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Schild Forstwirtschaft im Auto

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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38 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon langholzbauer » So Okt 12, 2014 22:45

Hallo Leute!

Und vergesst bitte bei der ganzen Diskusion nicht die Hauptgründe, warum das Fahren im Wald nur für "Berechtigte"erlaubt ist!

1. Das jeweilige Waldgesetz des Bundeslandes

2. sind viele Waldwege Privateigentum

3. i d R. Schotterwege, die unter hohen Geschwindigkeiten mehr leiden als unter Lasten und über 30km/h sehr schnell Schaden nehmen


Gruß Langholzbauer, der in den vergangenen 20 Jahren trotz Förderung fast 10% seiner Holzerlöse für eine ordentliche Walderschliesung investiert hat.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Gigasgagasmann » So Okt 12, 2014 22:53

In Österreich ist das eindeutig geregelt: Nur mit Zusstimmung des Eigentümers

Forstgesetz §33

Benützung des Waldes zu Erholungszwecken

Arten der Benützung

§ 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.

(2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:


a)
Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d, § 41 Abs. 2 oder § 44 Abs. 7 verfügt hat,

b)
Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze, Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres Gefährdungsbereiches,

c)
Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat.

(3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

(4) Soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zuläßt, hat der Erhalter der Forststraße deren Befahren durch Fahrzeuge im Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße erreichbaren Schutzhütten zu dulden; einer Ersichtlichmachung im Sinne des § 34 Abs. 10 bedarf es nicht. Ist die Forststraße abgesperrt, so ist zwischen dem Erhalter der Forststraße und der für den Rettungseinsatz zuständigen Stelle eine für den Erhalter der Forststraße zumutbare Vereinbarung über die Zugänglichmachung der Forststraße zu treffen. Der Erhalter der Forststraße hat gegenüber dem Inhaber der Schutzhütte Anspruch auf eine dem Umfang der Benützung der Forststraße entsprechende Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile. Die Bestimmungen des § 14 Abs. 1 dritter bis sechster Satz sind sinngemäß anzuwenden.

(5) Durch die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken tritt eine Ersitzung (§§ 1452 ff. ABGB) nicht ein.

(6) Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 3 darf von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen werden.


Spaziergänger können noch soviel schauen was wollen, wenn man den Segen der jeweiligen Grundeigentümer/Wegerhalter hat. Wer blöd schaut und fragt, darf gleich mitarbeiten ;-)
Wie ein Eigentümer/Wegerhalter die Benützungberechtigungen regelt (Schilder, zeitliche Einschränkungen, etc.), ist ihm überlassen.
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Ugruza » Mo Okt 13, 2014 5:21

Das Problem sind mMn aber sowieso nicht die Spaziergänger, sondern bei mir viel mehr die lustigen Geländewagen- und Motocrossfahrer, welche Löcher ausheben und sich damit Hindernisse bauen die später befahren werden. Es bleibt einem in so einem Fall nichts anderes übrig als die Hinterlassenschaften selbst zu entfernen - ob man will oder nicht (die sind nämlich ohne Kennzeichen unterwegs und ziemlich schnell Luft wenn sie Gefahr wittern).

Lg Ugruza
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon WaldbauerSchosi » Mo Okt 13, 2014 7:23

Seit meinem Praktikum hab ich auch so ein Schilchen...
Aber auch nur im Handschuhfach vom Auto liegen...

Ich denke sowas ist nur wichtigtuerei... :roll:
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon charly0880 » Mo Okt 13, 2014 8:18

die 0815 Forstbetriebsschilder kann jeder kaufen, wohingegen die mit Wappen oder staatsdienst logo da kann es unteranderem schon ärger geben. Zumindest bei uns in der Region
M A N - TGS 18.440
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Ebix » Mo Okt 13, 2014 8:45

Was interessiert mich wenn irgendwelche Spaziergänger etwas blöd dreinschaun weil ich in meinen Wald fahr???
Was stört es den Baum wenn sich die Sau dran reibt???
Manche(-r) ist nicht so dumm wie es den Eindruck macht. Sie (ER) hat vielleicht nur etwas Pech beim denken
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Gigasgagasmann » Mo Okt 13, 2014 9:01

Schilder sind nur Schall und Rauch, wenn sie gesetzlich nicht untermauert sind ...
Ein Schild mit "Forstbetrieb" ist in Ö. z.b. völlig irrelevant.
Etwaiges Anbringen von Schildern etc. würde vom Eigentümer/Wegerhalter vorgegeben werden (um zb. etwige Kontrollen zuerleichtern),
insbesonderen wenn mehrere Dutzend Benützungsberichtigte (Brennholzsammler, Holz-LKWs, Förster, Jäger, Holzschlägerungsunternehmen ...) im Wald umherschwirren.
Wie sich Benützungsberichtigter im Wald verhält ist wiederum eine andere Geschichte.

z.b ein Schild mitten im offenen Wald "Privatgrund. Betreten verboten" (sieht man recht häufig) ist in Österreich völlig irrelevant und bedeutungslos.
Ein Betretungsverbot kann im Wald nur mit den gelben runden Tafeln (Forstliches Sperrgebiet) bzw. grün (Jagdliches Sperrgebiet) gekennzeichnet werden.

Diskussionen zu "Forstbetriebsschild"
http://forum.wildundhund.de/showthread. ... riebschild
http://forum.motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?t=3078
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon robs97 » Mo Okt 13, 2014 10:42

Fadenfisch hat geschrieben:Möglich.

Aber wenn dir schon mal jemand Holz für sagen wir 2500 Euro geklaut hat, stehst du auch alleine da...


Was allerdings mit dem befahren relativ wenig zu tun hat.
Oder bist Du der Meinung, das der Dieb das Holz nicht stiehlt, wenn Du ab und zu nachschaust ??
Der kommt dann schon zur richtigen Zeit :wink:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Gigasgagasmann » Mo Okt 13, 2014 11:00

robs97 hat geschrieben:
Fadenfisch hat geschrieben:Möglich.

Aber wenn dir schon mal jemand Holz für sagen wir 2500 Euro geklaut hat, stehst du auch alleine da...


Was allerdings mit dem befahren relativ wenig zu tun hat.
Oder bist Du der Meinung, das der Dieb das Holz nicht stiehlt, wenn Du ab und zu nachschaust ??
Der kommt dann schon zur richtigen Zeit :wink:


Es gibt schon alle möglichen Tricks dagegen:
https://www.enaikoon.com/de/blog/puttin ... ng-device/
http://www.mittelhessen.de/lokales/regi ... 49627.html
http://sondershausen.thueringer-allgeme ... 1647570273
http://www.mainpost.de/regional/rhoengr ... 65,7838928
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon WaldbauerSchosi » Mo Okt 13, 2014 11:54

Langsam aber sicher schweifen wir hier wieder ab...
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Bogenschuetze » Di Okt 14, 2014 7:15

Ich brauch kein Forstwirtschaftschild im Auto.

Es würde höchstens in der Stadt cool im Pseudogeländewagen aussehen. 8)

Viele Grüße
Jürgen
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon forstulle » Di Okt 14, 2014 7:52

Wenn schon Forstschild, dann die witzige Variante

http://www.brennerforst.de/artikel299.html
http://www.brennerforst.de/
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon WaldbauerSchosi » Di Okt 14, 2014 20:04

Die Idee ist lustig, ob das jeder so versteht ist halt die Frage.

Aber mir wär es die 15€ nicht wert... finde ich doch leicht überzogen aber das passt hier nicht rein.
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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Ugruza » Mi Okt 15, 2014 6:25

Ich finde die Schilder gar nicht mal so witzig. Wir hatten hier vor einigen Jahren den größten Wilererfall den Österreich je gesehen hat - inkl Bedrohung der örtlichen Bevölkerung und einem Todesfall - also bevor man sich sowas ins Auto hängt sollte man sich auch bewusst sein was "Wilderei" oder "Diebstahl" bedeuten - nämlich Straftaten.

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Re: Schild Forstwirtschaft im Auto

Beitragvon Gigasgagasmann » Mi Okt 15, 2014 8:19

Genau, wozu ein Schild ins Auto, wenns nicht verlangt wird und eh bedeutungslos ist ?
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