Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Jun 13, 2026 19:00

Steuerbefreiung Traktor

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
40 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon freddy55 » So Mai 07, 2017 23:15

yogibaer hat geschrieben:Das grüne Nummernschild an einen x-beliebigen Fahrzeug zeigt an das für dieses Fahrzeug keine Steuer aus welchen Grund auch immer entrichtet werden muss. Habt ihr schon einmal einen PKW eines Schwerbehinderten mit grünen Kennzeichen gesehen? Wenn in der Zulassung landwirtschaftliche Zugmaschine vermerkt ist und das Schriftstück (Kopie) der Zollverwaltung für die Steuerbefreiung mitgeführt wird kann man auch mit schwarzen Kennzeichen bis zum Lebensende des Treckers fahren.
Gruß Yogi


Also bei meiner LOF Zugmaschine, grünes Kennzeichen, brauche keinen Unterfahrschutz und keine AU, steht nirgends was von Landwirtschaft.
freddy55
 
Beiträge: 4173
Registriert: Di Feb 14, 2012 8:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon yogibaer » So Mai 07, 2017 23:30

freddy55 hat geschrieben:Also bei meiner LOF Zugmaschine, grünes Kennzeichen, brauche keinen Unterfahrschutz und keine AU, steht nirgends was von Landwirtschaft.

Und was heißt LOF? Oder stehen da Schlüsselnummern für Fahrzeugklasse und Aufbau?
Gruß Yogi
yogibaer
 
Beiträge: 4382
Registriert: Mo Mär 24, 2008 12:03
Wohnort: Anhalt
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » Mo Mai 08, 2017 7:51

lof (Land- oder Forstwirtschaft) ist nur Forenjargon als Abkürzung für einen Begriff der öfters in den Verkehrsgesetzen auftaucht, nicht im Fahrzeugschein :-)
Für die technische Ausstattung, Schlüsselnummern usw. ist es erstmal irrelevant, ob für das Fahrzeug eine Steuerbefreiung ausgesprochen wird.
Bitte nicht Steuer-, Zulassungs- und womöglich noch Führerscheinrecht verquirlen! Sonst gibt das wieder einen Endlosthread, weil ständig neue Einträge mit sachlich falschem Inhalt richtiggestellt werden müssen.
Die Frage des TE wurde beantwortet: Da die "Umfärbung" des Kennzeichens (noch?) nicht amtlich angeordnet wurde, könnte man sich dumm stellen und alles so lassen. Als verständiger und ehrlicher Nutzer, der die Hintergründe des Besteuerungsverfahrens kennt, sollte man die Zulassungsbehörde auf das Versäumnis des Zolls aufmerksam machen.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15480
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon berlin3321 » Mo Mai 08, 2017 8:18

Morjen....

Mir hat mal einer von der Abt. 110 (Polizei) gesagt, dass wäre Kennzeichenmißbrauch und somi strafbar. Würde eine Anzeige nach sich ziehen, zumindest eine OWI.

Hintergrund: Ich hatte die Idee, grüne Schilder zu nehmen und den Antrag beim Zoll garnicht abzugeben. Geschädigt wäre niemand.

Der/ die Beamten tätigten dann die Aussage, geht nicht, Kennzeichenmißbrauch.

MfG Berlin
berlin3321
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » Mo Mai 08, 2017 8:32

Ein Missbrauch mit dem du dich selbst schädigen würdest, denn dann zahlst du ja Steuern, hast aber Schilder dran die nahelegen dass das Fahrzeug nur beschränkt verwendet werden darf. Warum sollte man eine Beschränkung dokumentieren, aber für unbeschränkte Verwendung zahlen?

Wobei das System auch hier alles andere als konsistent ist, da ja die Möglichkeit einer zeitweisen Versteuerung ohne Schildertausch besteht. Also "kann" der grüne Schlepper im Baustellenbetrieb völlig i.O. sein.
Andererseits kann auch ein versteuerter sagen wir mal Fastrac der sonst Erdmulden zieht am Sonntag gemütlich einen zulassungsfreien Achttonner durch die Gegend schaukeln, unter den berühmten 4 goldenen Bedingungen:
-in einem lof Betrieb
-für einen lof Zweck
-hinter einer Zugmaschine
-bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit

Um die Sache einigermaßen dicht zu halten müssten die Systeme von Zulassung und Zoll regelmäßig abgeglichen werden, was ja vielleicht sogar stattfindet(?).
Aber das führt jetzt alles schon wieder zu weit...
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15480
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon berlin3321 » Mo Mai 08, 2017 8:54

Countryman, weiß ich nicht. Wurde mir so mit geteilt, ein Abgleich, wie in Deinem letzten Absatz angemerkt, soll es geben. Ob es stimmt, keine Ahnung.

Wie auch immer, ich habe den Antrag abgegeben, genehmigt bekommen. Bin somit auf der sicheren Seite, versteuere einige Monate im Jahr und habe weder ein schlechtes Gewissen und auch meine Ruhe.

MfG Berlin
berlin3321
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon anhilde » Mo Mai 08, 2017 9:49

Muss man bei grünem Kennzeichen die Monate eigentlich im voraus versteuern? Also erst Zahlen und dann die erste nicht LoF fahrt, oder gibt es da irgendeine Frist, bis wann man die Steuer anmelden muss?

Viele Grüsse,

André
anhilde
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon berlin3321 » Mo Mai 08, 2017 9:55

Weiß ich nicht. Ich würde sagen, zumindest wäre es empfehlenswert, den Antrag vor erster "nicht LoF Fahrt" abzugeben/ zu faxen um nicht in Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten.

Mir hat man beim Zoll die Auskunft gegeben, ich solle die Tage der nicht LoF Nutzung genau aufführen, Minimum seien 30 Tage.

Ich versteuere min 3 Monate. Je nach Planung und "Vorbestellung" auch mal 4 oder 5. Bisher bin ich so gut gefahren. Noch nie Kontrolle oder separate Nachfragen.

MfG Berlin
berlin3321
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon anhilde » Mo Mai 08, 2017 10:06

Was heißt Minimum? Wenn ich unter 30 Tagen bin brauche ich nicht versteuern?

Viele Grüße,

André
anhilde
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon berlin3321 » Mo Mai 08, 2017 10:35

Nein. Du zahlst immer 30 Tage. Minimum des Zeitraumes 30 Tage, auch wenn Du nur 2 Tage LoF fremd arbeitest.

Ich hatte meine Maschine mal für eine Ausstellung 3 Tage vermietet. War ein Schauobjekt der Zeitschrift HOLZmachen. Für die 3 Tage habe ich 30 Tage versteuern müssen.

Hat mich nicht gestört. Habe die restlichen Tage im nachhinein gut gebrauchen können, den versteuerten Zeitraum für mich optimal genutzt.

Gekostet hat es 22 €.

MfG Berlin
berlin3321
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon anhilde » Mo Mai 08, 2017 14:15

Super Danke, das hilft mir schonmal weiter. Wie ist es beim Kipper. Den habe ich zur Zeit schwarz angemeldet, also versteuert und separat versichert. Kann ich den auch grün anmelden und dann nur in den relevanten Monaten nach versteuern wie beim Schlepper? Für LoF brauche ich ihn nicht anmelden, das weiss ich, dort ist er ausserdem über die Betriebshaftpflicht mit versichert. Aber wenn ich damit nun auch LoF und zeitweilig nicht LoF machen möchte?

Viele Grüsse,

André
anhilde
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Ecoboost » Mo Mai 08, 2017 14:39

Hallo,

lies dir das mal durch:

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/reso ... m/3805.pdf

Gruß

Ecoboost
Ecoboost
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon berlin3321 » Mo Mai 08, 2017 14:59

Anhilde, ich würde beim Zoll anrufen und fragen.

Hänger Grün gibt´s ja 2 Möglichkeiten, Wiederholungskennzeichen bedeutet zwingend 25km/ h.

Oder Grün mit eigenem Kennzeichen (damit TÜV) über 25km/ h. Z.B. 40 oder 50 km/ h. Wäre bei Deinem Schlepper wohl sinnvoll.

Ich könnte mir vorstellen das man da evtl. auch Monatsweise versteuern kann. Weiß ich aber nicht.

Im LKW Bereich ist das z.B. so, Zugmaschine zahlt Anhängerzuschlag, Hänger laufen auf Grün. Ist zwar o.T; nur um Dir aufzuzeigen, in D gibt es nichts was es nicht gibt.

Deshalb: Anrufen und fragen.

MfG Berlin

Edit: Übrigens: Wiederholungskennzeichen (Zulassungsfrei) bedeutet zwingend 25 km/ h. Bretterst Du mit 40 km/ h und Wiederholungskennzeichen durch die Lande ist das Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. :klug:

Somit stimmt Deine Aussage "bei LoF brauche ich nicht anzumelden, dass weiß ich selber" nur zum Teil.

Vorsicht, bei uns sind die da bös´ hinterher. Stehen im Herbst an der Biogasanlage, messen die Geschwindigkeit, halten an, kontrollieren was dran hängt. :klug:
berlin3321
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon 315ecoline » So Sep 10, 2017 20:20

Screenshot_20170910-210321.png
315ecoline
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon 315ecoline » So Sep 10, 2017 20:23

Ausnahme gilt für einachsige Anhänger....also wenn 25 km/h Schild drauf ist, immer zulassungsfrei? Wenn aber Zugmaschine schwarzes Kennzeichen drauf hat, was für Kennzeichen dann der Einachsanhänger?
315ecoline
 
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
40 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Manfred

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki