Mensch hat geschrieben:Ich würde das Erbrecht grundsätzlich dahin ändern, das einzig der niedergelegte Wille des Erblasser entscheidend ist und er mit seinem Eigentum verfahren kann wie er will, was ja auch der Inhalt des Eigentums ist.
Pflichtteil in Form einer kopfmäßigen Aufteilung der Erbmasse an die Hinterbliebenen, nur wenn kein Wille des Erblasser vorliegt.
Dann weiß jeder, das er bei Zeiten sich kümmern muß mit der Regelung seines Nachlasses oder er kommt mit der Pflichtteilsregelung klar.
Wenn er die Pflichtteilsregelung in seinem Fall falsch findet, Testament schreiben - fertig.
Aber mich fragt der Gesetzgeber ja nicht, obwohl ich ja angeblich ein Teil des Souveräns bin.
Da bin ich absolut dagegen, seitdem ich in der Familie einen Fall hatte das meine beginnend Demente Oma von einem Nachbarn dermaßen um den Finger gewickelt wurde, dass er für sie die Erledigung "Geld abheben" täglich erledigen durfte... Das öffnet der Erbschleicherei Tür und Tor.
Hier liegt, so leid es mir tut, die Schuld beim Sohn. Es kommt der Tag, an dem man für seine Hilfe und sein Kümmern auch klare Verhältnisse einfordern muss. Ein deutliches "Die Alten sind in Urlaub, wie teilen wir den Stalldienst auf? Wer melkt Weihnachten von euch? Sehen wir uns am Wochenende zum Pflügen? " wirkt bei Geschwistern die kein Interesse an einer Hofübernahme sondern nur am Geld haben oft Wunder...
