüße Michael
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Re: Schadenersatz Weihnachtsbäume

Beitragvon anderson » Do Aug 06, 2015 21:59

Hallo,
aaaaaaaaaaalso die Dienstbarkeit "tötet" mein Nutzungsrecht nicht, sondern beinhaltet lediglich das Recht, das Gründstück zu befahren usw, um Schaden von der Freileitung abzuhalten. Andernorts und auch bei mir stehen unter der Leitung Bäume. Und die Bäume gehören mir.-----> Die dürfen die sich ja auch nicht einstecken, wenn sie sie fällen. Nur in dem Bereich mit den benannten Grundstücken toben die sichaus wie die Irren.
Meine Frage war aber eigentlich, wer mir da behilflich sein kann ausser meinem Anwalt? Wer schätzt sowas usw?
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