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Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Di Sep 30, 2025 13:13

Hallo,

ich komme bei dem Thema Waldflächen kaufen und Verkaufen nicht weiter.

Fakt ist: Betrieb und Umsatzsteuer Pflicht, da ich ein Unternehmen bin sowie die meisten ab 1HA.

Nun sagen neue BGH Urteile, auch Waldflächen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern Umsatzsteuer wenn es Betriebsvermögen war, was ja meistens so ist.
Bedeutet das im Umkehr, dass man als Optimierer 19% oder 7% vom Verkauf abdrücken muss?
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Otto Mohl » Di Sep 30, 2025 13:40

Natürlich unterliegt es der Grunderwerbssteuer. Deshalb trennen clevere (?) Leute die Bäume davon ab, um die Grunderwerbssteuer nicht auf die Bäume zu zahlen. Allerdings werden dann auf die Bäume Steuern fällig.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Di Sep 30, 2025 13:57

https://www.kmlz.de/de/Umsatzsteuer/Newsletter_02_2023

Demnach dürfte man meinen die Grunderwerbsteuer greift nicht, sondern komplett Ust, wie bei Feld und Acker.
Dann hat der Optimierende aber das nachsehen. Welchen Steuersatz muss der dann zahlen?
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon langholzbauer » Di Sep 30, 2025 21:10

holzer123 hat geschrieben:Dann hat der Optimierende aber das nachsehen. Welchen Steuersatz muss der dann zahlen?


Der " Optimierende" bespricht sowas mit seinen Fach- Steuerberater. :wink:
Wenn Wald auf Waldboden steht, ist das kein " Scheinbestandteil" weil nach Forstgesetzen auch weiter Wald auf der Fläche zu wachsen hat.
Solange weder Käufer noch Verkäufer der Bilanzbuchhaltung unterliegen, ist keine gesonderte Berechnung des aufstehenden Bestandes bei Besitzwechsel nötig.
Da zahlt man grunderwerbsteuerpflichtig die Summe aus Boden-+ Bestandspreis.

Die USt. greift nur für gesondert berechneten Aufwuchs.

Alles ohne Gewähr, weil ich nur Bauer und kein Steuerberater bin.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Di Sep 30, 2025 21:56

Interessanter Einwand!

Es gibt viele Arten und Probleme.
Eins vor dem ich stehe:
FA vermasselt UST erstattung.
Diese wird mir nun dieses Jahr positiv gerechnet und würkt mich durch Holzverkauf in hohe Einkommensteuer wo ich nicht wäre ohne die Erstattung. Rücklagen Bilden darf nur der Bilanzirtende...
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Manfred » Di Sep 30, 2025 22:22

langholzbauer hat geschrieben:Solange weder Käufer noch Verkäufer der Bilanzbuchhaltung unterliegen, ist keine gesonderte Berechnung des aufstehenden Bestandes bei Besitzwechsel nötig.
Da zahlt man grunderwerbsteuerpflichtig die Summe aus Boden-+ Bestandspreis.

Die USt. greift nur für gesondert berechneten Aufwuchs.


Da liegst du wohl falsch, zumindest bei Wirtschaftswald.
Vergleiche z.B.:
https://www.kmlz.de/de/Umsatzsteuer/Newsletter_02_2023

Der pauschalierende Landwirt hat bei Verkauf auf den Waldanteil, egal ob er diesen getrennt ausweist, oder ob das Finanzamt selbst die Anteile festlegt, 5,5 % Umsatzsteuer aufzuschlagen, die er aber einbehalten darf.

Was ich noch nicht herausfinden konnte:
Welchen Umsatzsteuersatz hat hat optierende Landwirt für den Waldanteil zu verwenden?
Der ist ja je nach Sortiment unterschiedlich.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon langholzbauer » Di Sep 30, 2025 22:25

Such dir einen versierten Steuerberater!
Rücklagen sind bei EÜR schwierig , aber auch nicht unmöglich, aber Rückstellungen ( Ansparabschreibungen) für tatsächlich geplante und oft bis zum steuerlichen Abschluss schon getätigte Investitionen gehen immer.
Und dann haben wir dieses Jahr das Wachstumschancen....Gesetz mit einigen zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Man muss seine monatlichen bzw. Quartalsabschlüsse auch lesen können und wollen, statt immer nur zu arbeiten und dann im LT nachzufragen. :wink:
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon langholzbauer » Di Sep 30, 2025 22:34

@Manfred
Stimmt!
Da liege ich in sofern falsch, weil ich gewohnheitsmäßig hier zu Hause im Osten beim Verkäufer von Privatwaldbesitzer ohne Betriebsstatus ausgehe.
Das wird sich demnächst bei vielen ändern...
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Mi Okt 01, 2025 9:34

Vielleicht sollte ich meinen Stb wechseln.
Ich wäre vermutlich in der Bilanz besser gewesen, alleine durch die rückwirkende Zuordnung der Ust Erstattung. Das ist nun gegessen und kann nicht mehr geändert werden.

Bei Ansparrücklagen wäre ich allerdings gebunden.
Soweit ich das Verstehe, kann ich z.b. 10.000 zurücklegen muss aber 20.000 investieren im folge Jahr.
Mache ich das nicht gehen die 10.000 nach spätestens 2 Jahren wieder in den Gewinn mit zuschlägen. Dann gäbe es noch die fünftel Regelung.
Das überhaupt eine Ust in die Eür gehört finde ich nicht schön. Diese sollte M.m immer separat gehandelt werden.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Höffti » Mi Okt 01, 2025 10:47

holzer123 hat geschrieben:Vielleicht sollte ich meinen Stb wechseln.
Ich wäre vermutlich in der Bilanz besser gewesen, alleine durch die rückwirkende Zuordnung der Ust Erstattung. Das ist nun gegessen und kann nicht mehr geändert werden.

Bei Ansparrücklagen wäre ich allerdings gebunden.
Soweit ich das Verstehe, kann ich z.b. 10.000 zurücklegen muss aber 20.000 investieren im folge Jahr.
Mache ich das nicht gehen die 10.000 nach spätestens 2 Jahren wieder in den Gewinn mit zuschlägen. Dann gäbe es noch die fünftel Regelung.
Das überhaupt eine Ust in die Eür gehört finde ich nicht schön. Diese sollte M.m immer separat gehandelt werden.



Kann es sein, dass Du auf einem "alten Stand" bist? Meines Wissens heißt das Konstrukt schon länger nicht mehr Ansparabschreibung sonder Investitionsabzugsbetrag.
Die Investition muss bis zum Ende des dritten auf das Jahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres getätigt worden sein. Andernfalls wird der Abzug im Abzugsjahr wieder rückgängig gemacht, sodass sich die Steuer nachträglich erhöht und gegebenenfalls zusätzlich Zinsen anfallen. Früher wurde es wohl so gehandhabt, wie Du schreibst. Nun ist es so, dass Du nachträglich einen geänderten Steuerbescheid bekommst.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Mi Okt 01, 2025 11:34

Könnte man diesen Investitionsbetrag auch in Wald investieren?
Ein Teil davon sind ja die Bäume als Bewegliches Gut.

Bilanzierung scheint ja Rückwirkend nicht möglich zu sein.

Der Eigentliche Plan war in Wald zu investieren. Der StB sagt: geht nicht als Abzug, obwohl es vor 6 Monaten hies, es ginge.
Kalamitäten ginge auch nicht im Nachgang. Da hatte ich mich auf den Förster verlassen, der sagte das sei seit den Käferproblem 2020 Gang und Gäbe. Nun ists in den Brunnen gefallen und ich muss schauen was zu retten geht.
Bei Acker würde das wohl gehen. Was ich nicht recht nachvollziehen kann.
Ansonsten ja. Maschine investieren.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon Höffti » Mi Okt 01, 2025 12:17

Da Du offensichtlich recht wenig Ahnung von der Materie hadt, rate ich dringend zu einer professionellen Beratung beim Steuerberater.
Solltest Du mit der Leistung Deines bisherigen Beraters unzufrieden sein, würde ich mich nach einem anderen umsehen.
Alternativ bzw. flankierend könntest Du Dich selbst in das Thema einarbeiten um dann mit dem Steuerberater "auf Augenhöhe" sprechen zu können. Ob Dir das möglich ist, kannst nur Du selbst wi.
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Mi Okt 01, 2025 14:20

Ja, ich werde mal schauen. Lese mich gerade mal ein.
Hat jemand von dem Verlustvortrag gehört?
Lässt sich das auf Forstwortschaft anwenden mit den besagten Restverlust 2024 auf 2025 70% anwenden zu können?
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon langholzbauer » Mi Okt 01, 2025 17:18

Verlustvortrag ist ganz normal bei Unternehmensaufbau.
Der wird dann in den folgenden Jahren mit den anfallenden Gewinnen verrechnet....

Tu uns allen den Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar und melde dich beim WBV an.
Unserer ist da gut auf Zack mit Informationen und angebotenen Onlin- Webinar-Weiterbildungen.
Zu steuerlichen Besonderheiten könnten es zwar mehr und tiefer sein, aber daran arbeite die interessierten Mitglieder. :wink:

In so Kursen kann der gewöhnliche alleinarbeitende Unternehmer oft mehr lernen, als bei der Abarbeitung eines schönen Auftrages in der Zeit.

Ansonsten kann jeder Leser die steuerlichen Begriffe, weiche hier fallen selbst " googeln" und sich in aktuelle Gültigkeit und Fristen einlesen.

Steuerberater, wie auch Bankberater können keine Wunder vollbringen.
Wichtig ist, dass du als Unternehmer einen mittel- bis langfristigen plausibelen Plan zur Gewinnerzielung und - Steigerung hast.
Nur dann können die dich dabei gut unterstützen.

Und jetzt mal ganz ehrlich:
Es ist keine Schande, hohe EKSt zahlen zu müssen.
Das zeugt von beruflichem Erfolg! :klee:
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Re: Steuerrecht Waldflächen Kauf und Verkauf

Beitragvon holzer123 » Mi Okt 01, 2025 17:36

Der Verlustvortrag geht aber nicht automatisch sondern muss beantragt werden, wenn ich das richtig sehe.

Ich schau mal nach einen Kurs.
Ja EKSt ist ja okay, aber nicht in diesen Schwankungen die verursacht werden durch das schleifen vom FA.
Hätten diese die UST Zeitnah erstattet und nicht 3 Jahre zusammen, wäre das Problem garnicht vorhanden, sondern 2 Jahre auf ca 0 und die anderen auf leichten Gewinn, statt 3 Jahre extremes Minus und 1 Jahr extrem Gewinn was die Ekst in die Höhe treibt von gut und Böse
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