Habe ein Altschlepper , Höchstgeschwindigkeit 20 km/h steht in den Papieren .
Ein Tüvprüfer meinte mal vor Jahren es wäre möglich den als selbstfahrende Arbeitsmaschine zuzulassen ,also ohne eigenes Kennzeichen ,ohne HU ohne KFZ Versicherung ,mit 20 km/h Aufkleber .Versichert über die Betriebshaftpflicht .
Allerdings beschränkt sich dann der Schlepper auf ein Arbeitsgerät .
Wäre dann Z.B ein selbstfahrender Kreiselheuer ,oder selbstfahrender Holzspalter ,weitere viele Anbaugeräte sind denkbar .
Die Frage bezieht sich auf Deutschland .
Hat das von Euch schon mal jemand so gemacht ?
Geht es auch mit einem 30 km /h Schlepper wenn die oberen Gänge gesperrt und plombiert werden so das er nur noch 20 km/h läuft ?
Was kosten die einmalige Abnahmen durch den Tüv Prüfer ?