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Schwarze Nummer und der Anhänger???

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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35 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Schwarze Nummer und der Anhänger???

Beitragvon MFan » Fr Mär 06, 2009 12:40

Ich weiß es gibt hier endlose Diskussionen über grüne, schwarze nummern. Vielleicht war auch mein Fall schon einmal dabei, aber trotzdem:
Bin Privatperson fahre einen Schlepper mit schwarzer Nummer (logischerweise) und habe einen umgebauten Miststreuer (2,7T) zum Holzholen aus dem Wald. Braucht der Anhänger eigentlich ein Nummernschild, in schwarz oder vielleicht selbstgemalt, so wie früher. Muß der Anhänger zum Tüv?
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Beitragvon Markus K. » Fr Mär 06, 2009 12:46

der Fall war schon 100 Mal dabei.... :(

wenn du eine schwarze Nummer am Traktor hast, dann brauchst du auch eine schwarze am Anhänger. Und damit mußt du auch zum TÜV! Für den Hänger brauchst du eine Betriebserlaubnis, und wenn der nicht mehr original ist, weil du da was umgebaut hast brauchst du eine Neuabnahme für einen Brief zum anmelden. Mit Nummerntafel selbermalen geht da nix!
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Beitragvon MFan » Fr Mär 06, 2009 13:15

Das mit den 100mal mag ja stimmen, aber....

Im Fahrzeugschein ist folgender Eintrag: ...beim Transport lösb.-Arbeitsgeräte, Einachsanh. oder Ladepritsche dürfen betragen zu F.1: 3000

d.h. doch die Ladepritsche ist wie ein Arbeitsgerät zu sehen und bis 3 Tonnen darf ich doch dann ohne fahren. Mein Mähbalken hat doch auch kein TÜV bzw. Betriebserlaubnis
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Beitragvon walddödel » Fr Mär 06, 2009 13:40

was denn nun, ladepritsche an der dreipunkthydraulik oder anhänger.....
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Beitragvon Blockhaus » Fr Mär 06, 2009 14:02

Ein Anruf beim TÜV ist schneller und effektiver als hier nun Stunden auf eine Antwort zu warten :wink:

Gruss, Marco
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Beitragvon MFan » Fr Mär 06, 2009 15:50

Ok, ich habs verstanden...
der Dorfsheriff konnte mir keine wirkliche auskunft geben....
beim TÜV NORD war kein Sachverständiger mehr da...
also Montagmorgen wieder...
werde gerne, wenn erwünscht die Ergebnisse hier einstellen...
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Beitragvon spool » Fr Mär 06, 2009 16:48

@ MFan

Der Eintrag bezieht sich auf die dann ( mit Pritsche oder Anbaugeräten ) zulässige Erhöhung deines Gesamtgewichtes und sonst nix.

Den Rest hat Markus doch schon geschrieben!
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Beitragvon Markus K. » Fr Mär 06, 2009 16:56

Hallo MFan

Das was du meinst ist die zulässige Gesamtmasse des Schleppers. Dazu zählen Anbaugeräte, Transportmulden und Einachsanhänger bzw. deren Stützlast, nicht aber die Achslast des Hängers. Deshalb mußt du den in jeden Fall mit schwarzer Nummer zulassen und alle zwei Jahre zum TÜV.
Damit du den zulassen kannst, brauchst du den Brief bzw. eine ABE.
Sobald ein Fahrzeug in Abmessung und Leergewicht verändert wurde ist eine neue ABE/ Typenschild (Eizelabnahme) fällig und ein neuer Brief zwecks Zulassung zu beantragen.

hoffe geholfen zu haben!

gruß
Markus
Gruß Markus

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Beitragvon DX85 » Fr Mär 06, 2009 20:11

Also, ganz einfach: eine ABE brauchen ALLE Anhänger > 6 Km/h, auch mit grüner Nummer.
Folgekennzeichen sind nur für Landwirtschaftliche Betriebe erlaubt. Also mußt Du Deinen Anhänger anmelden, versteuern und zum TÜV.

Wirst Du so erwischt und die Rennleitung kennt sich aus ist das unter Umständen:

1. Fahren ohne Betriebserlaubnis (sofern keine vorhanden)
2. Fahren ohne Versicherungsschutz (nicht angemeldet)
3. Steuerhinterziehung
4. Fahren ohne Führerschein (je nach Schein B/BE etc...)
5. Kennzeichenmißbrauch (Folgekennzeichen nur für LoF) -> max 6 Punkte in Flensburg bei Verurteilung http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch

Mußt selbst wissen ob das sich lohnt....
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Beitragvon Dirk G » Fr Mär 06, 2009 20:48

DX85 hat geschrieben:Also, ganz einfach: eine ABE brauchen ALLE Anhänger > 6 Km/h, auch mit grüner Nummer.
Folgekennzeichen sind nur für Landwirtschaftliche Betriebe erlaubt. Also mußt Du Deinen Anhänger anmelden, versteuern und zum TÜV.


Hi zusammen , klinke mich hier mal kurz ein .

Folgender Sachverhalt .

Großer Traktor ca. 100 PS und 6-7 tonnen Gesamtgewicht , muss ihn auf schwarze Nummer anmelden . Möchte gerne einen Anhänger ziehen der 24 tonnen Gesamtgewicht hat.

Generell müsste der Anhänger ja getüvt und versteuert werden. Technisch ohne weiteres möglich jedoch finanziell absolut uninteressant.

Nachdem ich hier gelesen habe und bißchen im Netz umgeschaut habe bin ich zum Gedanken gekommen den Traktor mit 6 km/h laufen zu lassen .
Dann würde ich die ganze TÜV-Geschichte umgehen , die Besteuerung des Anhängers sowie des Zugfahrzeugs sowie die Versicherung des Traktors bzw Anhängers.( Im Schadensfalle würde die Privathaftpflicht zahlen )
Meine Fragen hierzu :
1 ) Kann ich den Traktor auf 6 km/h drosseln lassen beim TÜV ohne bauliche Änderung ?
2) Reicht es eventuell wenn ich den Schlepper so lasse wie er ist und nur ein 6 km/h Schild anbringe und nur 6 km/h fahre ( habe nur 200 m öffentliche Straße zu fahren , der Rest Waldwege etc )
3 ) Habe nur den alten 3er Führerschein , würde ich bei 6 km/h überhaupt einen Führerschein benötigen

Gruß Dirk
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Beitragvon charly0880 » Fr Mär 06, 2009 21:29

gelöscht weil falscher Thread
Zuletzt geändert von charly0880 am Sa Jun 20, 2009 16:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon DX85 » Fr Mär 06, 2009 22:19

Wenn die Schilder an Achse und Deichsel sind sollte die ABE auch nur ne Formsache sein.
Aber was hat der TÜV mit grüner Nummer und Folgekennzeichen zu tun? Nix.
Wenn Du keine Landwirtschaft hast darfst Du rechtlich mit dem Folgekennzeichen am Hänger auf der Straße nicht fahren (ausser bei LoF Einsatz). Hat aber mit dem TÜV nix zu tun. Dem ist das wurscht, ist ne Sache des Finanzamtes und der STVZO.

@Dirk G: ich meine mich zu erinnern das die 6 Km/h Regelung nur noch für bestehende Fahrzeuge gilt. Dürfte daher für Dich leider wegfallen. Und 6er Schild dranmachen reichte auch früher nicht. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mußte halt 6 Km7H betragen, also drosseln lassen....
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Beitragvon Markus K. » Fr Mär 06, 2009 23:13

charly0880 hat geschrieben:so war heute beim tüv / ABE und einzelabnahme §21 / §4
hab ne grüne nr als fogekennzeichen bekommen / schwarze is am schlepper
als hersteller des anhängers steht mein name drinnen
ging nach vorheriger absprache mit n tüv-ing. ohne probleme
hab sogar ne eigenen VIN eingeschlagen bekommen
typenschilder an der achse und deichsel waren drauf


Was hast du gelöhnt beim TÜV?
Wir sind zur Zeit an der Planung eines Hängers mit 8 to zGG, der soll später an einen 25Km/h-Schlepper laufen.
Gruß Markus

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Beitragvon MFan » Sa Mär 07, 2009 10:05

Also, würde dann bedeuten ich darf den Anhänger von meinem Kumpel ( grüne Nummer) mit meinem Schlepper (schwarze Nummer) nicht ziehen. Hole ich aber Holz aus dem Wald für Privatnutzung ist das dann Forstwirtschaft?
Außerdem würde mich auch mal interessieren was die Tüv-Aktion gekostet hat.
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Beitragvon DX85 » Sa Mär 07, 2009 10:32

MFan hat geschrieben:Also, würde dann bedeuten ich darf den Anhänger von meinem Kumpel ( grüne Nummer) mit meinem Schlepper (schwarze Nummer) nicht ziehen. Hole ich aber Holz aus dem Wald für Privatnutzung ist das dann Forstwirtschaft?
Außerdem würde mich auch mal interessieren was die Tüv-Aktion gekostet hat.


Zum tausendsten mal, das hat mit der Kennzeichenfarbe nichts zu tun, nur mit dem Einsatzzweck.
Den Hänger darfst Du im loF Einsatz auch mit Deinem Schlepper ziehen, aber nur dann.
Privates Brennholzselbstwerben (im fremden Wald) zählt nicht dazu. Bewirtschaftest Du aber Deinen Wald wäre es OK. Keiner schreibt Dir vor wie Du die Erzeugnisse Deines Waldes nutzen mußt.

Aber die Kosten für die Abnahme würden mich auch interessieren....
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