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Traktor für Klasse B

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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41 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Epxylon » Do Apr 25, 2013 15:48

Gelöscht. Aus Versehen selber zitiert. :wink:
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Do Apr 25, 2013 16:59

Ich denke du liegst da falsch. Es geht um das zulässige Gesamtgewicht. Ob das Auto oder der Hänger nun beladen sind oder nicht.
Ich darf keinen Anhänger ziehen der ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als das Zugfahrzeug auch wenn er z.B. leer leichter sein sollte.
Das Auto mit 1,75t hat dies als zulässiges Gesamtgewicht. Ob ich drin sitze oder nicht. Wahrscheinlich wiegt das Auto leer 1300..

Zu dem 750kg Anhänger aus deinem Link:
Kraftfahrzeuge... ...mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg... ...auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg...
weiter:
...oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Fehlt meiner Meinung nach noch das der Anhänger keine größeres zulässiges Gesamtgewicht haben darf. Vielleicht wurde dies ja geändert.. schön wärs.. :D

es kommt darauf wie man das mit dem Anhänger liest.. Aber warum sollte das extra erwähnt werden wenn es sich nicht unterscheiden würde???
Olli G.
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Epxylon » Do Apr 25, 2013 17:20

Ich dachte du meinst mit 1,75 die Leermasse. :wink:

Hatte das "oder" auf der TÜV überlesen.
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Unimog 411 » Do Apr 25, 2013 17:30

Hallo Zusammen,

genauso wie Olli es geschrieben hat ist es richtig - entscheidend ist die zul. Gesamtmasse der einzelnen Fahrzeuge.

Mit der Änderung der FEV zum 19.01.2013 ist die "Leermasse Zugfahrzeug >= zGM Anhänger" Regel weggefallen. :wink:

Kurzform

Kl. B
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM = Zuggesamtmasse 4250 kg
oder
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 3500 kg

Kl. B96
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 4250 kg

Kl. BE
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 3500 kg zGM = Zuggesamtmasse 7000 kg

Bei denen, die die Kl. BE vor den 19.01.2013 erworben haben ist die Zuggesamtmasse garnicht begrenzt (aus Sicht der Fahrerlaubnis, StVZO und techn. Werte sind einzuhalten.
Unimog 411
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Do Apr 25, 2013 18:54

SO hatte ich das 2000 schon gelernt. Wurde das jetzt das 2. Mal geändert? Bzw zurückgeführt?

Naja.

Bei denen, die die Kl. BE vor den 19.01.2013 erworben haben ist die Zuggesamtmasse garnicht begrenzt (aus Sicht der Fahrerlaubnis, StVZO und techn. Werte sind einzuhalten.

Kannst das mal erklären? Du meinst das zul GG Zug darf unter Anhänger sein?
Olli G.
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon TomDeutz » Do Apr 25, 2013 19:43

Unimog 411 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

genauso wie Olli es geschrieben hat ist es richtig - entscheidend ist die zul. Gesamtmasse der einzelnen Fahrzeuge.

Mit der Änderung der FEV zum 19.01.2013 ist die "Leermasse Zugfahrzeug >= zGM Anhänger" Regel weggefallen. :wink:

Kurzform

Kl. B
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM = Zuggesamtmasse 4250 kg
oder
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 3500 kg

Kl. B96
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 4250 kg

Kl. BE
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 3500 kg zGM = Zuggesamtmasse 7000 kg

Bei denen, die die Kl. BE vor den 19.01.2013 erworben haben ist die Zuggesamtmasse garnicht begrenzt (aus Sicht der Fahrerlaubnis, StVZO und techn. Werte sind einzuhalten.


Nicht vergessen, klasse b darf keinen bremsten Anhänger führen und kein Tandem! Minimum klasse b96 erforderlich
TomDeutz
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon JonnySchorsch » Do Apr 25, 2013 19:57

TomDeutz hat geschrieben:
Unimog 411 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

genauso wie Olli es geschrieben hat ist es richtig - entscheidend ist die zul. Gesamtmasse der einzelnen Fahrzeuge.

Mit der Änderung der FEV zum 19.01.2013 ist die "Leermasse Zugfahrzeug >= zGM Anhänger" Regel weggefallen. :wink:

Kurzform

Kl. B
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM = Zuggesamtmasse 4250 kg
oder
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 3500 kg

Kl. B96
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 4250 kg

Kl. BE
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 3500 kg zGM = Zuggesamtmasse 7000 kg

Bei denen, die die Kl. BE vor den 19.01.2013 erworben haben ist die Zuggesamtmasse garnicht begrenzt (aus Sicht der Fahrerlaubnis, StVZO und techn. Werte sind einzuhalten.


Nicht vergessen, klasse b darf keinen bremsten Anhänger führen und kein Tandem! Minimum klasse b96 erforderlich

Hallo,
warum denn das nu wieder? Wir haben einen gebremsten Anhänger mit 750kg zGM, darf ich den dann nicht mit B fahren?
Interessant bei dem ganzen Gedöns wäre noch wie´s jetzt genau mit dem Stichtag aussieht, da ich schon vorher Prüfung gemacht habe. Heißt das nun für mich gillt die obenstehende Definition der Klasse B oder die alte mit 3500kg zGM egal ob mit Anhänger oder ohne?
mfG JonnySchorsch
.......................
"Die Landwirtschaft ernährt die Welt, viel mehr aber noch Fendt, die BayWa und Monsanto."
(Zitat meines Berufsschullehrers)
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Do Apr 25, 2013 20:15

Grob muss jeder Anhänger über 750kg gebremst sein.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php
Olli G.
 
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon JonnySchorsch » Do Apr 25, 2013 20:29

Olli G. hat geschrieben:Grob muss jeder Anhänger über 750kg gebremst sein.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php

Das ist mir schon klar, nur weiß ich nicht wie das nun wieder mit der Fahrerlaubnis zusammenhängt. Bis auf das Gewicht des Anhängers war mir hier keine Einschränkung bekannt, auch nicht das man mit bestimmten FS-Klassen keine Tandemachse fahren darf.
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Olli G. » Do Apr 25, 2013 20:49

Na das ergibt sich doch.
Wie willst denn sonst einen Anhänger über 750kg fahren, wenn die alle ne Bremse haben??
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Re: Traktor für Klasse B

Beitragvon Unimog 411 » Do Apr 25, 2013 22:11

TomDeutz hat geschrieben:Nicht vergessen, klasse b darf keinen bremsten Anhänger führen und kein Tandem! Minimum klasse b96 erforderlich
Wo soll das bitte stehen?
Die FE Kl. B macht keinen Unterschied, ob gebremst/ungebremst oder Einachser, Tandem, Drehschemel.
Ausschlaggebend ist die zGM des Anhängers. Wobei die meisten 750 kg Anhänger wohl ungebremst sein dürften, weil hier laut StVZO noch keine Bremse gefordert ist.

JonnySchorsch hat geschrieben:...
Interessant bei dem ganzen Gedöns wäre noch wie´s jetzt genau mit dem Stichtag aussieht, da ich schon vorher Prüfung gemacht habe. Heißt das nun für mich gillt die obenstehende Definition der Klasse B oder die alte mit 3500kg zGM egal ob mit Anhänger oder ohne?
Bei Kl. B ist eigentlich nur die "Leermasse"-Regel weg gefallen. (näheres dazu weiter unten)

Dank FEV § 6 Abs. 6 gelten die neuen Klassen automatisch auch für Altinhaber (auch ohne Umschreibung), darüber hinaus gibt es noch den Besitzstand
FEV hat geschrieben:§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
...

(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.


Olli G. hat geschrieben:SO hatte ich das 2000 schon gelernt. Wurde das jetzt das 2. Mal geändert? Bzw zurückgeführt?

Am einfachsten vielleicht nochmal mit der Kurzform in Farbe (blau=keine Veränderung, grün = neu, rot = alt)

Kl. B
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM = Zuggesamtmasse 4250 kg
oder
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 3500 kg
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM), wobei die zGM <= Leermasse Zugfahrzeug = Zuggesamtmasse 3500 kg

Kl. B96
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 4250 kg


Kl. BE
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 3500 kg zGM = Zuggesamtmasse 7000 kg
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger, egal welche zGM = Zuggesamtmasse unbegrenzt

Olli G. hat geschrieben:Kannst das mal erklären? Du meinst das zul GG Zug darf unter Anhänger sein?

Ein praktisches Beispiel
gegeben: Unimog 411, 32 PS, 3,5 t zGM, Zugmaschine, Anhängelast 7,2 t
das ergibt also U411 3,5 t + Anh. 7,2 t = 10,7 t Zuggesamtmasse.

Bis zum 19.01.2013 genügte da die Kl. BE, weil der Anhänger nicht weiter begrenzt war.
Heute fällt diese Kombination unter C1E, weil der Anhänger bei BE auf 3,5 t zGM begrenzt ist.
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