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Jupiter Jones hat geschrieben:Das ist doch nur eingestellt worden um nicht noch mehr Dreck ans Licht zuschaufeln.
Jupiter Jones hat geschrieben:Das ist doch nur eingestellt worden um nicht noch mehr Dreck ans Licht zuschaufeln.
Gabriel hätte letztes Jahr schon zurücktreten solln.
Obendrein sollten alle Typen die Film/Bildmaterial von Kindesmissbrauch runter Laden und auch die Eltern, die Bilder von ihren Kindern ins Netz
stellen bestraft werden....meinetwegen auch mit Foto/Adresse im Internet veröffentlichen so dass sich andere die Daten/Bilder runterladen können.
Für mich gibt es kein Pardon für diese Sorte von Menschen, die Schutzbefohlene so Missbrauchen.
Emmy
Er wird jetzt als Opfer dargestellt...weil er nicht mehr in Deutschland leben und Arbeiten kann, das ist mir so scheiß egal, darüber
hätte er sich vorher gedanken machen können.
automatix hat geschrieben:´[..] ist eine Schande für unseren Rechtsstaat.
[..](was ich ja eigentlich sowieso eine Sauerei finde und grundsätzlich abgeschafft gehört, nur weil einer im Bundestag sitzt braucht der keine Immunität)[..]
klar, jeder regt sich jetzt darüber auf, daß der ein böser Kinderschänder ist, aber trotz allem bleibt für mich die ganze Sache mit einem sehr faden Beigeschmack - jemanden solche Bilder unterzujubeln ist heutzutage eine gute Möglichkeit, um jemanden elegant aus dem Weg zu räumen.
Auf rechtlich einwandfreien Weg hätte man auf jeden Fall ihm nichts nachweisen können (da sind wir wieder beim Problem der Immunität)....
§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Turbomäster hat geschrieben:http://www.welt.de/debatte/kolumnen/zippert_zappt/article125901449/Sylt-wird-zur-Gefaengnis-Insel-fuer-Edathy-und-Lanz.html
Lanz muss gestern wohl ausgerastet sein in seiner Sendung. Er hat wenig Verständnis für die öffentliche Empörung und viel Verständnis für Pädathy. Liest sich so in etwa.
Labernich hat geschrieben:Hat eigentlich mal jemand Oppermann und Gabriel wegen Strafvereitelung angezeigt?
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