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Bei denen, die die Kl. BE vor den 19.01.2013 erworben haben ist die Zuggesamtmasse garnicht begrenzt (aus Sicht der Fahrerlaubnis, StVZO und techn. Werte sind einzuhalten.
Unimog 411 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
genauso wie Olli es geschrieben hat ist es richtig - entscheidend ist die zul. Gesamtmasse der einzelnen Fahrzeuge.
Mit der Änderung der FEV zum 19.01.2013 ist die "Leermasse Zugfahrzeug >= zGM Anhänger" Regel weggefallen.![]()
Kurzform
Kl. B
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM = Zuggesamtmasse 4250 kg
oder
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 3500 kg
Kl. B96
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 4250 kg
Kl. BE
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 3500 kg zGM = Zuggesamtmasse 7000 kg
Bei denen, die die Kl. BE vor den 19.01.2013 erworben haben ist die Zuggesamtmasse garnicht begrenzt (aus Sicht der Fahrerlaubnis, StVZO und techn. Werte sind einzuhalten.
TomDeutz hat geschrieben:Unimog 411 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
genauso wie Olli es geschrieben hat ist es richtig - entscheidend ist die zul. Gesamtmasse der einzelnen Fahrzeuge.
Mit der Änderung der FEV zum 19.01.2013 ist die "Leermasse Zugfahrzeug >= zGM Anhänger" Regel weggefallen.![]()
Kurzform
Kl. B
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 750 kg zGM = Zuggesamtmasse 4250 kg
oder
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 3500 kg
Kl. B96
zGM Kfz. + zGM Anhänger (>750 kg zGM) = Zuggesamtmasse 4250 kg
Kl. BE
Kfz. bis 3500 kg zGM + Anhänger 3500 kg zGM = Zuggesamtmasse 7000 kg
Bei denen, die die Kl. BE vor den 19.01.2013 erworben haben ist die Zuggesamtmasse garnicht begrenzt (aus Sicht der Fahrerlaubnis, StVZO und techn. Werte sind einzuhalten.
Nicht vergessen, klasse b darf keinen bremsten Anhänger führen und kein Tandem! Minimum klasse b96 erforderlich
Olli G. hat geschrieben:Grob muss jeder Anhänger über 750kg gebremst sein.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php
Wo soll das bitte stehen?TomDeutz hat geschrieben:Nicht vergessen, klasse b darf keinen bremsten Anhänger führen und kein Tandem! Minimum klasse b96 erforderlich
Bei Kl. B ist eigentlich nur die "Leermasse"-Regel weg gefallen. (näheres dazu weiter unten)JonnySchorsch hat geschrieben:...
Interessant bei dem ganzen Gedöns wäre noch wie´s jetzt genau mit dem Stichtag aussieht, da ich schon vorher Prüfung gemacht habe. Heißt das nun für mich gillt die obenstehende Definition der Klasse B oder die alte mit 3500kg zGM egal ob mit Anhänger oder ohne?
FEV hat geschrieben:§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
...
(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.
Olli G. hat geschrieben:SO hatte ich das 2000 schon gelernt. Wurde das jetzt das 2. Mal geändert? Bzw zurückgeführt?
Olli G. hat geschrieben:Kannst das mal erklären? Du meinst das zul GG Zug darf unter Anhänger sein?
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