Hier z.B. sind recht ausführlich die geltenden Rechtsspechungen bzgl. Bäumen und Verkehrssicherungspflicht. (Ab Seite 60 wird's interessant)
Da steht u.A. das hier:
Der Waldbesitzer hat für die Bäume entlang der Wege im Erholungswald nur
eine begrenzte Baumkontroll- und Sicherungspflicht. Ihm ist grundsätzlich nur
eine Sichtkontrolle vom Boden aus zuzumuten und die Fällung von Bäumen
nur bei Vorliegen einer akuten Bruchgefahr, die vom Waldbesucher nicht
erkannt werden kann und vor der er sich nicht – in ebenfalls zumutbarer Weise
– schützen kann. Baumpflegearbeiten, Kronensicherungen und das Entfernen
von Totholz aus Bäumen an Waldwegen sind auch im Erholungswald in der
Regel unzumutbar.
Die Rechtsprechung wird es so sehen:
Ein über Gebühr schief stehender/hängender Baum kann von einem Waldbesucher (auch als Laie) als Gefahr erkannt werden, vor der er sich selbst schützen muss.
Da die Gefahr offensichtlich (also von jedermann erkennbar) ist, wäre der Waldbesitzer zunächst noch nicht mal zu deren unmittelbarer Beseitigung verpflichtet
Klingt komisch, scheint aber wohl so zu sein...
Selbst wenn nun die Bäume nicht gaaanz so schief standen bleibt dann die Frage, ob überhaupt eine unmittelbare Gefahr vorlag? Und vor allem für wen?
Der Begriff "Gefahr im Verzug" wird sehr hoch gehängt und berechtigt i.d.R. lediglich Staatsorgane zu (normalerweise erst nach Anordnung von "höherer Stelle" erlaubten) Handlungen (Hausdurchsuchung etc.), um eine drohende, erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden.
Dies auf einen "im Wald schief hängenden Baum" umzumünzen, dürfte jedem halbwegs gebildeten Juristen lediglich ein müdes Lächeln entlocken.
So oder so, Cayman hat sich zunächst an fremdem Eigentum vergriffen, dieses sogar komplett zerstört.
Dies ist Sachbeschädigung.
Da er wusste, dass die Bäume ihm nicht gehören, wird wahrscheinlich sogar Vorsatz unterstellt werden.
Ob der bisherige Eigentümer das immer so duldete spielt überhaupt keine Rolle, fremdes Eigentum bleibt fremdes Eigentum; unabhängig davon, in wessen Eigentum es wirklich ist.
Aus der (bisher stillschweigend geduldeten oder einfach nicht bemerkten) Sachbeschädigung kann natürlich auch kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.
So wird eine vermeintlich gut gemeinte Handlung unter Rechtsbetrachtung für den Handelnden u.U. zu einem teuren "Vergnügen".
Allerdings ist der rechtlichen Bewertung in diesem Fall sogar eine gewisse Gerechtigkeit zu unterstellen:
Es gibt durchaus eine gewisse Zahl von Waldbesitzern, die Ihren Nachbarn sehr gerne (und manchmal auch ohne deren Wissen) die "Gefahrenbaumbeseitigung" an der Grenze abnehmen...das entstehende Holz selbstredend als "Naturalienlohn" betrachtet
Daher meine Empfehlung:
- Wenn der Banker (langfristig) klug ist, klärt er die Geschichte auf dem kleinen Dienstweg: (Gib' ihm das Holz zurück und drück ihm 50€ Entschädigung in die Hand, und die Sache ist vergessen....) Wenn der dann mal ein Problem hat kann man das legal wieder drauf schlagen und dann ist's wirklich gut.
- Wenn er ein Stinkstiefel ist und seine Rechte bereits ausgelotet hat: Schau', wie weit er geht (Prozess etc.). Bis ca. 300€ gib' Ihm, Prozess wird teurer.
- Wenn die Forderungen irrwitzig werden, lass' es auf einen Prozess ankommen: Kommt bei so einer Lappalie eh nur ein Vergleich heraus, Du trägst den Schaden (50€?) und der Rest wird geteilt.
Je nach Hartnäckigkeit kommt da aber ein ganz schönes Sümmchen zusammen. Für manche mag es befremdlich sein; aber es gibt nicht wenige Personen die ein halbes Vermögen investieren, um für jeden Popanz gerichtlich bestätigt (wenn auch nur teilweise) Recht zu bekommen.
Kormoran2 hat geschrieben:Machst halt zweimal jährlich eine visuelle Begutachtung, gehst also dran lang und guckst dir die Bäume an, machst darüber ein Protokoll ins Protokollbuch - und fertig. Geld verdient
Das ist das Dümmste, was man überhaupt machen kann (sorry Wolfgang
Somit geht man in jedem Fall ein (im Einzelfall zu bewertendes) Haftungsrisiko für die Bäume mit ein, dafür müsste man schon 10tausende € in Rechnung stellen oder eine Versicherung abschließen, die man im Schadensfall wahrscheinlich dann noch zur Zahlung verklagen müsste....
Kormoran2 hat geschrieben:Banker wollen einfach abgezockt werden
Bezogen auf die oberen 100 davon stimme ich zu, der Rest macht einfach nur Ihren Job, wie jeder von uns auch.
Ohne die vielen Kleinbanker, die Ihre Unterschrift unter die (natürlich lukrativen) Finanzierungen setzen, wären auch viele User hier mit bedeutend bescheidenerem Maschinenpark unterwegs.
Ich hab' da leicht reden, weil ich deren Hilfe noch nie brauchte...aber sag niemals nie:
Im Fall des Falles, sollte er wider Erwarten einmal eintreten, wäre ich froh wenn meine Vertrauensbank mich nicht hängen ließe.
Wer getreu dem Motto verfährt: "Niemand hat etwas zu verschenken", der sollte bei einigermaßen solider Haushaltsführung (ohne abzockende Ex-Ehefrauen
