Wenn das Haus im landw. Betriebsvermögen ist, könnte das auch mit T legal sein.
Ansonsten finde ich sollte man als Landwirt in Bezug auf Führerscheine mal den Ball flach halten.
Wir sind da im Vergleicht deutlich privilegiert und wenn man das flächendeckend überzieht, wird sich das vermutlich ändern.
Im Falle eines Unfalls sollte man halt wissen, dass der Bauschutt vom alten Stallgebäude ist, sonst ist das fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Steuerhinterziehung (grünes Kennzeichen) dürfte dann das kleinere Problem sein.
JueLue