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Stornierung von Brennholzbestellung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon IHC744 » Mo Feb 09, 2015 9:21

Hallo,

ich bräuchte hier mal die Meinung von euch Kollegen.

Mir ist Folgendes mittlerweile schon mehrmals passiert:

Kunde sieht meine Brennholzanzeige im Internet und ruft mich telefonisch an.
Am Telefon wird Preis, Lieferbedinungen und Liefertermin geklärt und Bestellung wird erteilt.
Ein oder zwei Tage vor der vereinbarten Auslieferung melden sich dann die Kunden per SMS und stornieren Ihre Bestellung - natürlich liegt da meist schon das Holz fertig gesägt und gerichten auf dem Anhänger.

Wie kann man sich in solch einer Situation verhalten?
In wie weit sind mündlich erteilte Bestellungen rechtskräftig?
Kann man bereits geleisteten Aufwand (Sägen und verladen des Holzes) berechnen?
Gilt ein Rücktrittsrecht auch noch, wenn die Weiterverarbeitung (Sägen) bereits begonnen ist?

Leider kann die Kundschaft die telefonisch bestellt, meist kein Fax, Email etc. nutzen, um eine schriftliche Bestellung abzusenden...

Bin gespannt auf eure Meinungen und Ratschläge...

Gruß
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon hirschtreiber » Mo Feb 09, 2015 9:33

Das ist das Los jedes Verkäufers damit wirst Du wohl leben müssen.
Die einzige Möglichkeit sich dagegen abzusichern ist ein schriftlicher Vertrag oder Vorkasse und selbst da bist Du Zweiter wenn der Kunde storniert und sein Geld wieder haben möchte.
Zuletzt geändert von hirschtreiber am Mo Feb 09, 2015 9:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon Holzwurm 68 » Mo Feb 09, 2015 9:34

Hallo IHC,

wenn der Kunde dein Angebot im Internet (also einen Internetzugang hat ... ) sieht, kann er Dir auch den Auftrag per Mail schicken - was Dir aber im Endeffekt auch nicht viel bringt.
Um ein Wenig mehr Sicherheit zu haben müsstest Du die kompletten Adressdaten beim Telefonat abfragen, eine Auftragsbestätigung zusenden, am Besten in doppelter Ausfertigung und mit Rückumschlag zur Rücksendung eines Exemplares unterschrieben vom Kunden. Dann bist Du zwar rechtlich ein Wenig besser abgesichert, aber Recht haben und bekommen sind zwei paar Stiefel.
Ausserdem gäbe es ja die Möglichkeit einen Teilbetrag vorab einzufordern (wenn man den Kunden beim Erstauftrag nicht kennt).

Aber 100% Sicherheit gegen Sowas gibt es nicht, ist mir auch schon passiert dass ich zum vereinbarten Termin mit der Ware vor der Türe stand und es hies "Nein wir wollen doch nicht ...".

Gruss Holzwurm


der aus diesem und anderen Gründen schon lange den Verkauf ofenfertiger Ware an Privat weitestgehend eingestellt hat ...
Ex-Hobby-Holzer mit viel zu viel Ausrüstung und noch mehr Spass an der 'Arbeit' im Wald und (nicht nur ...) mit dem Brennholz ...sondern inzwischen auch mit dem Grünfutter und "Wertholz".
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon otchum » Mo Feb 09, 2015 9:36

Tut mir leid...das wird wohl nichts. Du brauchst eine schriftliche Bestätigung des Auftrags...die hast Du nicht. Und man würde Dir wohl bei Gericht sagen dass Du...auch wenns jetzt geschnitten ist...das Holz ja wieder verkaufen kannst.
Aerger Dich nicht...und der nächste Kunde ist hoffentlich nicht wortbrüchig.
Trotzdem eine schöne Woche, Gruss Walter
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon florian911 » Mo Feb 09, 2015 9:38

Hallo IHC744,

in diesem Fall tritt das Fernabsatzgesetz in Kraft. Schau mal ins BGB. Dort ist alles beschrieben.

In deinem konkreten Fall würde ich sagen, dass der Kunde im Recht ist da es sich beim Brennholz um keine individuellen, persönlich angepasste Produkte handelt. Somit ist der Widerruf auch noch zwei Wochen nach Lieferung möglich. Hierbei müsste der Kunde aber dann die Kosten (Abtransport) des Widerrufs tragen. Gruß Flo
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon holzverkäufer » Mo Feb 09, 2015 9:44

Da hast Du leider Pech gehabt, ist mir auch schon passiert, wenns wo anders billiger ist :mrgreen:

Da hilft nur schriftliche Bestellung, aber die gilt :!:
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon Seven-fifty » Mo Feb 09, 2015 9:55

Naja, so verdrießlich das auch im ersten Moment sein mag -- du kannst dich mit dem Gedanken trösten dass du ja nun schon soundso viel "Fertigware" hast um den nächsten Anrufer sofort bedienen zu können ohne dann noch lange "richten" zu müssen.

Insofern: Wenn einer rechtzeitig vor Auslieferung storniert ............... was ist dann eigentlich "passiert"? Nichts!

Viele Grüße in die Runde
"Seven-fifty"
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon hirschtreiber » Mo Feb 09, 2015 9:56

@holzverkäufer
Jaaa gelten tut die schriftliche Bestellung schon.
Aber wenn der Käufer nicht zahlen will dann kannst es Dir überlegen ob du deswegen vor den Kadi ziehst...............
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon Buer » Mo Feb 09, 2015 9:57

florian911 hat geschrieben:...in diesem Fall tritt das Fernabsatzgesetz in Kraft. Schau mal ins BGB. Dort ist alles beschrieben... Flo


Sehe ich auch so. Bei einem fernmündlich (egal, ob Fax, Telefon, OnlineShop oder Mail) zustande gekommenen Vertrag tritt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht in Kraft. Aus meiner Sicht hast Du sogar Glück, dass der Käufer VOR der Lieferung zurückgetreten ist, denn bei einem Warenwert über 40 Euro kannst Du sonst auch noch den Rücktransport bezahlen...

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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon hirschtreiber » Mo Feb 09, 2015 10:00

@Buer und Florian

Fernabsatzgesetz gilt nur wenn die Ware per Spedition geliefert wird!
Liefert der Verkäufer selber aus gilt das nicht da ja der Käufer sofort die Ware prüfen und ggf. direkt beim Verkäufer reklamieren kann.
Das ist dann so wie wenn man im Laden kauft.
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon IHC744 » Mo Feb 09, 2015 10:03

Seven-fifty hat geschrieben:
Insofern: Wenn einer rechtzeitig vor Auslieferung storniert ............... was ist dann eigentlich "passiert"? Nichts!

Viele Grüße in die Runde
"Seven-fifty"


Hallo Nachbar,

naja, was ist passiert?
Mich kotzt die Sache deshalb so an, da die Leute ja meist Samstags anrufen und dringend am Montag das Holz brauchen... (Lagerhaltung ist ja ein Fremdwort)
Dann schmeißt man seine kompletten Samstagspläne über den Haufen, rennt weg um Holz zu sägen und zu richten und bekommt dann eine Abfuhr... anschließend darf man das bereits gesägte Holz wieder abladen und kompliziert zwischenlagern!!!

Gruß
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon yogibaer » Mo Feb 09, 2015 10:32

Eigentlich braucht man nur zu klären ob Brennholz ein Haushaltsgegenstand des täglichen Bedarfs ist? Nehmen wir mal Heizöl als Beispiel. Ich bestelle per Telefon 2000l Heizöl. Der Tanker kommt und macht meinen Behälter voll. Jetzt tritt das Fernabsatzgesetz in Kraft. Eine Woche später ist der Preis um 20 Cent/Liter gesunken und ich mache von meinem Recht der Rücknahme gebrauch. Der Unternehmer holt das nicht gebrauchte Öl wieder ab und hinter der Ecke steht schon der andere Tanker um das billigere Heizöl einzulagern. Gehts noch!
Am besten man stellt sich die sogenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" auf, worin dann auch Stornierungsfristen aufgenommen werden.
Gruß Yogi
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon florian911 » Mo Feb 09, 2015 10:44

Buer hat geschrieben:
florian911 hat geschrieben:...in diesem Fall tritt das Fernabsatzgesetz in Kraft. Schau mal ins BGB. Dort ist alles beschrieben... Flo


Sehe ich auch so. Bei einem fernmündlich (egal, ob Fax, Telefon, OnlineShop oder Mail) zustande gekommenen Vertrag tritt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht in Kraft. Aus meiner Sicht hast Du sogar Glück, dass der Käufer VOR der Lieferung zurückgetreten ist, denn bei einem Warenwert über 40 Euro kannst Du sonst auch noch den Rücktransport bezahlen...

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Seit 06/2014 gibt eine Änderung im Fernabsatzgesetz. Musst die Kosten nicht mehr selber tragen :klug:
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon Eifelsäger » Mo Feb 09, 2015 10:49

IHC744 hat geschrieben:
Bin gespannt auf eure Meinungen und Ratschläge...

Gruß


Sich über solche Leute zu ärgern bringt nichts. Kommt auch nur noch mehr Ärger bei rum wenn Du versuchst dem was in Rechnung zu stellen.

Wenn mich einer versetzt, liefer ich dem nichts mehr, fertig und aus.

Im Gegenzug sichere ich mir damit ab das mein Angebot freibleibend ist und "nur solange der Vorrat reicht".

Wenn mir dann so ein Patient wieder kommt hab ich nix mehr oder er kann sich frisches Holz selber abholen und bei sich ablagern...
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Re: Stornierung von Brennholzbestellung

Beitragvon Seven-fifty » Mo Feb 09, 2015 11:44

[quote="IHC744 Mich kotzt die Sache deshalb so an, da die Leute ja meist Samstags anrufen und dringend am Montag das Holz brauchen... (Lagerhaltung ist ja ein Fremdwort)
Dann schmeißt man seine kompletten Samstagspläne über den Haufen, rennt weg um Holz zu sägen und zu richten und bekommt dann eine Abfuhr... anschließend darf man das bereits gesägte Holz wieder abladen und kompliziert zwischenlagern!!!

Gruß[/quote]

Ja, das ist sehr ärgerlich! Allerdings letztlich auch ein sehr guter GRUND eben bei Neukunden nicht gleich alles stehen und liegen zu lassen sondern am geplanten Tagesablauf festzuhalten bis es denn auch sicher ist dass er nicht nach kurzer Zeit wieder anruft um zu stornieren. Auch fragt sich dann -wenn es doch zunächst sooo eilig war, den Holzvorrat aufzufüllen- warum er das Holz dann so schnell doch nicht mehr braucht............... doch noch einen "billigeren Jakob" gefunden?

Vielleicht kannst du dir ja noch "etwas einfallen lassen" (wir alle hier im Forum suchen ja noch nach "Ideallösungen") wie man Holz sägen und so lagern kann dass man es jederzeit sehr schnell (ohne noch mal in die Hand zu nehmen) wieder verladen und transportieren kann. Denke, da haben die Profis hier schon so manch Lösung parat, die zwar für den "Gelegenheitsverkäufer" nicht immer optimal ist, aber durchaus als Grundlage dienen kann - seien es Bigbags, Gibos oder Packfixe etc. .
Glaube nicht dass ein Profiverkäufer erst wartet bis eine Bestellung eintrifft und dann bestellungsgemäß das Holz richtet.

Den Kunden wird es vermutlich egal sein oder eben auch gar nicht auffallen wenn das gelieferte Holz schon soundso lange gesägt trocken zwischengelagert war.

Viele Grüße
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