Begünstigung der Mineralölsteuer in
der Land- und Forstwirtschaft
1. Was wird subventioniert?
Landwirtschaftliche Betriebe erhalten eine Steuerentlastung für Dieselkraftstoff, soweit dieser zur Bodenbewirtschaftung
oder bodengebundenen Tierhaltung in landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen verwendet worden ist.
Der verbilligte Steuersatz beträgt 25,56 Cent/l, also 21,48 Cent/l weniger als der reguläre
Steuersatz (47,04 Cent/l).
2. Warum ist die Subvention umweltschädlich?
Die Emissionen von Dieselfahrzeugen enthalten einen höheren CO2-Anteil als die von Benzinverbrauchern und
begünstigen so besonders den Treibhauseffekt. Darüber hinaus sind diese Emissionen - insbesondere Rußpartikel
– ca. 18-mal so krebserregend wie die von Ottomotoren.
3. Wie teuer ist die Subvention?
Nach Angaben des Subventionsberichts der Bundesregierung beläuft sich die Höhe dieser Steuervergünstigung auf
420 Mio.
4. Wie könnte die Subvention kurzfristig abgebaut werden?
Der Agrardieselsteuersatz sollte an den regulären Steuersatz für Dieselkraftstoffe herangeführt werden.
Dies ist gerade mit Blick auf die mit dem Biokraftstoffquotengesetz geschaffene unbefristete Steuerbefreiung
für den Einsatz von Biokraftstoffen in der Landwirtschaft sinnvoll und wirtschaftlich zumutbar.
5. Wie ist die Rechtslage?
Eine Veränderung der Mineralölsteuer bedarf einzig der Zustimmung des Bundestages.
6. Quelle
„Steuerbegünstigung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz)“
(20. Subventionsbericht der Bundesregierung, Anlage 2, Lfd. Nr. 17)