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Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Otto Mohl » Mi Okt 01, 2025 19:16

Das was du schreibst, klingt alles wirr.

IAB geht nicht in Wald und nicht in Acker.

An der Umsatzsteuersache kannst nur du oder dein Steuerberater Schuld haben. Das ist doch alles digital und kommt dann automatisch. Das dauert keine Jahre.

Und wenn du das System verstanden hast, kann man mit der Umsatzsteuer auch den Gewinn hin und her schieben, wenn Käufe und Verkäufe um den Stichtag herum geschoben werden.
Otto Mohl
 
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Mi Okt 01, 2025 19:31

Na so wirr ist das nicht.

Betriebseröffnung 2022.
Bis die Steuernummern da waren für die Ust Erklärung was 2024.
Danach konnte erst die Ust für 22 und 23 erklärt werden.
2025 wurde für 2024 erklärt.
2025 kammen erst die Erstattungen für die 3 Jahre.
Sind wohl die Schwierigkeiten der ersten Jahre bis alles sauber läuft.
Meine Rettung wäre dann wirklich der Verlustvortrag.
70% sollen möglich sein, aber beziehen die 70% sich auf den Gewinn wo 30% bleiben müssen oder auf das gesamte positive EK?

Meine Verlusste waren 2023 und 2024 enorm durch die UST weil die sich extrem Negativ auf die EÜR auswirkt, wenn es da noch keine Erstattung gibt.

Wenn ich jetzt diese Verlustvortrag Version noch rein bekomme für 2023 und 2024, würde ich jetzt 2025 mit einen Plus raus gehen, was aber nicht mehr so extrem in die Einkommensteuer rein haut und habe ab 2026 flüssige Kalkulierbare Jahre, bzw. Nicht mehr solche ausschwingungen.

Wenn dem so ist, muss ich mir einen neuen Stb suchen. Der hat durch das Minus nicht mal Abgaben aus der Lohnarbeit gegen gerechnet... was man nun im Nachgang machen muss um mehr Verlustvortrag zu erhalten.

Danke an Euch! Ich hoffe ich habe das richtig verstanden mit der Verlustvortrag.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Grasland » Do Okt 02, 2025 19:30

Mensch ist das ein Bürokratismus mit der Umsatzsteuerberechnung. Man hat den Eindruck das wird so kompliziert gemacht, dass nur noch Spezialisten durchblicken, die dann teure Honorare fordern.
Seltsam ist aber, dass hier dageben keiner protestiert. Im Vergleich zur Bürokratie in der Landwirtschaft ist das Steuerrecht eine mehrfache Steigerung. Die Bauern haben kräftig demonstriert und ha ben auch einige Erfolge erzielt. Beim Bürokratieabbau im Steuerrecht ist es dagegen sehr ruhig. Würde man alle Spezialregelungen wie Vorträge, Rückträge, Glättungen, Sonderabschreibungen usw. abschaffen würde dies für alle eine extreme Erlechterung bringen.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Höffti » Do Okt 02, 2025 19:50

Grasland hat geschrieben:. Würde man alle Spezialregelungen wie Vorträge, Rückträge, Glättungen, Sonderabschreibungen usw. abschaffen würde dies für alle eine extreme Erlechterung bringen.


In erster Linie würden durch den Wegfall dieser Möglichkeiten die Steuerlast deutlich ansteigen.
Höffti
 
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Grasland » Do Okt 02, 2025 20:07

Höffti hat geschrieben:
Grasland hat geschrieben:. Würde man alle Spezialregelungen wie Vorträge, Rückträge, Glättungen, Sonderabschreibungen usw. abschaffen würde dies für alle eine extreme Erlechterung bringen.


In erster Linie würden durch den Wegfall dieser Möglichkeiten die Steuerlast deutlich ansteigen.



Auch das muß man in Kauf nehmen, Bürokratieabbau kann nicht mehr alle Einzellfälle abdecken. Aber es würde zu einer erheblichen Einsparung von Kosten führen in der Umsetzung und somit auch die Produktivität der Gesellschaft erhöhen.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Do Okt 02, 2025 21:33

Oder auch nicht, weil dann viele Kleinbetriebe, Existenz Starter usw wegfallen.
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