T5060 hat geschrieben:Jetzt hat einer geschrieben der noch nie was mit ner Betriebsprüfung zu tun hatte.
Der Betriebsprüfer muss dir beweisen, dass du die 5 Kälber unterschlagen hast. Das kann der vermuten, der kann auch vermuten, dass das Einhörner waren :
Nur steuerrechtlich belanglos. 10 Tage mehr Zwischenkalbezeit und du hast bei den Kälbern weit mehr Streuung als 5 Kälbchen.
Wird der Steuerprüfer auch nie prüfen, da i.d.R. es sich hier um weniger als 1.000 € handelt, in den meisten Fällen um weniger als 200 €.
Das erste was die gucken, ist ob deine Rolex am Handgelenk zu deinen erklärten Gewinnen passt, dann kommt die Prüfung Mittelverwendung/Mittelherkunft,
dann werden bei Ust. sich die Belege was genauer angesehen und beigemogelte Betriebsausgaben kritisch gestellt.
Die Betriebseinnahmen werden dann immer mit Kontrollmitteilungen abgeglichen, dann wird oft an Maschinenabgängen rumgemeckert.
An HIT dürfen die erst im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen, nur haben die dann HIT schon gezogen, bevor das du erfährst das ermittelt wird.
Betriebsprüfungen sind mittlerweile sehr selten geworden, zum einen fehlen Leute, zum Anderen ist bei den Bauern eh nix zu holen.
Tierbestände spielen bei Prüfungen in der Tat kaum eine Rolle. Da ist nix zu holen. Abschreibungszeiträume, größere Reperaturen an Haus und Hof und Wertkorrekturen in der Bilanz. Da ging's bei uns in der letzten Prüfung zur Sache und um richtig viel Schotter.
Und Kauf dir eine vernünftige Uhr, zB eine Lange und Söhne. Das hat mehr Stil wie eine Rolex...