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Holzwurm2704 hat geschrieben:....Ist das wirklich so gibt es bei einem Eigentümer wechsel einen Bestandschutz für einen Mündlichen Vertrag gibt?
Gruß
Holzwurm2704 hat geschrieben:Okey Danke für die schnelle Antwort dann schreibe ich eine Kündigung und werfe Sie dem Bauer in den Briefkasten
Holgi1982 hat geschrieben:Oder die Kündigung persönlich überbringen.

Jupp1303 hat geschrieben:orry, wenn er dir nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar gekündigt hat, konnte er dir gar nicht mehr kündigen, da er gar keine Verfügungsgewalt über das Grundstück mehr hatte. somit dürfte die Fläche ungekündigt sein --
Holgi1982 hat geschrieben:Er erzählte mir halt das auf einer der Flächen die ich von ihm gpachtet habe ein Neubaugebiet gebaut werden soll und er es daher verkauft
Qtreiber hat geschrieben:Jupp1303 hat geschrieben:orry, wenn er dir nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar gekündigt hat, konnte er dir gar nicht mehr kündigen, da er gar keine Verfügungsgewalt über das Grundstück mehr hatte. somit dürfte die Fläche ungekündigt sein --
Ach Jupp, einfach mal genauer lesen.Holgi1982 hat geschrieben:Er erzählte mir halt das auf einer der Flächen die ich von ihm gpachtet habe ein Neubaugebiet gebaut werden soll und er es daher verkauft
im Sinne von "beabsichtigt, es zu verkaufen", nicht "verkauft hat".
Bodenseefarmer hat geschrieben:Zeige mir den Nachweis für den Pachtjahresbeginn bei einem mündlichen Vertrag... also immer Kalenderjahr...
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