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Moderator: Falke
Landwirtschaftliches Anhängegerät, insbesondere Anhängemäher, mit einem über Lauf- und Stützräder auf dem Boden abgestützten Geräterahmen, der mit einem Traktor durch eine Deichsel verbunden ist, die traktorseitig ein Koppelglied umfaßt, mit dem die Deichsel um eine Hochachse verschwenkbar verbunden ist und bei dem die Deichsel geräteseitig ebenfalls um eine Hochachse schwenkbar ist, wobei zwischen dem Geräterahmen und der Deichsel durch ein Stellglied die seitliche Stellung des Anhängemähers zum Traktor veränderbar ist, wobei die Deichsel aus mindestens zwei um eine Hochachse gelenkig miteinander verbundenen Deichselteilen besteht, die durch die Betätigung eines Stellgliedes ausgehend von der Mittelstellung des Anhängemähers zur Längsachse des Traktors so ausknicken, daß der Abstand zwischen Traktor und Anhängemäher verändert wird.
Dirk G hat geschrieben:Hmm , mit der 6 km/h zulassung ist natürlich bescheiden.
Wie würde es so aussehen :
Ich habe ja den Ladekran gekauft. Wäre es eine Möglichkeit diesen fest an einen Schlepper zu montieren ( Dreipunktaufnahme aber geschraubt bzw geschweißt ) und somit als selbstfahrende Arbeitsmaschine umzuschlüsseln ?
Ich möchte dem ganzen Steuer/Tüv/Versicherungs-gedöns aus dem Weg gehen da der Kran vieleicht 4 Wochen im Jahr im Einsatz ist
Theoretisch müsste dann die "selbstfahrende Arbeitsmaschine" auf 20 km/h gedrosselt werden um die Kennzeichenpflicht und somit Tüv etc. zu umgehen. ( und die Anhängekupplung abmontieren )
Würde mir ein Tüv oder Dekra mann den Traktor umschlüsseln ? Muss die 20 km/h bauartbedingt sein ? Hat da jemand erfahrungen diesbezügl.?
Muss ich eventuell die Befestigung des Krans begutachten lassen , eventuell sogar per Einzelabnahme ?
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Gruß Dirk
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