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Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 20:01

Schwarze Nummer und der Anhänger???

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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35 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon Dirk G » Sa Mär 07, 2009 10:59

Hmm , mit der 6 km/h zulassung ist natürlich bescheiden.

Wie würde es so aussehen :

Ich habe ja den Ladekran gekauft. Wäre es eine Möglichkeit diesen fest an einen Schlepper zu montieren ( Dreipunktaufnahme aber geschraubt bzw geschweißt ) und somit als selbstfahrende Arbeitsmaschine umzuschlüsseln ?

Ich möchte dem ganzen Steuer/Tüv/Versicherungs-gedöns aus dem Weg gehen da der Kran vieleicht 4 Wochen im Jahr im Einsatz ist

Theoretisch müsste dann die "selbstfahrende Arbeitsmaschine" auf 20 km/h gedrosselt werden um die Kennzeichenpflicht und somit Tüv etc. zu umgehen. ( und die Anhängekupplung abmontieren )
Würde mir ein Tüv oder Dekra mann den Traktor umschlüsseln ? Muss die 20 km/h bauartbedingt sein ? Hat da jemand erfahrungen diesbezügl.?

Muss ich eventuell die Befestigung des Krans begutachten lassen , eventuell sogar per Einzelabnahme ?

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Gruß Dirk
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Beitragvon forstbetriebwf » Sa Mär 07, 2009 11:51

Ich habe mal dazu eine Frage,warum will jeder eine grüne Nummer,und setzt sich der Gefahr aus unter Umständen den FS zu verlieren und ohne Versicherungsschutz,rumzufahren. Bei Landwirten ist mir das klar mit der grünen Nummer.

Welche Vorteile bringt denn die grüne Nummer,außer der Steuerbefreiung,und die Steuer ist ja nun nicht so hoch das es sich für jeden Schlepper und Hänger gleich riesig zu Buche schlägt.
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Beitragvon charly0880 » Do Jun 18, 2009 11:16

gelöscht weil falscher Thread
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Beitragvon lanz1706 » Do Jun 18, 2009 19:54

Hallo,

auf den Segen könnte ich verzichten der ist nichts wert, lies mal in der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon Eicherfahrer » Do Jun 18, 2009 20:06

Hallo Charly!

Mich würde interessieren auf welcher gesetzlichen Grundlage du ein schwarzes Folgenummernschild ( wenn ich es richtig gesehen habe ) führen darfst. Davon habe ich noch nie gehört, das würde viele Probleme lösen!
Ich habe mich oft mit dem Thema Zulassung beschäftigt und diversen Leuten ein Loch in den Bauch gefragt.
Mein Dekraprüfer sagt: Es gibt ein Gerichtsurteil nachdem es nicht mehr möglich ist ein Fahrzeug auf 6 Km/h umzurüsten. Es heißt so ein Fahrzeug darf bauartbedingt nicht mehr als 6 Km/h fahren. Das Gericht hat bauartbedingt so ausgelegt, dass das Fahrzeug ab Werk nur 6 Km/h fährt und nicht umgerüstet ist ( Gänge gesperrt ). Ich wüsste nicht wo es solche Fahrzeuge gibt. Die Zulassung als fahrende Arbeitsmaschine oder wie das heißt nutzt auch nichts weil man da keinen Hänger ziehen darf.
Wenn jemand von Euch eine Versicherung kennt, die im neuen Vertrag für die Normale Haftpflicht 6 KM/h Fahrzeuge versichert gebt mir bescheid, ich habe keine gefunden.

Beste Grüße
vom Eicherfahrer
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Beitragvon charly0880 » Fr Jun 19, 2009 6:41

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Beitragvon lanz1706 » Fr Jun 19, 2009 8:10

Hallo,

da hast du recht die die Straßenverkehrszulassungsordnung gibt es nicht mehr, aber damals als ich meine Karre Baujahr 1961 zugelassen habe gab es sie noch.
Gruß Lanz 1706
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Beitragvon Ford 5000 » Fr Jun 19, 2009 8:36

Hallo Charly,

Folgekennzeichen sind nur erlaubt, wenn du einen Land.-oder Forstwirtschaftlichen Betrieb hast, und damit auch nur solche Fahrten durchführst. Unabhängig der Schilderfarbe von Zugmaschine.

Sieh mal hier:http://www2.unimog-community.de/index.php?name=PNphpBB2&file=viewtopic&t=17016

Mein Kumpel hat selber auch einen alten Miststreuer den wir zum Holzholen aus dem Wald benutzen. Mit Folgekennzeichen und 25 km/h Schild(schwarzes). Dürften diesen eigentlich auch nicht benutzen, wie ich jetzt weiß.

Viele Grüße aus Hessen
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Beitragvon charly0880 » Fr Jun 19, 2009 9:30

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Beitragvon Forstjunior » Fr Jun 19, 2009 10:15

@charly...
sei doch nicht gleich beleidigt und würg ab. wenn du schon aufgrund eigner Erfahrung zur Aufhellung der Rechtslage beitragen kannst dann tu das doch. Ist doch klar dass in solchen Bereichen beim Bürger evlt. ein wissendefitzit herscht.

also klär die Forumsteilnehmer auf und gut is...wirst dann auch nicht mehr damit belästigt werden.
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Beitragvon Ford 5000 » Fr Jun 19, 2009 12:14

Bild

hier hast du einen.

Schade für Dich, aber ich habe dank dieses Threads und anderen Foren jetzt erfahren, das das Folgekennzeichen bei unserem Hänger nicht zulässig ist, und werden dies ändern.

Viele Grüße aus Hessen
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Beitragvon Eicherfahrer » Fr Jun 19, 2009 19:12

Tja Charly,
wenn ich weiß, dass ich im Recht bin, spiele ich nicht die beleidigte Leberwurst, sondern versuche den anderen vielleicht Unwissenden meinen Standpunkt zu erklären.
Erst in deinem letzten Beitrag hast du geschrieben, dass dein Hänger als Anhängegerät eingestuft ist. Das ist natürlich eine interessante Variante und könnte vielen Leuten helfen, die ein schwarzes Kennzeichen am Schlepper haben. Ich gehe mal davon aus, dass z. B. ein Heuwender auch ein Anhängegerät ist und der braucht auch kein Kennzeichen. Wenn jeder TÜV so einen Einachsholzhänger als Anhängegerät einstuft wäre das eine super Lösung und dazu noch extrem kostengünstig, keine Versicherung, Steuern, TÜV eine super Idee! Hättest du es gleich richtig erklärt, hättest du dich nicht aufregen müssen. Also bleib locker und diskutiere wieder mit, denn die Idee ist super!!!
Gruß
vom Eicherfahrer
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Beitragvon DX85 » Fr Jun 19, 2009 21:43

Definition eines Anhängegerätes:

Landwirtschaftliches Anhängegerät, insbesondere Anhängemäher, mit einem über Lauf- und Stützräder auf dem Boden abgestützten Geräterahmen, der mit einem Traktor durch eine Deichsel verbunden ist, die traktorseitig ein Koppelglied umfaßt, mit dem die Deichsel um eine Hochachse verschwenkbar verbunden ist und bei dem die Deichsel geräteseitig ebenfalls um eine Hochachse schwenkbar ist, wobei zwischen dem Geräterahmen und der Deichsel durch ein Stellglied die seitliche Stellung des Anhängemähers zum Traktor veränderbar ist, wobei die Deichsel aus mindestens zwei um eine Hochachse gelenkig miteinander verbundenen Deichselteilen besteht, die durch die Betätigung eines Stellgliedes ausgehend von der Mittelstellung des Anhängemähers zur Längsachse des Traktors so ausknicken, daß der Abstand zwischen Traktor und Anhängemäher verändert wird.


Wenn Charlys 'Anhänger' als LoF Anhängegerät eingestuft wurde, warum schreibt er dann Kommentare zum Thema Anhänger?
Wie bereits geschrieben sind das zwei verschiedene Dinge. Ein Anhängegerät braucht nicht zwingend eine Folgekennzeichen, nur wenn durch dieses Gerät das eigentliche Schlepperkennzeichen verdeckt wird.

Dann darf das Kennzeichen auch schwarz sein, da es kein Folgekennzeichen im LoF Sinne ist. Siehe z.B. Kennzeichen an Fahradträgern im PKW Bereich. Grüne Kennzeichnen markieren ja nur steuerbefreite Fahrzeuge (hat nichts mit LoF zu tun). Sein 'Anhängegerät' wiederholt nur das 'verdeckte' Schlepperkennzeichen. Eine sehr windige Geschichte. Mir wär das zu heikel.

Die rechtliche Grundlage für die Einstufung eines Brennholzanhängers als Anhängegerät erschliesst sich mir aber leider nicht. Da muß man schon gute Drähte zum TüV Menschen haben.

@charly0880: Die Idee ist nicht schlecht, aber warum hast du dieses kleine Detail nicht schon früher erwähnt? Hätte viele Diskussionen gespart. Deine ersten Beiträge hatten ja daher mit dem Thread-Thema nichts zu tun......

Lars
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Beitragvon CSW-LNF » So Jun 21, 2009 12:06

Dirk G hat geschrieben:Hmm , mit der 6 km/h zulassung ist natürlich bescheiden.

Wie würde es so aussehen :

Ich habe ja den Ladekran gekauft. Wäre es eine Möglichkeit diesen fest an einen Schlepper zu montieren ( Dreipunktaufnahme aber geschraubt bzw geschweißt ) und somit als selbstfahrende Arbeitsmaschine umzuschlüsseln ?

Ich möchte dem ganzen Steuer/Tüv/Versicherungs-gedöns aus dem Weg gehen da der Kran vieleicht 4 Wochen im Jahr im Einsatz ist

Theoretisch müsste dann die "selbstfahrende Arbeitsmaschine" auf 20 km/h gedrosselt werden um die Kennzeichenpflicht und somit Tüv etc. zu umgehen. ( und die Anhängekupplung abmontieren )
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Muss ich eventuell die Befestigung des Krans begutachten lassen , eventuell sogar per Einzelabnahme ?

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Gruß Dirk



Du könntest aber auch hergehen und Dein Fahrzeug, wenn Du weißt, daß Du es brauchst, mit einem Kurzzeitkennz. betreiben. Dann hast die Probleme auch nicht.
Diskutiere niemals mit einem Idio***.
Erst zieht er Dich auf sein Niveau runter, dann schlägt er Dich mit seiner Erfahrung......
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Beitragvon Forstjunior » So Jun 21, 2009 14:04

Kann das mit dem Anhänger auch nicht genau nachvollziehen. Gut ob ein Gerät ein Ahängegerät ist oder nicht wird durch einen Sachverständigen entschieden. Aber ein Anhängerät braucht wie brereits erwähnt keinerlei Kennzeichen. Wieso hat charly..dann ein schwarzes und wieso überhaupt sollte er nen abgestempelten Fahrzeugschein haben. Hatte er auch mal als Begründung geschrieben?

Na ja...das Rätsel könnte er uns nur auflösen indem er seine Abe und seine Zulassungsbescheinigung die er ja habe scannt und hier einstellt.
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