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Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon spaßvogel » Do Mai 30, 2019 9:57

Habe ein Altschlepper , Höchstgeschwindigkeit 20 km/h steht in den Papieren .
Ein Tüvprüfer meinte mal vor Jahren es wäre möglich den als selbstfahrende Arbeitsmaschine zuzulassen ,also ohne eigenes Kennzeichen ,ohne HU ohne KFZ Versicherung ,mit 20 km/h Aufkleber .Versichert über die Betriebshaftpflicht .
Allerdings beschränkt sich dann der Schlepper auf ein Arbeitsgerät .
Wäre dann Z.B ein selbstfahrender Kreiselheuer ,oder selbstfahrender Holzspalter ,weitere viele Anbaugeräte sind denkbar .
Die Frage bezieht sich auf Deutschland .

Hat das von Euch schon mal jemand so gemacht ?

Geht es auch mit einem 30 km /h Schlepper wenn die oberen Gänge gesperrt und plombiert werden so das er nur noch 20 km/h läuft ?

Was kosten die einmalige Abnahmen durch den Tüv Prüfer ?
Kritik an meinen Beiträgen ausdrücklich erwünscht .
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon ManniRau » Do Mai 30, 2019 10:38

Hallo,

wies mit m 30km/h Schlepper geht weiß ich nicht.

Aber ich hab meinen Geräteträger auch als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen. Das einzige was nötig war, war das Zugmaul zu entfernen.

Als Selbstfahrende Arbeitsmaschine darf man keine Hänger ziehen. Ausnahmen sind z.B. bei Mähdreschern das Mähwerk auf einem Häger. Aber sonst nichts.
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon AEgro » Do Mai 30, 2019 11:26

Das ist ein extrem aufwendiges Unterfangen.
Zumindest wenn man selbst und die Beteiligten ( der TÜV und die Zulassunfsstelle ) alles legal / korrekt machen.
Bei uns im Geschäft wurde eine Holder Kehrmaschine ( C 130 ? ) gebraucht angeschaft, mit Strassenzulassung.
Mein Cheff u. der Händler sind an der Zulassungsstelle u. dem TÜV fast verzweifelt, bis die als selbstfahrendes Arbeitsgerät zugelassen war.
Problem dabei war, daß die gleichen Geräte als Multigeräte verkauft werden, also verschieden Arbeitsgeräte angebaut werfen können, und ebenso eine Anhängelast eingetragen war. Und das Ganze obwohl die Höchstgeschindigkeit orginal auf 20 km/h begrenzt u. eingetragen war.
Für einen normalen Schlepper oder Geräteträger ( z. B. Fendt GT ) sehe ich wenig Chancen das legal umgeschrieben zu bekommen.
Das würde sich auf ein fest angebautes Gerät beschränken und alle Möglchkeiten andere Geräte anzubauen oder Anhänger zu ziehen, wären dauerhaft nicht möglich.
Hieße also Anhängekupplung nicht nur abnehmen, sondern Anhängeraster unbrauchbar machen/abflexen und das betref. Geräte der sebstfahrenden
Arbeitsmaschine " unlößbar " anzubringen.
Die selbstfahrende Arbeitsmaschine darf nur für einen Zweck brauchbar sein. z. B.
- Bagger baggert
- Stapler lädt
-Rasenmäher mäht
-Mähdrescher drischt
Ein " normalen " Ackerschlepper ist viel zu vielseitig.
Da wird von vorne rein Betrug u. Täuschung unterstellt.
Gruß AEgro
P.S.
Die Nachfolgemaschine Kärcher MC 130, war von Anfang an als selbstfahrende AM eingetragen.
Die Maschine als solche ist allerdings, obwohl in vielen Dingen ähnlich wie die Holder aufgebaut, super empfindlich, von schlechter Verarbeitung und
arbeitet nur bei Feinschutz besser.
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon Barbicane » Do Mai 30, 2019 11:34

Theoretisch ist das möglich.
Um das legal hinzubekommen müsste man sich aber auf EIN fest verbautes Anbaugerät beschränken das dann immer dran bleibt und auch dauerhaft befestigt ist.
Beim Geräteträger einfach das Zugmaul zu entfernen reicht eigentlich nicht.
Das bleibt dann trotzdem ein "Geräteträger" für die es ja auch extra eine eigene Fahrzeugklasse gibt.

Es gibt auch selbstfahrende Arbeitmaschinen mit 30km/h, die brauchen dann aber ein Kennzeichen.
Ausser man drosselt sie auf 20km/h (und lässt das abnehmen).
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon countryman » Do Mai 30, 2019 12:30

ManniRau hat geschrieben:Hallo,

wies mit m 30km/h Schlepper geht weiß ich nicht.

Aber ich hab meinen Geräteträger auch als Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen. Das einzige was nötig war, war das Zugmaul zu entfernen.

Als Selbstfahrende Arbeitsmaschine darf man keine Hänger ziehen. Ausnahmen sind z.B. bei Mähdreschern das Mähwerk auf einem Häger. Aber sonst nichts.


Da waren die Leute vom Amt aber sehr wohlwollend bis nachlässig.
Allein schon die Möglichkeit auf einer Pritsche Ladung zu transportieren widerspricht dem Prinzip der sfA. Ein Zugmaul haben wiederum auch etwa Mähdrescher oder Häcksler, dürfen damit aber auf der Straße nur betriebsnotwendige Zubehörteile ziehen, keine Lastanhänger.

Wegen der zahlreichen "kreativen Auslegungen", sprich Betrugsversuche, sind die Behörden mit Eintragungen extrem vorsichtig geworden.
Insofern sehe ich auch kaum Chancen für einen Altschlepper als zB Selbstfahrende Kreissäge eine Betriebserlaubnis zu bekommen, nur weil an den Anbauteilen Schrauben statt Federvorstecker vorhanden sind.

Das nächste Problem besteht darin dass du im Zweifel angehalten wirst, weil Schlepper eben sonst immer Nummernschilder haben. Da wird man dir dann spätestens die Karten legen, auch wenn du eine BE als Arbeitsmaschine in der Tasche hast.
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon 038Magnum » Do Mai 30, 2019 14:12

countryman hat geschrieben:Insofern sehe ich auch kaum Chancen für einen Altschlepper als zB Selbstfahrende Kreissäge eine Betriebserlaubnis zu bekommen, nur weil an den Anbauteilen Schrauben statt Federvorstecker vorhanden sind.


Das wiederum ist hier in meinem LK überhaupt kein Problem, die Schrauben oder Bolzen müssen nur fest verschweißt sein. Hier im Ort laufen zwei selbstfahrende Kreissägen.

Die eine schon seit 20 Jahren, die andere erst seit kurzem.
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon Spessartbauer » Do Mai 30, 2019 20:37

Ich habe das vor vielen Jahren bei einem Bekannten mal so gesehen - das Thema "ein Arbeitsgerät" wurde damals auch so gelöst, dass statt der Unterlenkerklappsplinte Schrauben reinkamen und diese dann komplett verschweisst wurden. Das war damals ausreichend.
Am besten vorher bei TÜV oder DEKRA mal anfragen - da kriegt man das aus erster Hand.
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon Janniboy » Do Mai 30, 2019 20:50

Barbicane hat geschrieben:Theoretisch ist das möglich.
Um das legal hinzubekommen müsste man sich aber auf EIN fest verbautes Anbaugerät beschränken das dann immer dran bleibt und auch dauerhaft befestigt ist.
Beim Geräteträger einfach das Zugmaul zu entfernen reicht eigentlich nicht.
Das bleibt dann trotzdem ein "Geräteträger" für die es ja auch extra eine eigene Fahrzeugklasse gibt.

Es gibt auch selbstfahrende Arbeitmaschinen mit 30km/h, die brauchen dann aber ein Kennzeichen.
Ausser man drosselt sie auf 20km/h (und lässt das abnehmen).


Naja,vielleicht wurden die Zugmaulbefestigungspunkte verplombt oder so.
Im Durchschnitt auf 3 Rädern unterwegs :mrgreen:
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon plagnix » Do Jan 16, 2020 13:45

Hallo,

ich greif das Thema noch mal auf, weil bei mir gerade die gleiche Frage ansteht. (Gesetzeslage: BRD)
Habe einen Altschlepper mit max 20km/h bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.

Das Pro und Contra, legal und illegal wurde vieles schon angesprochen.

Nach Anruf beim Landratsamt ergab nach Ansicht des zuständigen Herren wenig Aussicht auf ein solches Vorhaben. Die Argumentation war mir allerdings etwas "unsicher". Letztlich verwies er auf den Prüfingenieur, ob das so anerkannt wird.
Aussagen wie "da könnte jeder kommen" oder "das war schon immer so" sind nicht gerade hilfreich.
Er meinte u.a. ich solle die Dreipunkthydraulik unbrauchbar machen. Meine Contra: das ist für die Benutzung der Forstseilwinde elementar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_selbstfahrenden_Arbeitsmaschinen

Wenn ich die Gesetzestexte (zumindest was das Internet hergibt) durchgehe, finde ich keine Stelle wo das explizit verboten ist.

Mit der Kennzahl 65: >>Maschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten bestimmt sind<< trifft meiner Interpretation nach voll zu, egal welche Vorrichtungen gerade verbaut sind, ob Forstseilwinde, Hacker, Häcksler, Mulcher, Spalter.
Meiner Meinung nach muss halt eins davon verbaut sein (auch abwechselnd möglich), um dem zu entsprechen.
Man sieht in dieser Aufstellung, das es viele Positionen gibt, die das "fest verbaute" benennen, ebenso viele Positionen die das nicht explizit benennen.
Nach meiner Interpretation, gerade wegen diesen unterschiedlichen Formulierungen, das dies nur für die entsprechende Position Gültigkeit hat.

Ein Verbot wird benannt für Personen- und Güter-Transport.
--> Demontage von Beifahrerbügel, und allen Anhänger-Zugvorrichtungen.

Auf die linke Seite, deutlich lesbar, ein Schild mit dem Haftungsträger anbringen.

Demnach halte ich das Vorhaben als legal und gangbar.
Habe ich was übersehen?
Kennt wer Gesetzestexte die dem entgegenstehen? Bitte posten
Wie seht Ihr das?


Bei der nächsten HU die ich zu machen habe, frage ich mal den Prüfer/in.

Wer Lust hat, könnte beim nächsten TÜV, Dekra, GTÜ Besuch, auch den Prüfer ansprechen. Und dessen Meinung hier posten. Würde mich interessieren wie das verteilt ist.
Auch gerne per PN

Es grüsst euch
Plagnix
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon berlin3321 » Do Jan 16, 2020 14:57

Vergiss es. Zumindest im Bereich PLZ 21*** macht das kein Prüfing.

MfG Berlin
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon plagnix » Do Jan 16, 2020 15:13

mit welcher Begründung?
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon berlin3321 » Do Jan 16, 2020 15:26

Mit "mach´ ich nicht".

MfG Berlin
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon Barbicane » Do Jan 16, 2020 18:02

Das ist in der FZV geregelt:



(...)
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;

selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind; unter den Begriff fallen auch selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h;
(...)


"auswechselbaren Geräten" steht im Widerspruch zu "besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen"

Scheint also schon richtig zu sein dass es abgelehnt wird.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon Wolvie » Do Jan 16, 2020 19:26

Wo soll den der grandiose Vorteil sein, wenn man einen Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulässt, damit man den ganzen Zirkus auf sich nimmt?
Gruß,
Wolvie
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Re: Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine

Beitragvon Barbicane » Do Jan 16, 2020 19:32

Wolvie hat geschrieben:Wo soll den der grandiose Vorteil sein, wenn man einen Traktor als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulässt, damit man den ganzen Zirkus auf sich nimmt?


Bis 20km/h keine Zulassung, kein TÜV, keine Steuer, keine Versicherung.
Ist halt billiger.

Hat eben Nachteile das ganze.
Muss man selber wissen ob's einem das wert ist.
Ich zahl die paar Nutscherl lieber und hab eine LoF Zugmaschine.
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