Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Jun 13, 2026 19:00

Steuerbefreiung Traktor

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
40 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon 315ecoline » So Sep 10, 2017 20:29

Und wenn Traktor z.T. lof genutzt wird und Halter deswegen schwarzes Kennzeichen drauf macht, der Anhänger aber nur für lof Zwecke genutzt wird? Was dann ? Alles nicht sauber geregelt
315ecoline
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » So Sep 10, 2017 21:20

Genau lesen.
Die Ausnahme Einachsanhänger bezieht sich auf das Mitführen hinter etwas anderem als einer Zugmaschine. Beispiel: Viehanhänger hinter Auto, kann lof Steuerbefreiung beanspruchen.
Für die Steuerbefreiung des Anhängers ist es unerheblich, ob das Zugfahrzeug auch steuerbefreit ist.
Es muss sich aber, mit obiger Ausnahme, um eine Zugmaschine handeln, also kein PKW oder LKW...
Ausschlaggebend ist der jeweilige Zweck der Fahrt.

Die meiste Verwirrung entsteht durch Vermischung der Regeln vom Zulassungs-, Steuer- und Führerscheinrecht.

Ja, es ist kompliziert. Bestellt euch die Broschüre "Landwirtschaftliche Fahrzeuge..." vom AID, da ist es verständlich erklärt.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15480
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon 315ecoline » Mo Sep 11, 2017 4:15

Wenn also Traktor schwarz und es eine lof Fahrt ist, welches Kennzeichen dsnn konkret auf Anhänger?
315ecoline
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » Mo Sep 11, 2017 8:04

wenn die vier goldenen Regeln eingehalten sind:
-Verwendung in einem lof Betrieb
-lof Zweck der jeweiligen Fahrt
-hinter Zugmaschinen
-bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit

können zulassungsfreie und damit auch steuerbefreite Anhänger verwendet werden. Grünes Folgekennzeichen eines dem Betrieb zugeordneten Schleppers und 25-Schild nicht vergessen.
Alle anderen Regeln der Stvzo und des Führerscheinrechts sind ebenfalls zu beachten, insbesondere muss für die Anhänger in der Regel eine Betriebserlaubnis vorliegen.
Broschürebestellen, mal 2 Abende nichts anderes vornehmen, dann klappts :prost:

Leider lotst einen AID.de erstmal auf eine Ministeriumsseite die so stark verbessert wurde, dass man überhaupt nichts mehr findet. Daher sicherheitshalber als Link zum klicken:
http://shop.aid.de/1035/landwirtschaftliche-fahrzeuge-im-strassenverkehr

Nochmal: Steuer- und Zulassungsrecht nicht vermischen! Wenn ein Anhänger bereits zugelassen ist oder zugelassen werden soll, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden, es wird dann ggf. ein grünes Nummernschild zugeteilt und der Anhänger darf folglich nur lof verwendet werden (es sei denn er wird nachversteuert).
Wird nach obigen 4 Regeln Zulassungsfreiheit in Anspruch genommen, stellt sich die Frage nach der Besteuerung erst garnicht.
Zuletzt geändert von countryman am Mo Sep 11, 2017 8:17, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15480
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon 315ecoline » Mo Sep 11, 2017 18:12

Wenn aber wie gesagt nur ein Schlepper da ist, der auch privat genutzt wird und deshalb schwarzes Kennzeichen trägt, obwohl er grünes haben könnte. Was dann auf Anhänger, der nur lof genutzt wird?
315ecoline
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon freddy55 » Mo Sep 11, 2017 19:03

countryman hat geschrieben:wenn die vier goldenen Regeln eingehalten sind:
-Verwendung in einem lof Betrieb
-lof Zweck der jeweiligen Fahrt
-hinter Zugmaschinen
-bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit

können zulassungsfreie und damit auch steuerbefreite Anhänger verwendet werden. Grünes Folgekennzeichen eines dem Betrieb zugeordneten Schleppers und 25-Schild nicht vergessen.



Wo kann ich nachlesen daß das Folgekennzeichen grün sein muß?
freddy55
 
Beiträge: 4173
Registriert: Di Feb 14, 2012 8:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » Mo Sep 11, 2017 19:57

Auf Seite 55, zumindest bei meiner Ausgabe der schon mehrfach erwähnten Broschüre.

Wobei nirgends steht dass das Folgekennzeichen grün sein MUSS, es ist allerdings empfohlen. Es sind gemäß Fahrzeugverordnung übrigens nur noch normgerechte (=geprägte) Kennzeichen erlaubt, keine selbstgemalten mehr.
Die Regelung der Wiederholungskennzeichenfarbe ist tatsächlich eine der wenigen gesetzlichen Ungenauigkeiten in dem Bereich. Da ein schwarzes Kennzeichen allerdings ein Privileg darstellt (= versteuertes und in der Nutzung unbeschränktes Fahrzeug), liegt es nahe ein grünes Folgekennzeichen zu verwenden. Denn auch die Zulassungsfreiheit ist an eine eingeschränkte (lof) Nutzung gebunden.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15480
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon freddy55 » Mo Sep 11, 2017 20:08

countryman hat geschrieben:Auf Seite 55, zumindest bei meiner Ausgabe der schon mehrfach erwähnten Broschüre.

Wobei nirgends steht dass das Folgekennzeichen grün sein MUSS, es ist allerdings empfohlen. Es sind gemäß Fahrzeugverordnung übrigens nur noch normgerechte (=geprägte) Kennzeichen erlaubt, keine selbstgemalten mehr.
Die Regelung der Wiederholungskennzeichenfarbe ist tatsächlich eine der wenigen gesetzlichen Ungenauigkeiten in dem Bereich. Da ein schwarzes Kennzeichen allerdings ein Privileg darstellt (= versteuertes und in der Nutzung unbeschränktes Fahrzeug), liegt es nahe ein grünes Folgekennzeichen zu verwenden. Denn auch die Zulassungsfreiheit ist an eine eingeschränkte (lof) Nutzung gebunden.


Grün besagt aber nur daß das Fahrzeug steuerbefreit ist, was aber bei einem zulassugsfreien nicht relevant ist, sagt auch nichts über LOF aus.
freddy55
 
Beiträge: 4173
Registriert: Di Feb 14, 2012 8:19
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon 315ecoline » Do Sep 14, 2017 18:08

Zu dem von mir geschilderten Fall konnte ich keine Infos finden
315ecoline
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Paule1 » Mo Mai 21, 2018 2:58

Also ich hab meine GüldnerG45 jetzt mal für Mai und Juni zwecks Schleppertreffen aus der Steuerbefreiung genommen und das für 16,51 Euro mtl.
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
Paule1
 
Beiträge: 14079
Registriert: Sa Dez 10, 2005 13:35
Wohnort: Franken 444 ü/NN in Bayern
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
40 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Manfred

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki