habe vor einen Bulldog zu kaufen, leider sind die Papiere verlorengegangen, was kann ich tun und braucht es unbedingt eine Vollabnahme? Was sind die Kosten
Danke, ne gestohlen ist er nicht aber der wo ihn mir verkauft hat ihn auch schon ohne Papiere gekauft und damals keinen Kaufvertrag gemacht sprich die meinen dann er ist 1x gestohlen worden und 1x als Hehlerware verkauft worden, das ist der Punkt.
du brauchst von dem Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung , dass er der Besitzer des Traktor ist und er die Papiere nicht mehr hat . Dann brauchst du eine Vollabnahme vom TÜV , ein Datenblatt über den Schlepper wäre nicht schlecht , eventuell gehen auch Papiere vom selben Schleppertyp . Mit den ganzen Papieren dann zur Zulassung , diese machen auch wieder den Abgleich mit dem KBA .
Mein Plan wäre über die FG-Nr. den damaligen Besitzer/letzten eingetragenen Halter ausfindig zu machen, den anzuhauen er soll doch bitte mit ( nennen wir ihn Domas) Domas einen Kaufvertrag nachträglich machen damit Reinhold ihn wieder neu zulassen kann mit Eidestattlicher Erklärung.
Ich weiß skrupellos und ob da die Behörde mitspielt oder ich zum Schluss gesiebte Luft einatme,... ich weiß es nicht.
Ich hab schonmal einen Bulldog gekauft mit Papieren aber bei der Überführung die dann verloren, hatte aber Kaufvertrag und konnte mit Eidesstattlicher Versicherung wieder neue Papiere bekommen ohne Vollabnahme.
Das Problem bei den Bulldog den ich jetzt kaufen will ist das es 3 Personen gibt, Person A die den Bulldog (ohne Papiere /da verloren) vor Jahren an Person B (Domas) verkauft hat, Person B (Domas) verkauft den Bulldog an Person C ( Ich).
Person B könnte Person A den Bulldog gestohlen haben und verkauft einen Gestohlenen Bulldog an mich, so denkt die Zulassungsbehörde.
Die FIN führt nicht zum letzten Anmelder des Fahrzeugs wenn es länger als einige Jahre abgemeldet war. Dann sind die Daten weg, selbst wenn die Behörde mitspielt (was sie in dem Fall ohnehin nicht tut, da Privatangelegenheit). Grundsätzlich wird niemand von Hehlerei ausgehen wenn das Fahrzeug nie als gestohlen gemeldet wurde. Es ist auch nicht verboten ohne Kaufvertrag zu kaufen. Nur es wird dann schwierig mit der Anmelderei. Einfacher wäre es, hättest du die Papiere erhalten und später selber verloren.
Der jetzige Besitzer soll sich um die Papiere kümmern und du kaufst dann den Schlepper mit Papieren. So wie du schreibst hast du ja doch ein schlechtes Gefühl dabei. Manchmal sollte man da vielleicht auch draufhören. Der jetzige Besitzer hatte ihn wohl nicht zugelassen? Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Ganz einfach. Dem Verkäufer 1-200€ zum Kaufpreis mehr bieten, damit er sich selbst um gültige Papiere kümmert, oder das Geschäft sein lassen.! Das scheint mir der sicherste Weg zu sein. Oh, Nick war schneller...
Wird der in den seltensten Fällen machen weil der Weg zu neuen Papieren ja auch noch über den TÜV führt. Es geht ja meist um Schätzchen zum Herrichten. Da muss man dann wissen wie nötig man das haben will. Dumm wär nur wenn das gute Stück wirklich auf irgendeiner Liste steht oder (hat es auch schon gegeben ) noch irgendwo angemeldet ist. Ansonsten kann und wird keiner die Geschichte nachvollziehen, wann der Schlepper in deinen Besitz kam und wo die Papiere geblieben sind.
Meines Wissens nach ist der vom vorbesitzer damals abgemeldet worden und stand dann rum, dann wurde er verkauft an den wo mir ihn jetzt verkauft, der hatte ihn auch ein paar Jahre stehen und immer wieder mit 6 km/h Schild im Einsatz.
Wenn der noch irgendwo angemeldet wäre hätte das einer gemerkt, man schaut ja doch hin und wieder auf seinen Kontoauszug oder? Es ist ein Renault Super 4 R7056 also kein "Schätzchen" aber der Preis von 2400€ ist für den Zustand echt top.
Was kostet denn das mit dem TÜV, Vollabnahme usw. alles?