kolbenfresser hat geschrieben:. Das Problem ist einfach dass da noch irgendein Gesetz aus der braunen Zeit besteht das besagt dass landw. Betriebe zur Erzeugung landw. Produkte da sind und nicht geteilt werden dürfen oder so ähnlich, bin leider kein Jurist.
Herr X sollte sich mal die "Höfeordnung" ansehen und schauen, ob er in dessen Geltungsbereich (Bundesland Hamburg, Niedersachsen, Nordreihn-Westfalen, Schlewig-Holstein) fällt oder ob es im eigenen Bundesland andere Hoferbenregelungen gibt.
Das ganze sollte Herr X auch dem Anwalt stecken. Alles können die auch nicht wissen.
Ob der von den Eheleuten X und Y geführte und landwirtschaftliche Betrieb in der Höferolle eingetragen ist, müsste das Grundbuchamt sagen können-
Die ganze Sache dreht sich eigentlich ums Erbrecht, ob und wie die gesetzlichen Grundlagen bei einer Scheidung geltend gemacht werden, kann ich Herrn X leider nicht sagen.
So wie es mit meinen Rechtsverständnis aussieht, wird Frau Y als eingetragene Eigentümerin im Grundbuch wohl Ländereien und Hof behalten und Herr X muss sich im Zweifelsfall mit Wertausgleich mit Geld begnügen (die schon besprochene Zugewinngemeinschaft).
Und hier wird es jetzt schmutzig, aber Herr X hat natürlich ein Recht auf dem vom Gericht zugesprochenen finanziellen Ausgleich. Sollte Frau Y also nicht zahlen können, muss sie sehen, wie sie das Geld zusammen bekommt.
Jetzt wirds richtig schmutzig, aber wenn auch noch Keditzahlungen an Banken geleistet werden und Frau Y muss zusätzlich noch Geld aufnehmen um Herrn X auszuzahlen, ja da kann dann schon Haus und Hof über Kopf gehen und die Banken werden sich drum kümmern, das weder für Herrn X noch für Frau Y etwas über bleibt.
Kolbenfresser, sollte Dir mal sowas passieren, versuche mit Deiner Frau eine Regelung hinzubekommen, an der Ihr beide und nicht andere Vorteile von habt. Versucht das ganze vernünftig zu regeln, am Besten Auge in Auge.
Wenn es absolut nicht klappen sollte, dann denk mal über den Zweck von Trauzeugen nach.
Liebe Grüsse
Hauke