Hallo,
ich komme bei dem Thema Waldflächen kaufen und Verkaufen nicht weiter.
Fakt ist: Betrieb und Umsatzsteuer Pflicht, da ich ein Unternehmen bin sowie die meisten ab 1HA.
Nun sagen neue BGH Urteile, auch Waldflächen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern Umsatzsteuer wenn es Betriebsvermögen war, was ja meistens so ist.
Bedeutet das im Umkehr, dass man als Optimierer 19% oder 7% vom Verkauf abdrücken muss?

