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Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftliche Nu

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftliche Nu

Beitragvon JakobFendt106 » Di Jun 25, 2019 8:55

Hallo,

ich besitze eine Fendt Farmer 106 LSA BJ 79. Habe für diesen vor kurzem erfolgreich bei der Dekra ein Oldtimergutachten anfertigen lassen.
Bei der Suche nach einer Versicherung wurde ich von Versicherungsgestellschaften (z.B. Zürich, Concordia....) darauf aufmerksam gemacht, dass ich den Traktor wenn er dann als Oltimer zugelassen ist nur für Ausfahren oder auch für Oldtimertreffen nutzen kann. Wörtlich steht in Versicherungsunterlagen, "Die Verwendung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren in der Land- und/oder Forstwirtschaft ist auch gelegentlich - nicht zulässig."

Können Sie mir hier weiterhelfen. Gibt es eine Versicherung welche die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung zulässt?!

Vielen Dank im Voraus
JakobFendt106
 
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon JakobFendt106 » Di Jun 25, 2019 9:31

Hallo,

ich möchte ihn nur Privat nutzen.
Brennholz machen, Kies/Bauschutt fahren, mal Heu oder auch mal für die Jagd (z.B.Hochsitz umstellen).
Habe keinen Landwirtschaftlichen Betrieb.
JakobFendt106
 
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon Zement » Di Jun 25, 2019 9:31

[quote="landwirt 100"]Du mussst also schwarze Kennzeichen beantragen? Wofür möchtest du ihn denn landwirtschaftlich nutzen?[/quote]
Nein er hat ein H-Kennzeichen bekommen , was er unbedingt haben wollte . Dumm nur das History =History ist , also gewesen .
Entweder du hast ein Oldtimer oder ein Schlepper der arbeitet . ;-)
Zuletzt geändert von Zement am Di Jun 25, 2019 9:37, insgesamt 1-mal geändert.
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon beihei » Di Jun 25, 2019 9:35

Ich kenne keine Versicherung. Beim H-Kennzeichen geht darum automobiles Kulturgut zu schützen. Das heißt die Fahrzeuge werden zu Ausstellungen oder Veranstaltungen bewegt. Gelegentliche Bewegungsfahrten gehören auch dazu. Dadurch werden die Fahrzeuge auch nicht Alltagsmäßig benutzt. Die niedrige Steuer und Versicherung trägt dem Rechnung. Deswegen schränken die Versicherung die Nutzung ein um genau das zu verhindern, was du vorhast. Solche Fahrzeuge sind keine " Alltagsfahrzeuge" mehr. Neben Verlust des Versicherungsschutzes könnte auch noch eine Steuerhinterziehung kommen, wenn bei solchen Arbeiten was passieren sollte bzw. eine Steuerhinterziehung könnte eh immer vorliegen.
Gruß
Meinungsfreiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden.
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon ackerschiene » Di Jun 25, 2019 9:49

Offenbar hast Du dich dafür entschieden, einen Oldtimer als solchen zuzulassen und zu versichern.
Damit hast Du jetzt einen Oldtimer, also was Bewahrenswertes, zu Hegendes, zu Pflegendes.

Wenn Du was zum Arbeiten brauchst, brauchst Du entweder einen zweiten Schlepper oder machst den "H-"Kram wieder rückgängig, mit normaler Zulassung, schwarzen Kennzeichen, normaler Versicherung und Steuer (wobei der Steuersatz für H-Kennzeichen eigentlich keinen großen Unterschied zur normalen Kfz-Steuer für deinen Schlepper darstellen sollte).

Dann kannst Du damit machen was Du willst, musst nur den Anhängerbetrieb wegen möglicher Führerscheinprobleme sorgfältig angehen. Bei "lof" ist anhängermäßig ja alles problemlos.

Für eine Versicherung ist der Nutzungszweck als Oldtimer natürlich risikoärmer, als wenn Du mit dem Teil zum Arbeitseinsatz fährst, deshalb wirst Du keine Versicherung finden, die Dir beides erlaubt.

Gruß, Uwe
Geht nicht gibt's nicht.
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon Monti » Di Jun 25, 2019 9:50

Hallo,
ist es nicht auch so, dass Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch begünstigt sind in der KFZ-Steuer sind. Dann wäre es auch Steuerhinterziehung.
Also Vorsicht ist geboten

Monti
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon Zement » Di Jun 25, 2019 9:50

landwirt 100 hat geschrieben:Er könnte ja seine Fahrten als Bewegungsfahrten interpretieren. Er wird ja nicht tagtäglich im Lohn damit unterwegs sein.

Ist das nun eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung ?? :roll:
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon Barbicane » Di Jun 25, 2019 9:55

Verkehrsrechtlich und steuerrechtlich gesehen hast du mit einem Oldtimer keine Einschränkungen.
Hier geht's nur um die Versicherung.

Die Versicherungen versuchen damit wohl mögliche Schäden abzuwenden die durch "harte Nutzung" entstehen könnten die dann bezahlt werden müssen..
Schätze die meinen damit auch eher gewerbliche Nutzung.
Wolltest du den Vollkasko versichern?
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon JakobFendt106 » Di Jun 25, 2019 10:05

Hallo,

Viele Dank für die Antworten.

Ich sehe es genauso das ich Verkehrsrechtlich und Steuerrechtlich gesehen keine Einschränkungen habe da die Zulassungsverordnung selbst keinerlei Einschränkungen vorsieht.

Der Traktor wird von mir nicht alltäglich genutzt. Dies sichert die Versichrung damit ab, dass die als Zulassungsvorraussetzung fordert, dass eine Alltagsfahrzeug auf denselben Namen bzw. des Ehepartners zugelassen ist (ist gegeben). Darüber hinaus ist die jährliche Fahrleistung auf max. 8000 km begrenzt (das reicht bei weitem).

Folgend noch einmal der gesamte Text zur Nutzungseinschränkung

Nutzung

"Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt. Sonstige ehemals gewerbliche Fahrzeuge dürfen nicht ihrer ursprünglichen Nutzung unterliegen.
Die Verwendung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und/oder Forstwirtschaft ist auch gelegentlich - nicht zulässig."

Weiter ist nichts geschrieben.
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon Barbicane » Di Jun 25, 2019 10:14

Nach dem Text bist du save.
Das bedeutet du darfst nicht gewerblich damit arbeiten und auch nicht als Landwirt nutzen.
Da du kein Landwirt bist kannst damit privat deinen Garten umpflügen oder im Wald für zuhause Holz werben.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon Barbicane » Di Jun 25, 2019 10:25

Was mir noch einfällt ist die Sache mit dem Anhänger.
Die Klassen L und T kannst du wie oben schon geschrieben wurde privat natürlich nicht verwenden.
Und du brauchst einen zugelassenen Hänger mit eigenem Kennzeichen.
Folgekennzeichen mit 25km/h geht privat auch nicht.
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon Florian1980 » Di Jun 25, 2019 10:38

Wenn hier einer, der ab und zu Brennhol nacht und ne Wiese hat, ein grübes Kennzeichen will, wird geschimpft, weil er keine LandWIRTSCHAFT betreibt. Jetzt will einer mit H -Kennzeichen ein bisschen mit dem Schlepper im Wald spielen und es wird wieder geschimpft. Ob er jetzt Sonntags spszieren fährt oder nen Anhänger voll Holz aus dem Wald holt ist doch beides nicht land- oder ForstWIRTSCHAFTLICH sondern Hobby.
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Re: Traktor H-Kennzeichen Land- und oder Forstwirtschaftlich

Beitragvon JueLue » Di Jun 25, 2019 10:45

Barbicane hat geschrieben:Nach dem Text bist du save.
Das bedeutet du darfst nicht gewerblich damit arbeiten und auch nicht als Landwirt nutzen.
Da du kein Landwirt bist kannst damit privat deinen Garten umpflügen oder im Wald für zuhause Holz werben.


Da steht, dass das Fahrzeug nicht in der Landwirtschaft eingesetzt werden darf.
Warum sollte ein nicht-Landwirt das nicht können? Jeder Lohnunternehmer setzt seine Fahrzeuge in der Landwirtschaft ein ist kein Landwirt.

Andere Frage:
Hast du deine Versicherung mal gefragt, ob du das Fahrzeug trotz H-Kennzeichen auch als landw. Zugmaschine versichern kannst?
Reine Haftpflicht dürfte doch nicht teuer sein.

Führerschein:
Hängt meiner Meinung nach nicht vom Kennzeichen ab, sondern
- von der technischen Ausstattung (z.B. Höchstgeschwindigkeit)
- vor allem von der tatsächlichen Nutzung

Auch ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen (weil er z.B. manchmal außerlandwirtschaftlich eingesetzt wird) darf im landw. Einsatz mit T gefahren werden.

Andersherum ist Schotter fahren für den GalaBauer mit grünem Kennzeichen und Klasse T-Führerschein nicht nur Steuerhinterziehung sondern auch fahren ohne Führerschein.

Genauso darf streng genommen ein Schlepper mit grünen Kennzeichen nicht mit Klasse T zum Oldtimertreffen gefahren werden, weil das keine landw. Fahrt ist.

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