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Stimmt das?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Stimmt das?

Beitragvon Holzwurm2704 » Do Jan 03, 2013 16:28

Und zwar bekomme ich von meinen Vater ca.3 ha Grünland überschrieben.Jetzt hab ich folgendes problem. Die Wiesen ist an einen anderen Bauer Verpachtet per Mündlich Vertrag. Jetzt war ich bei dem Bauer und hab gesagt das ich die Wiese bekomme und das ich die Wiese selber Bewirtschaften will. Da sag der Bauer zu mir das bei einem Mündlichen Vertrag es eine 2 Jährige Kündigungfrist gibt. Ich als neuer Eigentümer habe aber keinen Vertag mit Ihm gemacht.Ist das wirklich so gibt es bei einem Eigentümer wechsel einen Bestandschutz für einen Mündlichen Vertrag gibt?


Gruß
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Holgi1982 » Do Jan 03, 2013 16:33

Soweit ich weiss ist das alles soweit richtig. Mündliche Verträge haben 2 Jahre Kündigungsfrist und Haben nach Besitzerwechsel auch weiterhin bestand.
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Bodenseefarmer » Do Jan 03, 2013 16:37

Holzwurm2704 hat geschrieben:....Ist das wirklich so gibt es bei einem Eigentümer wechsel einen Bestandschutz für einen Mündlichen Vertrag gibt?


Gruß

Ja, dann gilt das BGB als Rechtsgrundlage und das ist auch gut so.

und wenn du nicht heute (3.Januar) deine Kündigung schriftlich mit einem Zeugen ihm übergiebst, hat er die Flächen noch ein Jahr länger.
http://dejure.org/gesetze/BGB/594a.html
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Bodenseefarmer » Do Jan 03, 2013 16:39

uuups, sorry, morgen ist der letzte Tag, der 1. war ja Feiertag.
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Holzwurm2704 » Do Jan 03, 2013 17:07

Okey Danke für die schnelle Antwort dann schreibe ich eine Kündigung und werfe Sie dem Bauer in den Briefkasten
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Re: Stimmt das?

Beitragvon automatix » Do Jan 03, 2013 18:29

Holzwurm2704 hat geschrieben:Okey Danke für die schnelle Antwort dann schreibe ich eine Kündigung und werfe Sie dem Bauer in den Briefkasten


wenn er die Flächen aber unbedingt behalten will, dann kannst davon ausgehen, daß er den Brief nicht in seinen Briefkasten gefunden haben wird....
wobei ich solche Typen nicht verstehe, wenn der Sohn des Eigentümers als neuer Eigentümer kommt und die Flächen selber bewirtschaften will, dann muß ich da nicht auf die gesetzliche Kündigungsfrist mich berufen, da redet man mit dem neuen Eigentüme und findet eine Lösung...
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Holzwurm2704 » Do Jan 03, 2013 18:41

Er hat mir eine Austauschfläche Angeboten aber die will ich nicht. Die Wiese ist 5 verschiedenen Eigentümern und sieht aus wie ein Acker.Ich Bewirtschafte lieber meine Flächen da brauch ich keinem Pacht zu bezahlen und mich anderen Leuten rumärgern.
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Holgi1982 » Do Jan 03, 2013 18:49

Oder die Kündigung persönlich überbringen.
Bei mir stand zb. vergangenes Jahr einer meiner Verpächter vor der Tür mit "schlechter Nachricht" Er erzählte mir halt das auf einer der Flächen die ich von ihm gpachtet habe ein Neubaugebiet gebaut werden soll und er es daher verkauft und das es ihm Leid tut, aber naja. Ich meinte dann das ich es verstehen kann, denn bei Bauland würde ich genauso handeln.
Allerdings rief er vor ein paar Tagen an wegen einer kleinen Fläche für ihn mulchen wo er erwähnte das es sein kann, dass der Baubeginn sich noch ein Jahr hinauszögert weil irgendwelche Leute dagegenwettern. FALLS sich der Baubeginn verzögern sollte kann ich noch ein weiteres Jahr kostenfrei anbauen, bzw. jetzt im Frühjahr nochmal Sommergerste o.ä. draufbringen. Er ruft demnächst nochmal an. Schwer in Ordnung der Typ.
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Re: Stimmt das?

Beitragvon cerebro » Do Jan 03, 2013 20:58

Holgi1982 hat geschrieben:Oder die Kündigung persönlich überbringen.


Mit Zeugen !! :klug:

edit: oder schriftlich quittieren lassen
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Qtreiber » Do Jan 03, 2013 22:10

Jupp1303 hat geschrieben:orry, wenn er dir nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar gekündigt hat, konnte er dir gar nicht mehr kündigen, da er gar keine Verfügungsgewalt über das Grundstück mehr hatte. somit dürfte die Fläche ungekündigt sein --


Ach Jupp, einfach mal genauer lesen.

Holgi1982 hat geschrieben:Er erzählte mir halt das auf einer der Flächen die ich von ihm gpachtet habe ein Neubaugebiet gebaut werden soll und er es daher verkauft


im Sinne von "beabsichtigt, es zu verkaufen", nicht "verkauft hat".
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Holgi1982 » Do Jan 03, 2013 22:38

Qtreiber hat geschrieben:
Jupp1303 hat geschrieben:orry, wenn er dir nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar gekündigt hat, konnte er dir gar nicht mehr kündigen, da er gar keine Verfügungsgewalt über das Grundstück mehr hatte. somit dürfte die Fläche ungekündigt sein --


Ach Jupp, einfach mal genauer lesen.

Holgi1982 hat geschrieben:Er erzählte mir halt das auf einer der Flächen die ich von ihm gpachtet habe ein Neubaugebiet gebaut werden soll und er es daher verkauft


im Sinne von "beabsichtigt, es zu verkaufen", nicht "verkauft hat".

So siehts aus. Ich gehe auch mal stark davon aus das er erst "verkaufen kann" sobald alle genehmigungen durch sind oder so. Zumindest war das bei uns so als wir ein Grundstück an einen Investor, für einen Supermarkt verkauft haben. Da kam der Kaufvertrag auch erst zustande als alle Genehmigungen durch waren.
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Florian1980 » Do Jan 03, 2013 22:43

Ich hab vor paar Wochen ne Obstwiese gekauft. Da stand im Kuafvertrag, dass das Grundstück nicht verpachtet ist. Auch im Fragebogen vom Notar wurde gefragt, ob das Grundstück verpachtet ist. Auch wurden wir vom Notar darauf hingewiesen, dass Pachtverhältnisse bestehen bleiben.
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Dschingis_Khan » Fr Jan 04, 2013 14:28

Das Pachtjahr ist in der Regel nicht das Kalenderjahr. In der Landwirtschaft ist es üblich, dass das Pachtjahr am 1.10 beginnt, bei Grünland evt. am 1.11. Nur wenn Unklar ist, wann das Pachtverhältniss beginnt kann man das Kalenderjahr beanspruchen. In der Fischerei läuft das Pachtjahr ab dem 1.11. Bei Jagdpachtverträgen ab den 1.4.

Wenn du also jetzt kündigst, dann läuft der mündliche Vertrag noch bis 1.10 und ein darauffolgendes Pachtjahr. Also bis zum 1.10.14

Kündigungen sollen am besten in Schriftform bei Anwesenheit eines Zeugen übergeben werden.
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Re: Stimmt das?

Beitragvon Bodenseefarmer » Fr Jan 04, 2013 15:15

Zeige mir den Nachweis für den Pachtjahresbeginn bei einem mündlichen Vertrag... also immer Kalenderjahr...
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Re: Stimmt das?

Beitragvon stamo » Fr Jan 04, 2013 16:37

Bodenseefarmer hat geschrieben:Zeige mir den Nachweis für den Pachtjahresbeginn bei einem mündlichen Vertrag... also immer Kalenderjahr...


Das Datum der Überweisung wird's schon beweisen.
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