Ob da wirklich Daten aus der Besamung herangezogen werden würden, halte ich für sehr fraglich. Wenn der TA eine Trächtigkeit im 2.Drittel bestätigt, reicht das für den Landwirt aus.
Bezogen auf den hier beschriebenen Fall, fehlt bisher die Mitteilung eines tierärztlichen Befundes. Oder gibt es gar keinen? Daraus könnten dann grüne Geister schnell einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Tierhalters kreieren. In diesem Fall würde das doppelt schwer zum Tragen kommen!