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Scheidung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Scheidung

Beitragvon kolbenfresser » Mi Okt 29, 2008 18:03

Hallo,
meine Frau und ich lassen uns nach 25 Ehejahren scheiden, ja ist traurig.
Jetzt habe ich aber ein Problem. Der Hof wurde meiner Frau von ihren Eltern im 2. Ehejahr überschrieben. Da ich dachte unsere Ehe ist für ewig ist nur sie im Grundbuch eingetragen. Der Hof war zur Zeit der Übernahme ein "Ruine"
und wurde von mir renoviert und aufgebaut. 2 Gewerbebetriebe, Gastronomie, wurden von mir auf dem Hof errichtet. Meine Frau möchte natürlich den Hof mit allem Drum und Dran behalten und ich soll "leer" ausgehen. Da es sich um einen Pferdebetrieb, Pensionspferde, handelt, wird auf dem Hof auch nichts produziert. Wer von Euch kennt das Problem, ist oder war in einer ähnlichen Situation. Für Hilfe bin ich dankbar.
kolbenfresser
 
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Beitragvon Hauke schidt » Mi Okt 29, 2008 18:19

Hallo Kolbenfresser,

es ist schwer, was dazu zu schreiben. Wenn es schon ein aktueller Rechtsstreit ist, könnte jede Antwort als Rechtsberatung ausgelegt werden. Und das ist in Foren (auch in jurischen Foren) generell verboten.

Wenn Du Dich selber schlau machen möchtest, dann schaue mal unter dem Begriff "Zugewinngemeinschaft" nach.

Noch ein Tip:

Die deutsche Rechtssprechung (auch Scheidungsrecht) spricht Recht und eben nicht wie viele denken Gerechtigkeit. Das wirst Du vor dem Richter nicht finden, er hat nur nach dem aktuellen Recht zu gehen. Erfolge und Misserfolge im Rechtsstreit sollte man sich daher als ehemalige Eheleute nicht vorwerfen.


Beste Wünsche
Hauke
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Beitragvon mati001 » Mi Okt 29, 2008 20:12

für alle die nicht suchen wollen...

Als Zugewinngemeinschaft wird in Deutschland der gesetzliche Güterstand bezeichnet, der die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe regelt, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine andere Vereinbarung getroffen haben (siehe Ehevertrag) § 1363 BGB. Dabei wird im Falle einer Scheidung das hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn), bis auf Ausnahmen, zu gleichen Teilen auf die Eheleute oder Lebenspartner aufgeteilt.

Die anderen beiden Güterstände sind Gütergemeinschaft und Gütertrennung.


Der Begriff „Zugewinngemeinschaft“ bedeutet nicht, dass alle während der Ehe erworbenden Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden, dies nennt man Errungenschaftsgemeinschaft. Vielmehr ist die Zugewinngemeinschaft ein Sonderfall der Gütertrennung. Jeder der Eheleute bzw. Lebenspartner bleibt grundsätzlich Alleineigentümer seines vor und während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erworbenen Vermögens. Die beiden Vermögen bleiben also während der Ehe oder Lebenspartnerschaft voneinander getrennt. Korrekt müsste die Zugewinngemeinschaft daher Gütertrennung mit Zugewinnausgleich genannt werden. Jeder der Eheleute bzw. Lebenspartner verwaltet sein Vermögen allein, unterliegt hierbei jedoch sog. Verfügungsverboten (§ 1364, § 1365, § 1369 BGB).

Die Zugewinngemeinschaft schließt nicht aus, dass die Eheleute Miteigentum begründen.

Erst mit dem Ende der Ehe oder Lebenspartnerschaft findet ein Ausgleich der beiden während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Vermögen, der Zugewinnausgleich statt:


Zugewinnausgleichsverfahren
Endet die Ehe durch Scheidung, ist auf Antrag eines der Eheleute ein Zugewinnausgleichsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren erfolgt ein Ausgleich in Geld.

Mit Zugewinn bezeichnet man die Differenz zwischen dem Endvermögen (Vermögen bei Scheidung) und dem Anfangsvermögen (Vermögen bei Heirat). Dieser wird für jeden der Ehepartner berechnet, danach vergleicht man die beiden Zugewinne. Wer weniger erhalten hat, erhält von der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehegatten die Hälfte.

Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der standesamtlichen Eheschließung. Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem einem der Ehegatten der Scheidungsantrag des Anderen durch das Familiengericht zugestellt wird. § 1384 BGB (Rechtshängigkeit).

Erbschaften und Schenkungen sind privilegiertes Anfangsvermögen und werden dem Anfangsvermögen nachträglich hinzugerechnet oder vom Endvermögen abgezogen. Schenkungen durch Ehegatten sind hierbei nach § 1380 BGB zu berücksichtigen.


Beispiel Ein Mann hat bei Heirat 5.000 €,
bei Scheidung hat er aus Berufstätigkeit (Arbeitslohn) 25.000 €. Seine Frau hat bei Heirat 10.000 €,
bei Scheidung ebenfalls 10.000 €, da sie nicht berufstätig war und während der Ehe kein Geld verdient hat.

Der Zugewinn des Mannes beträgt 25.000 € - 5.000 € = 20.000 €
Der Zugewinn der Frau beträgt 10.000 € - 10.000 € = 0 €
Die Differenz der Zugewinne beträgt 20.000 € - 0 € = 20.000 €
Die Frau kann vom Mann daher die Hälfte dieser Differenz (20.000 € : 2 = 10.000 €) verlangen.
Dieses Beispiel ist natürlich vereinfacht; zu dem Anfangsvermögen sind ein Inflationsausgleich und u. U. weitere Posten (z. B. Erbschaften) hinzuzurechnen.

Endet die Lebenspartnerschaft durch Aufhebung, ist auf Antrag eines der Lebenspartner ebenfalls ein Zugewinnausgleichsverfahren durchzuführen.
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Beitragvon Schrauber » Mi Okt 29, 2008 20:51

Man man man mati,

alle Achtung woher hast du solche Kenntnisse, bist du schon geschieden :?:
Oder was. :wink: Das du auf zack bist kann man sehen. 8)

Schrauber
MfG
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Beitragvon Hauke schidt » Mi Okt 29, 2008 20:59

Hallo mati,

nicht schlecht erklärt. Bist vom Fach?

Grüsse
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Beitragvon Oberlandrat » Mi Okt 29, 2008 21:26

mati hat ja den Zugewinnausgleich schon sehr gut erklärt. Da bleibt für mich nur noch eine praktische Anmerkung:

Ein Problem in einem solchen Fall ist wohl die Bewertung des Anfangsvermögens (was war der Hof zu diesem Zeitpunkt wert?). Da in solchen Verfahren häufig Unterlagen verschwinden, empfiehlt es sich möglichst viele Unterlagen, anhand derer man die entsprechenden Werte ermitteln kann zu sichern.

Außerdem würde ich darauf achten, dass das Endvermögen sich nicht plötzlich reduziert.
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Beitragvon Malte » Mi Okt 29, 2008 21:28

Schrauber hat geschrieben: alle Achtung woher hast du solche Kenntnisse....?

Google macht's möglich: http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft :wink:
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Beitragvon Komatsu » Mi Okt 29, 2008 21:37

Die rechtssichere Bewertung von Anfangs - und Endvermögen in der Zugewinngemeinschaft auf landw. oder Gewerbebetrieben ist anversich kein Problem, nur sehr zeitaufwendig und dann halt entsprechend teuer. Davon lebe ich ja ...... ggg
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Beitragvon Mad » Mi Okt 29, 2008 22:47

Danke mati.

Von mir aus darfst du immer wieder mal etwas googlen. Am besten bevor ich mich davor setze. ;D

MFG
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Beitragvon Falk » Do Okt 30, 2008 1:25

Ich kann nur sagen das Du mir leid tust Kolbenfresser!

So sehr man sich als Single doch nen Lebenspartner wünscht, genaus wünsche ich mir das es nie zu so einer Schlammschlacht kommen wird!

Alles Gute und viel Glück Dir dabei!!!!
Woher soll Ich wissen was Ich denke, bevor Ich nicht gehört hab was Ich sage!?
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Re: Scheidung

Beitragvon Obelix » Do Okt 30, 2008 11:47

kolbenfresser hat geschrieben: ... meine Frau und ich lassen uns nach 25 Ehejahren scheiden, ja ist traurig.

Soweit mir bekannt, werden 2/3 (über 60 %) aller Ehen geschieden. Also ist das erst mal total "normal", auch wenn's unseren Vorstellungen und Träumen nicht entspricht.

kolbenfresser hat geschrieben: Jetzt habe ich aber ein Problem.

Probleme gibt's nicht mehr, heute nennt man das "Herausforderung". Du bekommst vom Gericht Deinen Anteil zugesprochen und fängst ein neues Leben an. Dein Hauptproblem ist die momentane Unsicherheit. Alle Menschen lieben Sicherheit/Kontinuität und hassen Veränderungen/Unklarheiten. Denke voraus und vergess die Vergangenheit.

Ich unterstelle mal, dass Du männlich bist und mind. 45 Jahre alt. Da hast Du ganz prima Chancen, wieder eine Frau zu finden. (Hintergrund: Es sterben wesentlch mehr Männer weg wie Frauen und der Frauenüberschuß nimmt mit jedem Jahr dramatisch zu. Außerdem hast Du auch gute Chancen eine jüngere aufzutun.)

Also sieh postiv in die Zukunft, es gibt viele Anzeichen die dafür sprechen.

Grüße
Obelix
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Beitragvon hans g » Do Okt 30, 2008 12:00

obelix,deine erkenntnisse,ratschläge und wünsche sind einfach phänomenal :roll:
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Beitragvon kolbenfresser » Do Okt 30, 2008 12:27

Vielen Dank für die vielen Tips und die netten Beiträge.
Hab mich auch über Zugewinn schlau gemacht. Mein Problem, ich brauche ein Urteil von einem ähnlich oder gleichen Fall wie meiner, also falls jemand das was vor mir liegt hinter sich hat oder jemanden kennt würde mir das sehr helfen.
Gruß an alle netten hier
Kolbenfresser
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Re: Scheidung

Beitragvon Jutta » Do Okt 30, 2008 12:35

Obelix hat geschrieben:
kolbenfresser hat geschrieben: ... meine Frau und ich lassen uns nach 25 Ehejahren scheiden, ja ist traurig.

Soweit mir bekannt, werden 2/3 (über 60 %) aller Ehen geschieden. Also ist das erst mal total "normal", auch wenn's unseren Vorstellungen und Träumen nicht entspricht.

kolbenfresser hat geschrieben: Jetzt habe ich aber ein Problem.

Probleme gibt's nicht mehr, heute nennt man das "Herausforderung". Du bekommst vom Gericht Deinen Anteil zugesprochen und fängst ein neues Leben an. Dein Hauptproblem ist die momentane Unsicherheit. Alle Menschen lieben Sicherheit/Kontinuität und hassen Veränderungen/Unklarheiten. Denke voraus und vergess die Vergangenheit.

Ich unterstelle mal, dass Du männlich bist und mind. 45 Jahre alt. Da hast Du ganz prima Chancen, wieder eine Frau zu finden. (Hintergrund: Es sterben wesentlch mehr Männer weg wie Frauen und der Frauenüberschuß nimmt mit jedem Jahr dramatisch zu. Außerdem hast Du auch gute Chancen eine jüngere aufzutun.)

Also sieh postiv in die Zukunft, es gibt viele Anzeichen die dafür sprechen.

Grüße
Obelix


Ich möchte Deinen Beitrag zum größten Teil unkommentiert lassen. Aber zum Passus

Ich unterstelle mal, dass Du männlich bist und mind. 45 Jahre alt.
:

Vielleicht hättest Du einfach mal das Profil bzw. den linken Abschnitt neben dem Eröffnungsbeitrag lesen sollen. Dort steht nämlich das Alter.

Manche Kommentare sollte man sich einfach mal sparen. Nicht nur ich den meinen hiesigen, sondern andere auch ihren etwas weiter oben...
Jutta
 
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Beitragvon Hauke schidt » Do Okt 30, 2008 12:39

Moin,

@ Kolbenfresser:

Wie gesagt, es kann hier schon Rechtsberatung sein. Um das zu umgehen musst Du die Frage allgemein stellen, also Herr X und Frau Y lassen sich nach 25 jahren scheiden ..........

So lässt sich kein Bezug zu einen aktuellen Rechtsstreit finden.

Und wenn jemand aktuelle Vergleichsfälle hat, würde ich um Nachricht per PM bitten.

Gernell denke ich aber, das jetzt ein vernünftiger Rechtsanwalt gefragt ist oder alternativ ein spezielles Forum. Aber auch da (im Forum) solltest Du die Frage allgemein stellen.

@Oberlix:

Gute Worte, aber was ein Ehepaar in 25 Jahren emonionell, oder praktisch aufbaut, bindet auch und solch eine Bindung lässt sich in meinen Augen nicht innerhalb eines Trennungsjahres lösen.

Da ist viel emotionale Trauerarbeit gefragt.

Grüsse
Hauke
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