Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 12:19
countryman hat geschrieben:wenn die vier goldenen Regeln eingehalten sind:
-Verwendung in einem lof Betrieb
-lof Zweck der jeweiligen Fahrt
-hinter Zugmaschinen
-bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit
können zulassungsfreie und damit auch steuerbefreite Anhänger verwendet werden. Grünes Folgekennzeichen eines dem Betrieb zugeordneten Schleppers und 25-Schild nicht vergessen.
countryman hat geschrieben:Auf Seite 55, zumindest bei meiner Ausgabe der schon mehrfach erwähnten Broschüre.
Wobei nirgends steht dass das Folgekennzeichen grün sein MUSS, es ist allerdings empfohlen. Es sind gemäß Fahrzeugverordnung übrigens nur noch normgerechte (=geprägte) Kennzeichen erlaubt, keine selbstgemalten mehr.
Die Regelung der Wiederholungskennzeichenfarbe ist tatsächlich eine der wenigen gesetzlichen Ungenauigkeiten in dem Bereich. Da ein schwarzes Kennzeichen allerdings ein Privileg darstellt (= versteuertes und in der Nutzung unbeschränktes Fahrzeug), liegt es nahe ein grünes Folgekennzeichen zu verwenden. Denn auch die Zulassungsfreiheit ist an eine eingeschränkte (lof) Nutzung gebunden.
Mitglieder: 210ponys, Bing [Bot], frafra, Google [Bot], Nick, Rhöner80