Hallo,
Habe eine landwirtschaftliche Karre Baujahr 1961 für die es keinerlei Gutachten oder andere Papiere gab, sie ist Jahre lang in der Landwirtschaft benutzt worden mit grünen Folgekennzeichen wo keinerlei Papiere gebraucht wurden. Da wir heute keine Landwirtschaft mehr haben und der Betrieb privatisiert wurde haben wir keinen Anspruch mehr auf ein steuerbefreites Kennzeichen, also mussten unsere Schlepper auf schwarze steuerpflichtige Kennzeichen angemeldet werden. Ich bin auch hingegangen und habe die erste Zeit einfach ein Folgekennzeichen hinten dran gemacht und habe meine Arbeiten (Holzfahren, Sand holen, Kartoffelernte, ......) durch geführt, nach einigen Gesprächen in denen ich darauf aufmerksam gemacht wurde das dies nicht rechtens ist habe ich mich informiert. Ich habe an sehr vielen Stellen (Straßenverkehrsamt, Polizei, ADAC, Rechtsanwalt) nachgefragt und es gab nur ein Ergebnis ohne eine richtige Anmeldung mit eigener Versicherung und Steuer Abgabe darf ich die Karre nicht benutzen hinter meinem Schlepper. Ich bin dann mit der Karre mit Original Typenschild zum TÜV und habe ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO (63,45 Euro) machen lassen. Mit diesem Zettel bin ich dann zum Straßenverkehrsamt und habe die Karre zugelassen, was anfänglich einige Probleme ergab. Der gute Mann meinte das sei nicht nötig das wäre völliger Blödsinn das braucht man nicht, als ich ihn dann bat er solle mir das schriftlich geben wurde er kleinlaut und ging zu einem Kollegen und fragte nach, der sagte auch braucht man nicht war sich seiner Sache aber nicht ganz sicher und griff zum Telefon und fragte nach. Siehe da ich hatte Recht und die Karre wurde angemeldet mit eigener schwarzer Nummer.
Die neueren Maschinen die in der Landwirtschaft benutzt werden haben alle eine allgemeine Betriebserlaubnis weil ohne dürfen sie garnicht im Straßenverkehr benutzt werden.