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Traktor für Klasse B

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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41 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Epxylon » Mo Apr 22, 2013 19:36

xaverl hat geschrieben:Also ich mal eine ganz dumme Frage, ich hab noch den alten grauen Lappen mit Fsk 3 und 1.Laut Auskunft der Polizei (aber die wissen auch nicht alles richtig) darf ich immer noch mit Kl.3 ein GG von 18 t bewegen. 7,5 t Zugmaschine + 1,5 fache Anhängelast. stimmt das?


http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein ... n-klasse-3
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon xaverl » Mo Apr 22, 2013 19:58

Danke "Epxylon" das hat weitergeholfen.
Viele fahren Schlüter,Fendt und Eicher,mitm Deutz gehts leichter.
xaverl
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon JonnySchorsch » Di Apr 23, 2013 14:14

Hallo,
die Führerscheinklassen L und T schließen neben der allgemein bekannten Land- und Forstwirtschaft (lof) auch folgende Zwecke mit ein:
a) Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
b) Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
c) Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
d) Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
e) Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden


Wenn ich mein Grüngut zur Sammelstelle fahre, fällt das unter Punkt a) Gartenpflege. Bei der Brennholzwerbung muss man berücksichtigen das nur die Nebenerwerbstätigkeit mit eingeschlossen ist, d. h. man braucht eine Betriebsnummer um diese Tätigkeiten mit der Klasse T oder L ausführen zu dürfen.
Mehr will ich jetzt auch garnicht schreiben da ich in der Sache auch nichtmehr so sicher bin. Ich habe zum Beispiel noch in der Fahrschule gelernt das "Brauchtumspflege" mit Klasse T abgedeckt wird, sprich Maibaumtransport, Faschingsumzug, usw. Aktuell kann ich dazu nichts mehr finden.

Zur eigentlichen Frage: Wer einige Hobbytrecker-Threads gelesen hat wird meine Empfehlung kennen: Mc Cormick D-Serie, 3- und 4-Zylinder. Gibt es von 20 bis 40 PS zu klein(st)en Preisen, Ersatzteile sind günstig und verfügbar, die Maschinen sind grunsolide und laufen wie Uhrwerke. Ebenso sind Deutz, Eicher usw nicht schlecht (in dieser Klasse Schlepper gibt es ohnehin nicht viele techn. Unterschiede), doch ich persönlich finde dass die D-Linie aus Neuss noch das beste Preis-Leistungs-Verhälltnis hat wenn man sieht wie die anderen Oldiemarken so gehandelt werden.
mfG JonnySchorsch
.......................
"Die Landwirtschaft ernährt die Welt, viel mehr aber noch Fendt, die BayWa und Monsanto."
(Zitat meines Berufsschullehrers)
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon TomDeutz » Di Apr 23, 2013 18:22

Epxylon hat geschrieben:Wenn man den B Führerschein hat kann man entweder einen 750Kg Anhänger fahren oder wenn der Anhänger über 750Kg kann gilt:

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und beide Gesamtgewichte nicht über 3,5T kommen ist das auch erlaubt.

Also als Beispiel: Auto Leer: 1,35T Gesamt erlaubt: 1,9 Anhänger: 1,3 T Gesamt sind zusammen 3,2t und somit OK.


Also dein Beispiel ist nicht korrekt!
Der Anhänger darf nicht schwerer sein als das Auto! Also in deinem Beispiel 1,3 T Auto max 1.29 t Anhänger! Das macht rund 2,6 Tonnen
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Mi Apr 24, 2013 7:45

zul GG ist entscheidend.

IHC klingt gut. Gefällt mir schon mal. Vom Gewicht her auch optimal. Der wird zum Mähen ja locker reichen!?
Hab mal geschaut und direkt auch Ersatzteile und Mähwerke und Zubehör gefunden. Hoffe das bleibt auch so..
Olli G.
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Johannes D. » Mi Apr 24, 2013 10:42

Hi,

die Regelungen zum Führen von KFZ mit Anhängern in der Klasse B haben sich in 2013 geändert, nachzulesen hier:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/EU-F%C3%BChrerschein-2013_164693.pdf

Die Abhängigkeit der zgM des Anhängers von der Leermasse des Zugfahrzeugs ist entfallen, es gilt lediglich der Anhänger darf max
750 kg zgM haben ODER die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3500 kg nicht überschreiten.

Wenn also der PKW eine zulässige Gesamtmasse von 1,9 to hat, und der Anhänger 1,3 to und das Auto 1,3 to ziehen darf, so wäre dies
eine zulässige Kombination da unter 3,5 to (so weit ich das überblicke).

Die zulassungsfreien Anhänger dürfen IMHO nur zu lof Zwecken geführt werden, das wird in Deinem Falle beim privaten Brennholztransport
nicht der Fall sein. Vor allem wenn der Schlepper ein schwarzes Nummernschild hat ist die "Gefahr" einer Kontrolle größer (unabhängig davon
ist es meine ich auch möglich legal mit schwarzem Kennzeichen einen zulassungsfreien Anhänger mit grünem Folgekennzeichen zu führen).

Je nach dem wo Du herumfahren möchtest, wäre evlt. ein PKW Anhänger auch keine Schlechte wahl, die gibts mit bis zu 3,5 to zgM, da kannste
in etwa genau so viel Zuladen wie bei den alten "Gummiwägen". Der PKW Anhänger ist aber meist wesentlich problemloser zuzulassen als
ein alter Hänger aus der Landwirtschaft.
Für rauhes Gelände ist so ein PKW Anhänger natürlich nicht geeignet, Je nach Gewicht des Schleppers biste halt aber beim Anhängergewicht
in Bezug auf Deine Fahrerlaubniss begrenzt.

cu

Johannes D.
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon gfmno.1 » Mi Apr 24, 2013 11:20

musst du beim umtragen angeben das du CE79 möchtest (wenn nicht kann die verloren gehen ist KEIN muss beim Umschreiben) wenn einmal Weg dann für immer Weg / Der Bruder hat vergessen anzugeben und der T-Schein wurde nicht übertragen (von Rosa auf Plastikkarte)
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Johannes D. » Mi Apr 24, 2013 11:31

Hi,

@gfmno.1
Er hat doch geschrieben das er den "neuen" Schein hat. Daraus würde ich jetzt mal schliesen, er hat auch "nur" B gemacht und nicht noch den
alten 3er. Somit ist Dein Hinweis mit dem Umschreiben hinfällig und noch dazu kaum verständlich.

Wenn er angibt das er CE79 haben will, bekommt er deswegen nicht unbedingt T....

@Olli
Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass Du nicht den alten 3er hast umschreiben lassen, oder?

cu

Johannes D.
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Mi Apr 24, 2013 17:51

Hallo,
nein ist B. Aus 2000.
Die Reglung ist also schon älter und nicht 2013 umgeschrieben.
Das einzige was Du nicht geschrieben hast, ist dass der Hänger nicht schwerer sein darf. Hätten sie das umgeschrieben wäre super. :wink:
Olli G.
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Unimog 411 » Mi Apr 24, 2013 17:53

Hallo gfmno.1,

wie Johannes D. schon schrieb hat der Antrag auf der Kl. CE 79 nichts mit der Kl. T zutun. Beide muss man separat beantragen.

Die FE Kl. T ist auch kein Besitzstand, sondern eine Neuerteilung und eigentlich ein Geschenk für die Landwirtschaft.

gfmno.1 hat geschrieben:musst du beim umtragen angeben das du CE79 möchtest (wenn nicht kann die verloren gehen ist KEIN muss beim Umschreiben) wenn einmal Weg dann für immer Weg / Der Bruder hat vergessen anzugeben und der T-Schein wurde nicht übertragen (von Rosa auf Plastikkarte)

Zu den rot markierten Text hat es aber bereits zum 01.01.2011 eine Änderung der FEV gegeben.
FEV hat geschrieben:§ 76 Übergangsrecht
...
11a. § 20 (Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug einer bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilten Fahrerlaubnis)

Personen, denen eine bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden ist, wird im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 vorbehaltlich der Bestimmungen des Satzes 2 die Fahrerlaubnis im Umfang der Anlage 3 erteilt. Personen, denen eine Fahrerlaubnis alten Rechts der Klasse 3 entzogen worden ist, werden im Rahmen der Neuerteilung nach § 20 auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE mit einer Beschränkung mit der Schlüsselzahl 79 sowie die Klasse A1, sofern die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt worden war, ohne Ablegung der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnisprüfungen erteilt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Ablegung der Prüfung der Klasse B nach § 20 Absatz 2 angeordnet hat. Satz 2 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist.
...

D.h. Dein Bruder kann jetzt durchaus nochmal die Kl. CE 79 beantragen und wird sie auch bekommen. Sollte Dein Bruder bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, benötigt er dazu natürlich das geforderte ärztlich. Gutachten.
Auch sollte man überlegen, wenn die Vollendung des 50. Lebensjahr in 1-3 Jahre stattfindet, nicht gleich doch ein ärztl. Gutachten zu machen, damit die Kl CE 79 für volle 5 Jahre gültig ist und man nicht in 1-3 Jahren wieder zur Führerscheinstelle laufen muss.

Bei Kl. T ist es leider wirklich so, dass der Antrag nur aber der Umschreibung gestellt werden kann - da hat sich nicht geändert.
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Unimog 411 » Mi Apr 24, 2013 17:59

Hallo Olli G.,

hast Du nur B oder auch BE vor den 19.01.2013 gemacht.
Dann könnest Du jedenfalls auch Anhänger > 3,5 t zGM bewegen. Das mit den 3,5 t wurde ja erst dieses Jahr geändert und für Fahrerlaubnisse davor gilt noch die alte Regelung (Besitzstand).
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Mi Apr 24, 2013 18:27

Ihr macht mich ja ganz kirre.. :D

Hab B. War das erste Jahr als das geändert wurde. Also A-karte.

Das bedeutet: Zugfahrzeug max 3,5t + 750kg Anhänger. Oder Anhänger schwerer als 750kg, dann muss zul GG Zugf. größer sein als Anhänger. Beides zusammen 3,5t.
Das heißt: größtmöglicher Anhänger 1,499t.
Wie es mit BE früher war weiß ich nicht. Hab ihn auf jeden Fall noch! nicht. Werd aber wohl nicht drumrum kommen. Dann Zug 3,5t + 3,5t Anhänger. Korrekt?
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Holgi1982 » Do Apr 25, 2013 0:18

Ich frag mich warum es immer noch 750 Kg Hänger heisst obwohl man, so wie ich es verstehe, es immer vom Zugfahrzeug abhängig machen kann. M.E. ist die Aussage mit den 750 Kg Hängern doch Überflüssig oder übersehe ich da was?
Vegetarisch ist Indianisch
und bedeutet "zu faul zum Jagen"
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Do Apr 25, 2013 2:10

Wenn ich das Gesetz richtig verstehe übersiehst du was.
Bis 3,5t + max. 750.
Wenn Anhänger schwerer muss Zug leichter.
Ohne Gewähr:
3,5 + 600 Erlaubt
3,5 + 750 Erlaubt
3,5 + 751 Verboten :klug:
2749 + 751. Erlaubt :klug:
1,75. + 1,75. Erlaubt
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Epxylon » Do Apr 25, 2013 15:42

Olli G. hat geschrieben:Wenn ich das Gesetz richtig verstehe übersiehst du was.
Bis 3,5t + max. 750.
Wenn Anhänger schwerer muss Zug leichter.
Ohne Gewähr:
3,5 + 600 Erlaubt
3,5 + 750 Erlaubt
3,5 + 751 Verboten :klug:
2749 + 751. Erlaubt :klug:
1,75. + 1,75. Erlaubt


Soweit richtig aber 1,75 + 1,75 ist nicht korrekt. Dann dürftest du nicht in deinem Auto sitzen weil es keine Zuladung hat. :wink:

1,70 + 1,59 wäre korrekt wenn das Zugfahrzeug nur 200Kg Zuladung hat.

Edit: Beispiele 1-3 sind auch nicht korrekt!!! Du darfst mit dem Gesamtgewicht der Kombination nicht über 3,5T kommen !!!
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_p ... einklassen
Zuletzt geändert von Epxylon am Do Apr 25, 2013 15:55, insgesamt 3-mal geändert.
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