JakobFendt106 hat geschrieben:............Die Verwendung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und/oder Forstwirtschaft ist auch gelegentlich - nicht zulässig."
Weiter ist nichts geschrieben.
Stimmt, wenn ich das so lese ist das in Ordnung. Nur verstehen Du , Andere und ich evt. was Anderes als die Versicherung meint ... wenn es Hart auf Hart kommt. Ich weiß wovon ich spreche, denn ich hatte monatelang eine Auseinandersetzung mit einer Versicherung nur weil die es in Ihren Versicherungsbedingungen anders interpretierten als ich bzw. mein RA.
Und was die Steuer angeht wäre ich auch vorsichtig.
Ich verstehe auch den Aufwand mit dem H- Kennzeichen nicht. Nachdem ich nun krankheitsbedingt die Land- und Forstwirtschaft aufgegeben habe, läuft mein Schlepper auf schwarzer Nummer. Hab ihn ablasten lassen. Zahle an Steuer 300 € und an Versicherung 150 €. Bei deinem Fendt sind es wahrscheinlich noch weniger. Lohnt sich der Aufwand?
Jedenfalls würde ich mit der Versicherung Rücksprache halten und Ihnen erklären was du vor hast. Wenn sie es durchwinken ist es i. o. aber das sollen sie dann auch auf der Versicherungspolice bestätigen.
Gruß

