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Steuerbefreiung Traktor

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Klaus_65/70 » Do Mai 04, 2017 19:43

Hallo Zusammen,
nachdem ich seit dem 1.01.2017 meine Flächen nun wieder selbst bewirtschafte, hab ich im Februar die Steuerbefreiung für meinen Traktor beantragt.
Nach einigen hin und her bekam ich heute den Bescheid über die Befreiung.
Ich habe ja bis jetzt schwarze Nummernschilder auf dem Traktor.
Nun meine Frage: Muss ich nun grüne Schilder anbringen oder kann ich mit den schwarzen weiter fahren und z.B. auch einen Anhänger mitführen der keine Zulassung hat. Natürlich nur mit LOF Ladung.
Wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Klaus
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » Do Mai 04, 2017 19:55

dass man dir nichts darüber mitgeteilt hat, zeigt wie unausgegoren die ganze Sache immer noch ist.
Bliebe die schwarze Nummer erhalten, hätte keine Ordnungsbehörde bei Kontrollen die Möglichkeit zu erkennen, ob Steuerbefreiung vorliegt und zum augenscheinlichen Verwendungszweck passt.
Darum gibt es überhaupt grüne Nummernschilder: Damit kontrolliert werden kann, ob jeder seine Steuern zahlt. Denn "grüne" Fahrzeuge dürfen nur unter bestimmten Umständen verwendet werden. Es wird auch im Fahrzeugschein eine entsprechende Stempelung gesetzt.
Wenn dir nicht amtlich mitgeteilt wird dass du die Schilder umzutauschen hast, musst du erstmal garnichts unternehmen würde ich sagen. Lasse mich aber gern belehren...
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Holzteufele » Do Mai 04, 2017 19:55

Mit dem Bescheid, Fzgschein und Brief (oder bei neuen Dokumenten ZB1 und ZB2) und gültiger HU und natürlich den schwarzen Kennzeichen (beide) zur Zulassungsstelle gehen dort gibt's dann einen neuen Schein mit dem Vermerk in 22 "grünes Kennzeichen" außerdem müssen dann "grüne" Kennzeichen dran. Das Finanzamt wird dann von der Zulassungsstelle informiert wegen der Steuerbefreiung.
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » Do Mai 04, 2017 20:12

das Finanzamt ist seit 2014 raus aus der Nummer:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Uebernahme-Zollverwaltung/uebernahme-zollverwaltung_node.html

Sowohl die Entscheidung über die Befreiung als auch der Einzug sind beim Zoll angesiedelt, ich denke nicht dass die jetzt auf die Rückmeldung der Zulassungsstelle warten, um dir wahrscheinlich vorhandenes Guthaben auszuzahlen. Einfach mal abwarten...
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Klaus_65/70 » Do Mai 04, 2017 20:19

Hallo,
also den Bescheid mit der Steuerrückzahlung habe ich in dem Anschreiben von heute bereits bekommen.
Angeblich wird mir das Restguthaben auf mein Konto überwiesen.

Grüße
Klaus
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » Do Mai 04, 2017 20:27

Dann hast du jetzt einen inkognito steuerbefreiten Traktor. Einfach die nächsten 600 Jahre nicht abmelden und genießen...
Der Fall "Neueinrichtung eines lof Betriebes" war halt nicht vorgesehen.
Waren wir nicht mal das Land, in dem die Verwaltung funktionierte?
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon lama-bauer » So Mai 07, 2017 9:44

Servus,
ganz kann ich hier Countryman nicht zustimmen.
Betriebsmäßig darfst du ja jetzt das grüne Kennzeichen benützen.
Fährst du jetzt weiter mit dem schwarzen Kennzeichen begehst du Steuerbetrug,da du ja keine Steuern mehr dafür bezahlst.
Früher oder später wird der Zoll deine Änderung an das Landratsamt weitergeben,dann folgt gleich mal eine Nachzahlung oder Strafe,weil dein Schlepper immer noch mit schwarzem,steuerpflichtigen Kennzeichen angemeldet ist.
Bei einem Unfall hast du da erhebliche Probleme.
Frag im Landratsamt nach,ob du zur Umschreibung die alte Nummer behalten kannst.
Dann besorgst du dir eine handvoll günstigere grüne Schilder im Internet,damit du auch gleich für deine Anhänger Folgekennzeichen hast.
Dann den Schlepper umschreiben und die Sache ist erledigt.
MFG
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Hellraiser » So Mai 07, 2017 10:29

Hallo,

Wenn Steuerbefreit und Grüne Nummer, dann ist alles OK.
Wenn jettz aber die Steuerbefreiung wegfällt, weil z.B. die Flächen oder der Betrieb veräußert wurde oder sonstwas, dann muss das gemeldet werden, sonst ist man Steuerschuldner, das kann richtig teuer werden.
Also einmal Befreit für immer ist nicht, das kann auch ins Auge gehen.

Ein Arbeitskollege wurde mal Freundlich darauf hingewisen (vom Amt) das man nach 18jahren doch mal den Schlepper ummelden könnte.

mfg
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » So Mai 07, 2017 12:29

lama-bauer hat geschrieben:Servus,
ganz kann ich hier Countryman nicht zustimmen.
Betriebsmäßig darfst du ja jetzt das grüne Kennzeichen benützen


Genau genommen MÜSSTEST du es sogar benutzen. Denn nicht das grüne Kennzeichen dokumentiert ein Privileg, sondern das schwarze, welches keine Nutzungseinschränkungen hat.
Fährst du jetzt weiter mit dem schwarzen Kennzeichen begehst du Steuerbetrug,da du ja keine Steuern mehr dafür bezahlst.

Nur wenn tatsächlich nicht steuerbefreite Fahrten durchgeführt werden.

Früher oder später wird der Zoll deine Änderung an das Landratsamt weitergeben,dann folgt gleich mal eine Nachzahlung oder Strafe,weil dein Schlepper immer noch mit schwarzem,steuerpflichtigen Kennzeichen angemeldet ist.
Bei einem Unfall hast du da erhebliche Probleme.
Frag im Landratsamt nach,ob du zur Umschreibung die alte Nummer behalten kannst.
Dann besorgst du dir eine handvoll günstigere grüne Schilder im Internet,damit du auch gleich für deine Anhänger Folgekennzeichen hast.
Dann den Schlepper umschreiben und die Sache ist erledigt.
MFG


Ob tatsächlich ein Rückkanal Zoll ---> Amt besteht? Normal läuft es dort so: Du bekommst auf dem Amt eine grüne Nummer zugeteilt und das KFZ wird angemeldet. Erst im Anschluss beantragst du die Steuerbefreiung beim Zoll. Wird das versäumt oder verweigert, hast du ein grünes Kennz., welches dir aber garnichts nützt, da du trotzdem besteuert wirst (Einzugsermächtigung ist immer zu erteilen!).
Beim Amt nachfragen wäre der saubere Weg, das ist völlig richtig.
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon freddy55 » So Mai 07, 2017 17:57

Ich glaube hier läuft einiges aneinander vorbei, und ist eine Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen überhaupt LOF ?? Wenn nicht gibt es Problem mit Zul. freiem LOF Anhänger.
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon countryman » So Mai 07, 2017 18:43

Gähn! Hatten wir schon 1000x. Entscheidend ist der Zweck der Fahrt, nicht die Kennzeichenfarbe des Zugfahrzeugs.
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Regenwurm » So Mai 07, 2017 19:07

Warum überhaupt Steuerbefreiung für landw. Traktoren? Jeder Pendler zahlt für seinen Golf oder für das Bahnticket Steuern? Ich würde das nicht mehr paschal
festlegen, sondern von der Betriebsgröße abhängig machen. Kleiner Landwirt zahlt keine Steuer, großer Betrieb zahlt Steuern.
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon Hellraiser » So Mai 07, 2017 19:28

Hallo,

Das mit den Steuern, also wer zahlen soll und wer nicht ist ein nicht endendes Thema, da wird es nie eine Lösung geben womit alle zufrieden sind.
Ich finde es z.B. nicht gerecht das ein Elektro-Auto nicht zahlen soll da kein (Direkter) Schadstoffausstoß, aber mein Anhänger soll zahlen, der hat jedoch auch keinen Schadstoffausstoß.
Beide rollen über die Strasse, also "nutzen" diese ab.

So könnte man jetzt weiter und weiter Diskutieren, man kommt jedoch auf keinen Grünen Zweig.

mfg
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon freddy55 » So Mai 07, 2017 20:31

countryman hat geschrieben:Gähn! Hatten wir schon 1000x. Entscheidend ist der Zweck der Fahrt, nicht die Kennzeichenfarbe des Zugfahrzeugs.


Damit ist aber die Frage nicht beantwortet.
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Re: Steuerbefreiung Traktor

Beitragvon yogibaer » So Mai 07, 2017 20:40

Das grüne Nummernschild an einen x-beliebigen Fahrzeug zeigt an das für dieses Fahrzeug keine Steuer aus welchen Grund auch immer entrichtet werden muss. Habt ihr schon einmal einen PKW eines Schwerbehinderten mit grünen Kennzeichen gesehen? Wenn in der Zulassung landwirtschaftliche Zugmaschine vermerkt ist und das Schriftstück (Kopie) der Zollverwaltung für die Steuerbefreiung mitgeführt wird kann man auch mit schwarzen Kennzeichen bis zum Lebensende des Treckers fahren.
Gruß Yogi
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