yogibaer hat geschrieben:Das grüne Nummernschild an einen x-beliebigen Fahrzeug zeigt an das für dieses Fahrzeug keine Steuer aus welchen Grund auch immer entrichtet werden muss. Habt ihr schon einmal einen PKW eines Schwerbehinderten mit grünen Kennzeichen gesehen? Wenn in der Zulassung landwirtschaftliche Zugmaschine vermerkt ist und das Schriftstück (Kopie) der Zollverwaltung für die Steuerbefreiung mitgeführt wird kann man auch mit schwarzen Kennzeichen bis zum Lebensende des Treckers fahren.
Gruß Yogi
Also bei meiner LOF Zugmaschine, grünes Kennzeichen, brauche keinen Unterfahrschutz und keine AU, steht nirgends was von Landwirtschaft.