Ich zoff mich grad wieder mal mit meinem EVU. Mal sehen wie die jetzt reagieren, vielleicht lassen wir das auch mal vors OLG laufen
Nachfolgend mein Schreiben ans EVU :
Gefährdung von Tieren und der Lebensmittelproduktion durch Leitungsbestandteile
Sehr geehrte Damen und Herrn !
Ihr Unternehmen hat umfangreiche Leitungen und Masten auf Grundstücken, die von mir landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.
Aus Gründen des Tierschutzes, der mittlerweile Verfassungsrang erfährt und sehr hohe Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, der von mir erzeugten Produkte, machen es erforderlich ihre Netzbestandteile auf meinen Flächen unter diesen Gesichtspunkten auf ihre Risiken neu zu bewerten.
1.) Toxizität der Holzmastimprägnierung – Weidetiere können durch Lecken an den Masten Bestandteile der Imprägnierung aufnehmen. Ebenso ist durch Verwitterung und Regen es möglich, das Bestandteile der Imprägnierung auf die Flächen gelangen und im Endergebnis in die Lebensmittelkette gelangen. Bitte belegen sie, dass durch die Holzimprägnierung kein Eintrag in die Lebensmittelkette erfolgen kann.
2.) Beseilung der Leitungen und Abspannungen von Masten – Leitungsseile und Drahtseile sind korrosionsgefährdete Metallteile. Durch Korrosion und Materialermüdung können Drahtenden sich aus den Seilen lösen und auf die darunter liegende Fläche fallen. Über die Futterkette können diese von den Rindern aufgenommen werden. Da diese Fremdkörper starr und spitz sind, werden innere Organe durch das Wandern des Drahts geschädigt. I.d.R. stirbt das Tier nach 3 Monaten an dieser qualvollen Verletzung. Bitte belegen sie, dass dies nicht der Fall sein kann.
3.) Anfahrschutz Masten – Durch das Anfahren eines Mastes mit landw. Geräten, kann dieser Mast abbrechen und durch die ebenfalls herabfallenden spannungsführenden Leitungsseile das Leben des Fahrzeugsführers gefährden. Aus Sicherheitsgründen wäre hier die Anbringung eines wirksamen Anfahrschutzes erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen