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Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts?!

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts?!

Beitragvon Ice » Fr Jan 18, 2013 8:57

Also als erstes vorab : Ich will keinen anscheißen oder so :wink:

Aber meines Wissens nach endet die Sperrfrist doch am 31. Januar oder?
Bei durchgängiger Schneedenke und Frost ist ausbringen sowieso nicht gestattet oder?

Wie kann es dann sein dass jetzt bei uns im Dorf schön auf dem Frost/Schnee die Gülle/Mist und Co gefahren wird? Spreche hier nicht von einem sondern mindestens von 4-5 Leuten? Wie gesagt ich will keinen anscheißen aber das kanns doch nicht sein?! Jetzt liegt die Gülle z.b. laut Wetterbericht mind. 10 Tage oben auf´m Schnee - Besser können wir Landwirte unser Image doch nicht kaputtmachen?

Oder hab ich irgendwas in Sachen Sperrfrist nicht verstanden oder sind die Lagermöglichkeiten im allgemeinen so ausgenutzt? (haben selber keine Viehwirtschaft)

Achja Bundesland NRW...
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts?!

Beitragvon JueLue » Fr Jan 18, 2013 14:17

Vielleicht mal selber unter Düngeverordnung googeln, oder mit einem Landwirt sprechen?

Termin: Wer eine Verschiebung der Sperrfrist beantragt hat, kann ab dem 15. Januar fahren, allerdings nur auf bewachsenem Grund.

Einzuhalten sind zusammengefasst folgende Regeln:

- Keine Gülle bei Schneehöhen über 5cm
- keine Gülle wenn der Boden tiefer als 10cm gefrohren ist, und tagsüber nicht oberflächlich antaut.

Also: weniger als 10cm Frost: fahren, egal ob es antaut, mehr als 10cm Frost: nur fahren wenn es oberflächlich antaut.

Auf leichten Böden müssen bis zum 1.2. Nitrifikationshemmer zugesetzt werden.

Es gibt viele Untersuchungen, die zeigen, dass Güllegaben um diese Zeit auf nicht zu leichten Böden recht gute Verwertungen haben.

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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts?!

Beitragvon juergen515 » Fr Jan 18, 2013 18:06

Würde auch mal auf die mögliche Sperrfristverschiebung bei den Kollegen tippen.
Tief gefroren dürfte der Boden noch nicht sein und eine Schneedecke zählt nur als solche wenn sie komplett geschlossen ist.
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts?!

Beitragvon Feldhase14 » Fr Jan 18, 2013 22:29

Also das Phänomen trat bei den Landwirten in meiner umgebung auch diese woche auf :D
Ich hab direkt mal nachgefragt: Die haben bei der Landwirtschaftskammer NRW eine Sondergenehmigung beantragt, die es erlaubt, trotz geringer Schneedecke und Frost, organischen Dünger auszubringen. Allerdings NICHT auf Grünland, sondern nur auf Getreide oder auf Ackerland, dass noch nicht bepflanzt ist ;)
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts?!

Beitragvon JueLue » Sa Jan 19, 2013 8:12

Feldhase14 hat geschrieben:Also das Phänomen trat bei den Landwirten in meiner umgebung auch diese woche auf :D
Ich hab direkt mal nachgefragt: Die haben bei der Landwirtschaftskammer NRW eine Sondergenehmigung beantragt, die es erlaubt, trotz geringer Schneedecke und Frost, organischen Dünger auszubringen. Allerdings NICHT auf Grünland, sondern nur auf Getreide oder auf Ackerland, dass noch nicht bepflanzt ist


Also, ich kann nur für NRW sprechen, aber

- die Sonderregelung bezieht sich nur auf den Termin und ist nur eine Verschiebung der Sperrfrist, d.h. man muss im Gegenzug im Herbst 2 Wochen eher aufhören.

- geringe Schneedecke heisst weniger als 5 cm und ist unabhängig vom Termin die Obergrenze. Die Düngeverordnung gibt vor: keine Gülle auf eine geschlossene Schneedecke. NRW sagt: eine Schneedecke gilt ab 5cm als geschlossen.

- die Sperrfristverschiebung bezieht sich (in NRW) auch auf Grünland, und gerade dort ist eine frühe Güllegabe sinnvoll

- auf Acker der "nicht bepflanzt" ist, also z.B. zu Rüben oder Mais darf in der Zeit vor dem 1. Februar gerade nichts ausgebracht werden, was ja auch logisch ist, da dort die Gefahr von Nährstoffverlusten natürlich höher ist.

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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon julius » Sa Feb 21, 2015 22:00

juergen515 hat geschrieben:Tief gefroren dürfte der Boden noch nicht sein und eine Schneedecke zählt nur als solche wenn sie komplett geschlossen ist.


Das mit der komplett geschlossenen Schneedecke mit über 5 cm Schnee dachte ich bisher auch und steht so in den §.
Hab deshalb heute guten Gewissens auf schnurebenem Grünland Gülle ausgebracht.
Eigentlich perfekte Voraussetzungen für eine dickflüßige Gülle, durch den leicht schneebedeckten Boden. Durch den geringen Schnee sickert der N sofort in den Boden ein, also genau dahin wo er hingehört, und verschwindet nicht in der Luft, was bei trockener Witterung und höheren Temperaturen in wenigen Stunden passiert, bei dickflüssiger Gülle.

Hatte also ein gutes Gewissen was meinen Geldbeutel ( kaum N Verlust ) und den Umweltschutz angeht.

Plötzlich standen aber heute 2 grüne Frackträger da mit dem blaublinkenden Maßkrug auf dem Dach. :lol:

Der Redelsführer meinte er muss das noch abklären, aber ich bekomm ziemlich sicher eine Anzeige weil ich gegen die Düngeverordnung verstoßen habe. Warum genau wollte er mir nicht sagen. Er hat schonmal meinen Namen, alle Daten usw aufgenommen. Dann meinte er noch, dass meine jetzt ausgebrachten Nährstoffe komplett verloren wäre. Ich widersprach energisch, aber er als Beamter wird es ja besser wissen. :roll:

Mal abwarten. Falls was kommt lege ich auf jeden Fall Widerspruch ein.
Hab schon Screenshots von den örtlichen Wetterstationen gemacht ( Tageshöchsttemperatur ) heute 8 Grad, gestern 10 Grad. Der Boden war somit also oberflächlich aufgetaut, bzw vollständig getaut.
Boden war nicht wassergesättigt.
keine geschlossene Schneedecke mit durchwegs über 5 cm.
Fotos hab ich auch geschossen wegen der Schneedecke und das der Boden oberflächlich angetaut und nicht wassergesätigt war.
Ich kann nur schlecht beweisen das ich meine Fotos auch von diesem Grundstück gemacht habe. Die Fotos könnte ich ja sonstwo geschossen haben. Mal sehen. Wird dann wohl ein Richter entscheiden müßen.
Falls die beiden Polizisten, was ich denen zutraue, an einer für mich wirklich ungünstigen Stelle des Grundstücks mit dem Zollstock eine hohe Schneetiefe messen und fotografieren kann ich schon ein Problem bekommen. Den beiden Staatsdiener glaubt der Richter natürlich mehr als einem kleinen Bauer.
Dann bin ich mal gespannt wie das Amt für Landwirtschaft auf den Fall reagiert.

Ich muss mir langsam aber sicher immer mehr eingestehen das der Beruf Landwirt nicht mehr das ist was er mal war. Man kann nicht mehr nach eigenen ermessen und bestem Gewissen handeln, sondern muß vor man den Schleeper startet die Paragraphen studieren. Sonst klicken irgendwann noch die Handschellen. :roll:
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon Der Kobi » So Feb 22, 2015 10:35

Julius, halt uns auf dem Laufenden. Ich sehe da keinerlei Vergehen von Dir. Wende Dich an den Bauernverband.. (natürlich NUR, wenn Mitglied bist). Mir hat er in einem ähnlichen Fall geholfen. Und alles abgewimmelt. Akteneinsicht verlangen.. dann erfährst du mit viel Glück auch den Denunziant. Weil die Polizei kam ganz sicher aufgrund einer Anzeige.
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon marius » So Feb 22, 2015 10:44

Dann meinte er noch, dass meine jetzt ausgebrachten Nährstoffe komplett verloren wäre.


Ein Dilemma in unserem Rechtsstaat ist, dass neben dümmlichen Verbrauchern auch noch Beamte ohne Fachwissen auf gut ausgebildete Landwirte losgelasen werden und diesen eine gute fachliche Praxis erklären wollen und Landwirte als Umweltverschmutzer bloßgestellt werden. Ein Unding das sich die Landwirte nicht länger gefallen lassen sollte.
Wenn ich dasselbe umgekehrt einem Beamten unterstellen würde, müßte ich mit einer Anzeige wegen Verleumdung rechnen.

Es ist allseits bekannt das Gülle die ab ende Februar auf Schnee auf ebenen Grundstücken ausgebracht wird die bestmögliche Wirkung zeigt ohne N-Ausgasung.

Zeig diesem Beamten und eventuell dem Richter diesen Gülleversuch incl der Nitratwerte einer staatlichen Lehr und Versuchsanstalt und markiere die wichtigen Punkte wie diesen hier :

Auch das Düngungsverbot bei einer Schneeauflage über 5cm ist zu hinterfragen.
Eine Gülleausbringung zum Beispiel Ende Februar/Anfang März in Schnee führt zu einem deutlich
besseren Aufwuchs des ersten Schnittes, was die Praxis immer wieder bestätigt. Dieses Verbot wurde wohl aus
optischen Gründen erlassen.
Dateianhänge
Spaet_geduengte_Guelle.pdf
(217.96 KiB) 370-mal heruntergeladen
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon JueLue » So Feb 22, 2015 13:14

Ist ja schon gut, dass du einige Fotos gemacht hast - inwieweit haben denn die "Kläger" das vor Ort dokumentiert? Hast du da Unterlagen bzw. die Fotos, die die gemacht haben?

Bei uns in der Nachbarschaft ist eine DWD-Wetterstation, da kann man für jeden Tag die aktuelle Schneehöhe abfragen, kann auch nützlich sein.

Mit den 5cm ist das so eine Sache, ich zitiere hier mal die Durchführungsverordnung:

§ 3 (5): Aufbringverbote auf bestimmten Böden
Ein Boden gilt als wassergesättigt, wenn der gesamte Porenraum wassergefüllt ist. Dies ist
insbesondere daran erkennbar, dass auf freier, ebener Fläche (nicht Fahrspuren) Wasserlachen
sichtbar sind oder beim Formen des Bodens (außer Sand) Wasser austritt oder die Befahrbarkeit
bei frostfreiem Boden nicht möglich ist.
Hinsichtlich des gefrorenen Bodens wird auf die Ausführungen unter § 2 Nr. 12 verwiesen.
Die zu düngende Fläche oder Teilfläche darf nicht höher als 5 cm mit Schnee bedeckt sein.

Anmerkung: „Durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt“ in § 3(5) darf also nicht so interpretiert
werden, dass eine Düngung zulässig ist, sobald ein kleiner Teil der
Fläche weniger als 5 cm mit Schnee bedeckt ist. Es kommt vielmehr auf die
Schneehöhe auf der zu düngenden Fläche oder Teilfläche an, die 5 cm nicht
überschreiten darf.


Bei enger Auslegung müsstest du also an jeder Stelle, die mehr als 5cm mit Schnee bedeckt ist das Fass abstellen.
Ist natürlich völlig praxisfern.

Ich weis nicht, aus welchem Bundeland du kommst, aber ich würde auf jeden Fall mal vorsorglich mit der Landwirtschaftskammer - falls vorhanden und mit dem Bauernverband - falls Mitglied Kontakt aufnehmen.

Es kann sogar sinnvoll sein, die Flucht nach vorne aufzunehmen, und mit dem (Leiter) des zuständigen Umweltamtes Kontakt aufzunehmen.
Die müssen ja eventuell eine Stellungnahme abgeben und oft ist der Leiter weniger verbohrt als seine Mitarbeiter und es macht sich gut, wenn man nicht mauert, sondern dazu steht, dass man nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, und dazu steht.

Und ich denke, du hast den Zielen, die die Düngeverordnung erreichen will entsprochen und du kannst zu deiner Maßnahme stehen.

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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon Alibengali » So Feb 22, 2015 19:13

Ja ja wenns den Lieben nachtbarn Stinkt......
Ich würde erstmal abwarten ob die Blaumänchen etwas zu beanstanden haben. Ich würde den Fall genau dokomentieren und wenn du eine reine Weste hast ist doch alles in butter.
Wenn du einige Zeit wartest würde ich bei den Blaumänchen vorstellig werden und mich mit einem Strafantrag deinerseits bedanken.
Das kannst du mir glauben das wirkt manchmal Wunder und die Blaumänchen dürfen auch einmal etwas für dich tun. (Machen Sie nicht immer gerne aber das müssen Sie,.Auch wenn es im Sande verläuft werden Sie in der Regel freundlicher, man kennt sich dann schon besser)
Du kannst ja berichten wie es läuft.
Erwarte aber für den Anfang nicht zu viel das geht manchmal über viele Ecken aber wenn du dich nicht bedankst. Endet es nie!
Und wundere dich nicht wenn auf einmal die Blaumanchen bei jemanden vor der Tür stehen von dem du es Nie gedacht hättest.

Der Maddin
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Schweinen werfen!!!!!!
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon JueLue » So Feb 22, 2015 19:47

Strafantrag - wegen was genau?

Wenn ein "besorgter" Bürger sich bei der Polizei meldet um "das mal zu klären, dass da nichts umweltgefährdendes passiert", kann man den kaum anzeigen.

Das Auftreten der Polizei, wenn es denn wirklich so war wie beschrieben, finde ich schon eher bedenklich.

Nicht nur, dass das von nicht vorhandenem Fachwissen zeugt, was man ja vielleicht von einem Polizisten erstmal auch nicht erwarten kann, fehlt mir da vollständig die zu erwartende Neutralität.

Anzeige finde ich aber den völlig falschen Weg.

ich würde mal den Dienststellenleiter besuchen und sehr freundlich (meine ich nicht ironisch!!) auf die Situation aufmerksam machen und einige Fachunterlagen zur Gülledüngung dalassen, damit seine Untergebenen in Zukunft kompetenter auftreten können (auch gegenüber den besorgten Bürgern).
Vielleicht gibt es ja in naher Zukunft auch eine Veranstaltung der Landwirtschaftskammer zum Thema?

Es lohnt sich eigentlich nie, auf sowas mit einer Gegenanzeige zu antworten, oder gar den Polizisten ans Bein pinkeln zu wollen - wenn dann so wie ichs beschrieben habe.

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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon H.B. » So Feb 22, 2015 20:45

Der Kobi hat geschrieben: Ich sehe da keinerlei Vergehen

Ich auch nicht. Da kann eigentlich nix rauskommen.
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon julius » Di Feb 24, 2015 14:55

Hallo, der Fall wurde von keinem Bürger gemeldet,die Polizei kam zufällig vorbei, als sie hier im Ort einen anderen Fall zu lösen hatten. Und beim vorbeifahren haben sie angehalten. Da ich zu diesem Zeitpunkt gerade zuhause war beim Gülle holen weiss ich nicht ob sie Fotos oder ähnliches haben.
Ich hab dem Polizisten nun kürzlich noch vorgeschlagen, ihm diesen Versuch von marius ( Gülle auf Schnee ) zukommen zu lassen. Da er am Telefon schon wieder äußerte, dass er persönlich Gülle auf Schnee sehr bedenklich findet. Damit war er einverstanden. Dieser Versuch vom Spitalhof dürfte zumindest halbwegs zur Aufklärung beitragen hoffe ich doch.

Eigentlich bin ich nicht Gülle gefahren weil randvoll war, sondern weil ich meine dickflüßige Wintergülle auf Schnee und auf schnurebener Fläche ins Dauergrünland ohne Verluste ausbringen kann. Dauergrünland hat einen dichten Wurzelteppich, da wäscht es ende Februar nichts mehr aus, beim Wintergetreide wäre das schon eher möglich.
Auf den paar cm Schnee bei kühler Witterung und ohne Wind waren das wirklich perfekte Zustände. Auch perfekt wegen den Bodenlebewesen wie Regenwürmer die geschont werden.
Da frag ich mich schon warum ich Trottel eigentlich studiert habe, wenn man sein Wissen nicht in die Praxis umsetzen darf. :roll:

Der Fall liegt jetzt beim Amt für Ldw zur Prüfung wurde mir mitgeteilt. Wird also noch dauern bis da was kommt. Ich hab schon angekündigt das ich meinerseits Beweisfotos habe und das ich über meinen Rechtsanwalt Widerspruch einlegen werde. Ich hab Rechtsschutz und bin auch beim BBV Mitglied.

Vorgeworfen wurde mir zuviel Schnee und wassergesättigt. Wassergesätigt kann ich ausschließen, was auch auf meinen Fotos ( Stiefelabdruck usw ) klar ersichtlich ist und auch trotz Schneeschmelze ( + 7 Grad ) stand nirgendwo im Grünland Wasser. Der Boden war also aufnahmefähig.
Die Schneeauflage ist natürlich kritisch wie JueLue schon richtig angesprochen hat. Geschlossen war die Schneedecke nicht. Es gab Stellen komplett ohne Schnee, aber auch einige wenige Stellen mit noch 7-8 cm Schneehöhe. Das spielt wegen der Umwelt sicher keine Rolle, aber es läßt sich daraus halt ein Strick drehen wenn an ungünstigen Stellen gemessen und fotografiert wird.
Traurig aber Realität.
Egal wie der Fall jetzt ausgeht. Ich werde in Zukunft meine Gülle nur noch ohne Schnee aufs blanke Grünland mit dann logischerweise mehr N Verlusten ausbringen. Schlecht für die Umwelt, gut für den Landhändler da ich den in die Atmosphäre vergasten N halt zusätzlich zukaufen muß.
Aber das läßt sich leider nicht ändern. Ich hab keine Lust mich jedes Frühjahr mit Spaziergängern, Polizisten und dem Amt für Landwirtschat herumzuärgern die mich als Umweltverschmutzer abstempeln wollen.
Wobei ich sagen muß das die Ämter für Landwirtschaft auch nur die Vorgaben aus Brüssel umsetzen müßen und da wenig Spielraum haben. Aber wenigstens die Beamten mit landwirtschaftlichen Fachkenntnissen vom Amt könnten etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen da diese Gülleausbringung die umweltschonendste überhaupt ist.
Leider soll das nicht der Fall sein hab ich von Kollegen gehört.
julius
 
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon julius » Di Feb 24, 2015 15:03

Alibengali hat geschrieben:Wenn du einige Zeit wartest würde ich bei den Blaumänchen vorstellig werden und mich mit einem Strafantrag deinerseits bedanken.


Du meinst ich sollte die Polizei verklagen ?
Möglich wäre natürlich eine Schadensersatzklage. :wink:
Mir wurde das Güllefahren eingestellt und ich musste deswegen die Gülle mit unnötig verbundenen Kosten in einer anderen Grube zwischenlagern. :mrgreen:

JueLue hat geschrieben:Nicht nur, dass das von nicht vorhandenem Fachwissen zeugt, was man ja vielleicht von einem Polizisten erstmal auch nicht erwarten kann, fehlt mir da vollständig die zu erwartende Neutralität.



Das Thema hatten wir neulich. Man kann den Polizisten eigentlich keinen Vorwurf machen, woher sollen sie darüber auch Bescheid wissen.
Nur halte ich es für bedenklich wenn man diese Beamten auf die Landwirte losläßt.
Ist doch klar das wenn ein Polizist eine Gülledüngung auf Schnee für eine Umweltverschmutzung hält, dass er dann in Eigenregie den Landwirt aus dem Verkehr zieht. Da brauchts dann keinen Anrufer der das meldet.
Da sollte schon in deren Schulungen das ein oder andere Fachthema am Rande angesprochen werden. Aber sie könnten sich auch selber im Netz über Google informieren, wenn sie denn wollen.
Andererseits ist bei uns auf dem Dorf nichts los. Was soll die Polizei den ganzen Tag auch groß machen ? Ich glaube ein Polizist im Berliner Untergrund, dem täglich Schrotkugeln um die Ohren fliegen, lacht über so eine vermeintliche " Güllestraftat " nur wo die cm Schneehöhe mit dem Zollstock abgemessen werden.
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Re: Sperrfrist für organischen Dünger - keinen interessierts

Beitragvon Hessen-Sibirier » Di Feb 24, 2015 15:30

Einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich vor zwei Jahren auch mal. Da hatte allerdings ein "besorgter" Bürger Meldung gemacht.
Die Petermänner haben einen ziemlichen Aufriss veranstaltet und mir das weitere Aufbringen untersagt, bei leicht gefrorenem Boden ohne Schneeauflage. Abends habe ich nochmals bei der Polizeistation angerufen, dem Dienststellenleiter die Situation erläutert und die Durchführungsverordnung der Düngeverordnung hingefaxt. Habe am nächsten Tag weitergefahren und nie wieder was davon gehört.
Wenn man selbst aktiv wird und vernünftig mit den Leuten spricht, regelt sich sowas meist am einfachsten.
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